Angemeldete Tätigkeit unvollständig?

3 Antworten

Muss ich jetzt eine Gewerbeummeldung ausfüllen mit "Dropshipping" als zusätzliche Tätigkeit

Ja.

oder kann ich das erstmal laufen lassen und sehen, wie es läuft?

Nein. Es gibt für die Gewerbeanmeldung bzw. -ummeldung keine Probezeit.

Die Gewerbeummeldung kostet ja auch Geld und das würde ich nur ungern aus dem Fenster schmeißen, wenn es nicht läuft wie erwartet.

Deswegen sollte man sich vorher einen genauen (bestenfalls Business-)Plan machen und nicht ins Blaue herein etwas machen.

Insbesondere bei Dropshipping kommen noch Dinge wie Gewährleistungsrecht obendrauf und deine Kunden haben den Anspruch dir gegenüber und nicht deinem Lieferanten.

Die fehlende Gewerbeummeldung kostet dich bis zu 1.000 €, § 146 GewO. Das dürfte weit mehr sein als die Ummeldung kostet.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Studium zum Dipl.-Finw. abgeschlossen & Berufserfahrung

Selbstverständlich musst du dein Gewerbe ummelden (ergänzen), denn nach § 14 Abs. 1 Nr. 2 GewO muss derjenige, der den Gegenstand des Gewerbes gewechselt oder auf Waren oder Leistungen ausgedehnt wird, die bei Gewerbebetrieben der angemeldeten Art nicht geschäftsüblich sind, muss dies der zuständigen Behörde gleichzeitig anzeigen.

Der Handel hat mit den IT-Dienstleistungen nichts zu tun.

Beachte bitte, dass du kein „Dropshipping“ anmelden kannst. Du musst wenigstens die Oberbegriffe der Warengruppen aufzählen, mit denen du handeln willst. Es ist schließlich für die Gewerbeüberwachung ein riesiger Unterschied, ob du mit Lebensmitteln, KFZ, Giftstoffe, Tieren oder Textilien handelst.

Testphasen oder Freibeträge kennt das Gewerberecht nicht. Und wer sein Unternehmen korrekt ausübt, muss auch mal die 20 € für eine Ummeldung zahlen. Macht der Behörde ja auch Aufwand. 

Das sind verschiedene Sachen. Also braucht du auch eine neue Gewerbeanmeldung.