Muss man als Sugarbabe ein Gewerbe anmelden?
Hey,
Wie seht ihr das? Muss man als Sugarbabe ein Gewerbe anmelden? Kann man rechtlich in was reinkommen, wenn einem Geld, Geschenke gegeben wird, also auf die Hand?
Brauche keine Meinung, einfach Fakten.
3 Antworten
Betteln stellt keine gewerbliche Tätigkeit dar, Prostitution schon.
Grundsätzlich kommt es auf folgende Punkte an:
- Nachhaltigkeit
- Gewinnerzielungsabsicht
- Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr
- Selbständig
Erfüllst du die Punkte wäre das wohl als Gewerbe anzumelden.
Ja. Das, was du da bekommst, sind keine "Geschenke" sondern Vergütungen für deine Dienstleistungen – du bietest "Liebe" bzw. Zweisamkeit gegen Geld an.
Ein Gewerbe ist jede selbständige, auf Dauer ausgerichtete Tätigkeit mit einer Gewinnerzielungsabsicht, mit Ausnahme von freien Katalogberufen wie Jurist. Freibeträge kennt das Gewerberecht keine.
Das, was sie erhält, ist keine Vergütung. Es ist kein Geschenk.
Es ist ja eben ein Geschenk. Wie kann man so überzeugt und ahnungslos gleichzeitig sein…
Mir reichts, ich blockier dich jetzt!
Prostitution fällt nicht unter die Regelungen der GewO. Deshalb ist dafür kein Gewerbe anzumelden.
Bei Prostitutionsbetrieben sieht das anders aus.
Sie prostituiert sich ja nicht. Sie hat Spaß mit einem Herr & zuvor/im Anschluss wird noch shoppen gegangen.