Gewerbesteuer gezahlt als Künstler?
Um es kurz zu erklären, ich habe wenig ahnung vom Steuergesetz und alle meine Berater sind entweder imkoponent oder wissen nicht was ich als Verkäufer verkaufe, ich erfahre vor kurzem das man als Künstler als Freiberufler seine Kunststücke verkauft wo es kein Gewerbe gibt und somit auch keine Gewerbesteuer zu zahlen ist.
Jedoch habe ich vor ein paar wochen meine Gewerbesteuer an mein Rathaus gezahlt und wollte wissen ob das noch zu biegen wäre um mein Geld zurück zukriegen oder hab ich pech gehabt?
2 Antworten
Alle anderen Tätigkeiten, die nicht in § 18 Abs. 1 EStG aufgeführt sind oder zu den "ähnlichen Tätigkeiten" zählen, sind gewerblich, wenn sie nicht zur Land- und Forstwirtschaft gehören. Die Freien Berufe haben im Allgemeinen auf der Grundlage besonderer beruflicher Qualifikation oder schöpferischer Begabung die persönliche, eigenverantwortliche und fachlich unabhängige Erbringung von Dienstleistungen höherer Art im Interesse der Auftraggeber und der Allgemeinheit zum Inhalt.
Die sog Katalogberufe sind Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Rechtsanwälte, Notare, Patentanwälte, Vermessungsingenieure, Ingenieure, Architekten, Handelschemiker, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, beratenden Volks- und Betriebswirte, vereidigten Buchprüfer, Steuerbevollmächtigten, Heilpraktiker, Dentisten, Krankengymnasten, Journalisten, Bildberichterstatter, Dolmetscher, Übersetzer, Lotsen und ähnliche Berufe.
Einen der aufgeführten Berufe führst du nicht aus, somit entfällt dies dahingehend.
Freiberufler ist auch wer in eines der abstrakten Tätigkeitsfelder passt. Diese wäre eine wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende oder erzieherische Tätigkeit. Auch das führst du nicht so wirklich aus.
Denn das Erstellen von digitalen 3D Charakteren stellt nichts künstlerisches dar.
Ergo: Gewerbe.
Das sieht der Steinmetz auch, trotzdem ist es rechtlich keine Kunst.
Nach Auffassung der Rechtsprechung wird das Wesen der Kunst als eigenschöpferische Leistung gesehen, in der sich eine individuelle Anschauungsweise und besondere Geltungskraft widerspiegelt, und die eine gewisse künstlerische Gestaltungshöhe erreicht.
Sofern also die Beauftragung nicht die eigenschöpferische Leistung beschränkt bzw. ein konkretes Vorgehen/einen konkreten Kundenwunsch vorgibt, können solche Auftragsarbeiten dem Grunde nach als künstlerische, mithin selbständige Tätigkeiten angesehen werden - sofern es sich nicht um Gebrauchskunst handelt.
"das man als Künstler als Freiberufler seine Kunststücke verkauft wo es kein Gewerbe gibt und somit auch keine Gewerbesteuer zu zahlen ist."
Das ist nur bedingt richtig. Gewerberechtlich gilt die Kunst nur für die Schaffung der Kunst und für die Vermarktung der Rechte.
Der Vertrieb der Werke hingegen ist Gewerbe !
Beispiel: Ein Musiker schreibt einen Song und produziert ihn. Verkauft er die Rechte an ein Label bzw. Verlag, ist alles noch Kunst. Vertreibt er die Lieder selbst als Streams oder CD´s, ist er Gewerbetreibender.
Um deine Frage also beantworten zu können, müsstest du genau schreiben, was du tust...
Das ist keine Kunst. Das ist eindeutig Gewerbe. Dementsprechend ist die Zahlung der Gewerbesteuer auch korrekt.
Nun musst du das Gewerbe auch anmelden, falls du das noch nicht getan hast.
Wieso ist es keine Kunst? Schließlich erstelle ich es selber, es ist wie ein Bild malen, nur in 3D.
Gewerbe hab ich alles schon.
Ein Schneider, der ein Kleid entwirft und herstellt, ist auch kein Künstler. Ein Goldschmied, der einen Ring entwirft und herstellt, ist auch kein Künstler....
Das ist nicht mit meinem Werk zuvegleichen, im internet steht genug das 3D modellieren künstlerisch ist.
Ich bin Jahre in der 3D Community schon um zu wissen das 3D als Kunst eingestuft ist. Wer dagegen spricht habe ich keine worte, viele beispiele hier zu sehen.
Was fragst du denn, wenn du keine rechtlich kompetente Antwort haben willst?
"Denn das Erstellen von digitalen 3D Charakteren stellt nichts künstlerisches dar."
Und wer genau sagt das? Meine 3D Charaktere sind sehrwohl künstlerisch.