Hallo,
Ich bin seit Anfang des Jahres Selbständig (Nebengewerbe). Hauptberuflich bin ich Student (Erstausbildung).
Ich habe heute mit jemandem bei der Famillienkasse bezüglich ein paar Fragen gesprochen, diese Person hatte aber anscheinend selber nicht sehr viel Ahnung von diesem Thema.
Als Antwort auf meine Fragen kam nur: Schicken Sie doch einfach Ihre Gewerbeanmeldung mit dem Hinweis, dass Sie Student in der Erstausbildung sind, die Famillienkasse meldet sich schon, wenn sie was von Ihnen benötigt.
Das ist mir aber viel zu schwammig... Ich habe keine Lust irgendwann die Nachricht zu bekommen, dass ich vor 6 Monaten doch schon Formular X / Dokumente X abschicken hätte sollen und deswegen jetzt kein Kindergeld mehr bekomme w/e.
Deshalb hoffe ich, dass mir hier jemand weiterhelfen kann, der das ganze Prozedere schon einmal durchgemacht hat.
- Muss ich irgendwelche Formulare ausfüllen oder reicht es wirklich die Gewerbeanmeldung zu schicken?
- Ich verdiene weniger als 450€ (weit weniger) im Monat und arbeite auch weniger als 20h in der Woche. Zählt das als Minijob oder bin ich als Selbständiger "anderstweitig Erwerbstätig"?
- Da ich ja wohl irgendeinen Nachweis darbringen muss, dass ich wirklich nur 20h in der Woche Arbeite: Wie/Wann/Wo muss das gemeldet werden? Reicht es wenn ich einmal im Jahr (wenn auch bestätigt wird, dass ich immer noch studiere) eine Tabelle mitschicke, in der ich meine Arbeitszeiten vermerkt habe? Monatlich? Muss ich in der Tabelle für jeden Tag meine Arbeitszeit festhalten oder reicht es für jede Woche die Gesamtzeit zusammenzurechnen?
Vielen Dank