Ich habe einen Lagerraum für den privaten Gebrauch gemietet. Darf der Vermieter dafür Mehrwertsteuer verlangen?

3 Antworten

Nicht wirklich xd Wenn müsste das in einem Mietvertrag festghalten sein und das schon im preis inbegriffen

Sanathana 
Fragesteller
 20.09.2016, 04:14

Der Vermieter nannte den Preis pro qm und im Mietvertrag wurde darauf die Mehrwertsteuer aufgeschlagen. Meine Frage: ist das rechtlich erlaubt?

mrspecial88  20.09.2016, 04:15
@Sanathana

Ahhh alles klar verstehe.

Vermietet er mehrere ? Oder ist es rein privater wo halt seine eigene vermietet? Wenns nur das 2 ist darf er das nicht denn die mehrwertssteuer wird ja nirgendswo ankommen

Sanathana 
Fragesteller
 20.09.2016, 04:20
@mrspecial88

Er betreibt ein Lagerhaus mit vielen Lagerräumen. Danke für deine Antworten!

mrspecial88  20.09.2016, 04:21
@Sanathana

Gerne. Dann muss er das wohl machen.

mrspecial88  20.09.2016, 04:19

 4 Umsatzsteuergesetz

Steuerbefreiungen bei Lieferungen und sonstigen Leistungen

Von den unter § 1 Abs. 1 Nr. 1 fallenden Umsätzen sind steuerfrei:

1. ....

12.
a) die Vermietung und die Verpachtung von Grundstücken, von Berechtigungen, für die die Vorschriften des bürgerlichen Rechts über Grundstücke gelten, und von staatlichen Hoheitsrechten, die Nutzungen von Grund und Boden betreffen,

b) die Überlassung von Grundstücken und Grundstücksteilen zur Nutzung auf Grund eines auf Übertragung des Eigentums gerichteten Vertrages oder Vorvertrages,

c) die Bestellung, die Übertragung und die Überlassung der Ausübung von dinglichen Nutzungsrechten an Grundstücken. Nicht befreit sind die Vermietung von Wohn- und Schlafräumen, die ein Unternehmer zur kurzfristigen Beherbergung von Fremden bereithält, die Vermietung von Plätzen für das Abstellen von Fahrzeugen, die kurzfristige Vermietung auf Campingplätzen und die Vermietung und die Verpachtung von Maschinen und sonstigen Vorrichtungen aller Art, die zu einer Betriebsanlage gehören (Betriebsvorrichtungen), auch wenn sie wesentliche Bestandteile eines Grundstücks sind;

Hallo,

gewerbliche Händler müssen bei Privatleuten grundsätzlich die Preise inklusive Mehrwertsteuer nennen.

In der Rechnung muss der Nettobetrag angegeben und die anfallende Mehrwertsteuer seperat angegeben werden.

Also wie bei Kassenbons.

Das muss er sogar, er muss die Steuer beim FA abliefern