Handel von Elektronikartikel mit Garantie als Kleinunternehmer

3 Antworten

  1. Wenn auf deinem Gewerbeschein tatsächlich nur "Internethandel" steht, dann kannst du selbstverständlich auch Elektroartikel über das Netz verkaufen. Das Besondere ist, dass dir das Amt eigentlich solch eine unbestimmte Tätigkeit niemals hätte bestätigen dürfen. Da bist du wohl - zu deinem Glück - an einen völlig ahnungslosen Sachbearbeiter gekommen.

  2. Ob du Kleinunternehmer bist, spielt in diesem Zusammenhang keine Rolle.

  3. Garantien musst du in jedem Fall gewähren, egal ob mit dieser oder einer anderen Gewerbeanmeldung.

NEIN, das geht leider nicht!

Dein Gewerbe ist angemeldet, um mit Schachartikeln zu handeln. Du möchtest nun zusätzlich aber auch Elektronikartikel, wie beispielsweise USB-Sticks oder ähnliches verkaufen.

Paragraf 14 Absatz 1 Satz 2 der Gewerbeordnung legt eindeutig fest, dass der zuständigen Behörde, hier Gewerbeamt, mitgeteilt werden muss, wenn der Gegenstand des Gewerbes wechselt, oder auf Waren und Dienstleistungen ausgedehnt wird, die bei Gewerbebetrieben der angemeldeten Art nicht geschäftsüblich sind.

Der zusätzliche Handel mit Elektronikartikeln ist bei deinem bisher angemeldeten Gewerbe nicht geschäftsüblich, da du ja bisher nur Schachartikel verkauft hast. Dementsprechend musst du also deiner Melde- beziehungsweise Anzeigepflicht gegenüber dem Gewerbeamt nachkommen und eine sogenannte Gewerbeummeldung veranlassen.

Der Inhalt des folgenden Links sollte dir als Gewerbetreibender bereits bekannt sein, kann als Auffrischung jedoch nicht schaden. Besonders hingewiesen sei auf die Verlinkung zu Paragraf 14 der Gewerbeordnung. Hier kannst du das für dich Wesentliche noch einmal nachlesen.

http://www.gruenderlexikon.de/magazin/gewerbeanmeldung-faq-14?utm_source=gutefrage&utm_medium=link&utm_campaign=rahlf

nikomad 
Fragesteller
 06.01.2012, 17:02

Aber wo steht denn, dass mein Gewerbe angemeldet ist um mit Schachartikeln zu handeln? Auf dem Gewerbeschein steht lediglich "internethandel". Geht es darum, dass es nun Elektroniikartikel sind, oder müsste ich Gewerbe auch ummelden, wenn ich jetzt mit Kleidungsstücken handeln würde. Denn auf dem Gewerbeschein steht weder etwas von Elektronikartikeln noch von Schachartikeln

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gruenderlexikon  07.01.2012, 16:01
@nikomad

In der Tat, das Wort "Internethandel" auf deinem Gewerbeschein ist ein dehnbarer Begriff. Der Internethandel bezieht sich in deinem Fall aber auf den Verkauf von Schachartikeln und nicht auf den zusätzlichen Handel mit Elektronikartikeln.

Um Ärger vorzubeugen, ist es deshalb ratsam, dein Gewerbe umzumelden. Schließlich hast du es einmal mit der Grundidee angemeldet, Schachartikel zu verkaufen. Auch wenn du statt Elektronikartikeln Kleidungsstücke oder andere Waren zusätzlich verkaufen wolltest, ist eine Gewerbeummeldung ratsam.

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Ich denke, das geht.

Ist ja nur ein Wiederverkauf.

nikomad 
Fragesteller
 05.01.2012, 15:20

Ja ich denke eigentlich auch. Aber ich wollte auf Nummer sicher gehen, nicht dass dann irgendwer kommt und mich prüfen lässt oder das Finanzamt mir einen Strich durch die Rechnung macht :)

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