Muss man als Sugarbabe ein Gewerbe anmelden?

3 Antworten

Betteln stellt keine gewerbliche Tätigkeit dar, Prostitution schon.

Grundsätzlich kommt es auf folgende Punkte an:

  • Nachhaltigkeit
  • Gewinnerzielungsabsicht
  • Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr
  • Selbständig

Erfüllst du die Punkte wäre das wohl als Gewerbe anzumelden.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Seit einigen Jahren mache ich "irgendwas mit Steuern"

Ja. Das, was du da bekommst, sind keine "Geschenke" sondern Vergütungen für deine Dienstleistungen – du bietest "Liebe" bzw. Zweisamkeit gegen Geld an.

Ein Gewerbe ist jede selbständige, auf Dauer ausgerichtete Tätigkeit mit einer Gewinnerzielungsabsicht, mit Ausnahme von freien Katalogberufen wie Jurist. Freibeträge kennt das Gewerberecht keine.

Brain300  24.04.2024, 16:12
Ja. Das, was du da bekommst, sind keine "Geschenke" sondern Vergütungen für deine Dienstleistungen – du bietest "Liebe" bzw. Zweisamkeit gegen Geld an.

Sie prostituiert sich ja nicht. Sie hat Spaß mit einem Herr & zuvor/im Anschluss wird noch shoppen gegangen.

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Epiktetos  24.04.2024, 19:29
@Brain300

Ich weiß nicht, wo ich gesagt habe, dass sie sich prostituiert. Dein Kommentar ändert nichts an meiner Antwort.

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Brain300  24.04.2024, 19:40
@Epiktetos

Das, was sie erhält, ist keine Vergütung. Es ist kein Geschenk.

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Epiktetos  25.04.2024, 12:11
@Brain300

Natürlich ist das eine Vergütung. Was denn sonst, wenn es keine Vergütung und kein Geschenk sein soll?

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Brain300  25.04.2024, 16:39
@Epiktetos

Es ist ja eben ein Geschenk. Wie kann man so überzeugt und ahnungslos gleichzeitig sein…

Mir reichts, ich blockier dich jetzt!

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Prostitution fällt nicht unter die Regelungen der GewO. Deshalb ist dafür kein Gewerbe anzumelden.

Bei Prostitutionsbetrieben sieht das anders aus.