Nebengewerbe aufbauen | ALG2?

Servus,
Ich gehe schon 3 Jahre mit dem Gedanken Schwanger, das ich mein Hobby zum Beruf machen möchte, und das vorerst als Nebengewerbe um mir das Stück für Stück aufzubauen. Ich bekomme Aktuell ALG2 nun weiß ich wenn ich mich Komplett Selbstständig machen will, muss ich dem Amt nen Business Plan 15 - 20 Seiten!!!! vorlegen, 3 Absagen eines Kredites bei Banken etc. um eine "Förderung" zu bekommen und weiter ALG2 mit Höherem Satz für 6/12 Monate.

Nun will ich das aber wirklich ruhig angehen, meine Sachbearbeiterin is nicht grade so drauf mich in der Hinsicht zu unterstützen hatte im Nov. 21 extra deswegen nen Termin bei ihr und wurde binnen 10 Minuten Mund tot gemacht (Not so cool). Da ich auf den Gründerzuschlag und den Zusatzzahlungen zum ALG2 "Sche...e", will ich erstmal nen Nebengewerbe Anmelden dies Natürlich dem Amt mitteilen damit diese das im bestenfalls anrechnen können

Ich weiß, das es kein Spezielles Nebengewerbe gibt, sondern man Grundsätzlich ein Gewerbe anmelden muss, und der einzige Unterschied darin liegt ob man die Einnahmen von 17500€ im Jahr überschreitet. Nun zu meinen Fragen:

  • Kann ich das einfach so anmelden und dem JobCenter mitteilen ohne jeglichen tamtam drumherrum, so das mir nur was abgezogen wird wenn ich einkommen habe in dem Monat?
  • Gibt es weitere Anlaufstellen für Gründer ?
  • Wenn ich weiterhin ALG2 bekomme bis ich mich selbst tragen kann, wie läuft das in der zeit mit der KV und den SA ?
  • Steuern muss ich ja im nebengewerbe bis 17500€ nicht Ausweisen und somit kann ich ja auch nichts absetzen ?

Danke schon mal im Vorraus, wer noch Tipps hat gerne nur her damit.

Beruf, Selbständigkeit, ALG II, Jobcenter, Nebengewerbe, selbständig
1000€ Bußgeld, lohnt sich eine Stellungnahme?

Hallo Gutefrage community,

habe meinen YouTube Kanal als Nebengewerbe angemeldet, dies geschah am Ende Februar, (als Anfang des Gewerbes den ersten 01.01.2017 angegeben) da ich durch ein anderes Video drauf aufmerksam wurde, das man YouTube anmelden muss.

Mir wurden die Gesetze nicht einzeln beigebracht, erklärt und was man alles so beachten muss. Meine Familie spricht gebrochenes Deutsch und kennen die Einzelheiten auch nicht. In der Schule wird über sowas gar nicht als Thema behandelt (Gewerbe, Steuern, Finanzamt). Und mit 14 (jetzt 19) Jahren denkt man überhaupt nicht an sowas beim erstellen eines YouTube Kanals. 2017 angemeldet, da dort das erste Geld bei auskam. (Ganz 2017 nur unter 100€ eingebracht).

Sollte man eine verspätete Anmeldung des Gewerbes abgeben, so kann man mit einem Bußgeld rechnen, soweit kam ich auch mit der Recherche und vor Ort bei der Anmeldung wurde es auch so bestätigt die man aber mit einer Stellungnahme begründen kann, trotzdem habe ich mich angemeldet wie es ein Bürger tun sollte.

Jetzt kam die Post mit dem besagten Bußgeld in der Höhe von 1.000€ und es besteht eine 14-tägige Frist, diese per Schreiben zu begründen und Stellungnahme zu halten. Jetzt würde ich gern wissen ob hier welche mit Erfahrung haben und ob diese Stellungnahme etwas ändern würde oder nicht, insofern ob ich zahlen muss oder nicht. Und ob meine Aussagen überhaupt verständlich wären oder ob es heißen wird "du musst dich informieren und das Gesetz kennen".

Finde es etwas ungerecht. Kannte mich mit dem System überhaupt nicht aus, in dem Alter auch nicht gewusst, noch wird es einem mitgeteilt, was beachtet werden muss.

PS: kenne immer noch keine in meinem Alter die sich damit auskennen, noch darüber gehört haben. In Zukunft kann ich das ja gleich unterlassen und schwarz arbeiten. Als ob die 1000€ nicht genug wären, da ich ja abzüglich sowieso noch Steuern zahlen muss, für das wenig was ich bekommen habe.

-Das Motto "besser spät als nie" ist also für diesen Fall unzutreffend.

Danke wer bis hierhin gelesen hat. Über eure Erfahrungen und Meinungen, sowie Vorgehensweisen würde ich mich sehr freuen.

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Fotomodel Anmeldung als Gewerbe (Kleinunternehmerregelung)?

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich möchte gerne für ein Unternehmen als Fotomodel arbeiten.

Wie könnte das abgerechnet werden?

Die Situation:

  • ich arbeite nur für diesen 1 Arbeitgeber als Fotomodel
  • ungefähr 3-5 x im Jahr für jeweils 1 Tag kurzfristig auf Abruf (wetterabhängig da Outdoor Shootings, bekomme 1 Tag vorher bescheid)
  • Verdienst ca. 500-1.000 € (oder weniger) im Kalenderjahr
  • habe bereits einen 450 € Job bei einem anderen Arbeitgeber

Fragen:

1) Vertrag über kurzfristige Beschäftigung für das Kalenderjahr ginge das?

Oder ginge das nicht, da absehbar dass ich 3-5 x im Kalenderjahr gebraucht werde und es damit evtl. als planbar eingestuft wird)?

2) Gewerbe anmelden (Kleinunternehmerregelung)?

(aber wie sieht das aus mit den Kosten für die Gewerbeanmledung incl. IHK Beiträge -> lohnt sich das überhaupt der ganze Aufwand bei ca. 500 - 800 € oder weniger Verdienst im Jahr? Oder gibt es eine Möglichkeit sich bei einem solch geringen Verdienst von den IHK Beiträgen grundsätzlich befreien zu lassen?)

3) Wenn ich ein Gewerbe als Fotmodel anmelde, ist das dann eine Scheinselbständigkeit da ich nur für diesen 1 Arbeitgeber arbeite?

4) Kann ich nicht einfach als Privatmensch eine Rechnung schreiben ohne ein Gewerbe anzumelden?

Ich danke Ihnen für Ihre Hilfe!

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Steuerklasse und ESt, Student und Nebengewerbe?

Hallo zusammen 

ich benötige dringend Rat zu meiner Steuersituation und wie man diese smart bewältigt. 

Über Tipps bin ich sehr dankbar!

Folgendes:

Ich bin Student und habe dieses Jahr wie folgt gearbeitet nach Monaten:

01 Praktikant 750€ brutto

02 Praktikant 750€ brutto

03 Werkstudent 1000-1600€ brutto

04 Werkstudent 1000-1600€ brutto

05 Werkstudent 1000-1600€ brutto

06 Werkstudent 1000-1600€ brutto

07 Werkstudent 1000-1600€ brutto

08 Werkstudent 1000-1600€ brutto

09 -

10 Vollzeit Angestelltenverhältnis 2200€ brutto

11 Vollzeit Angestelltenverhältnis 2200€ brutto

12 Vollzeit Angestelltenverhältnis 2200€ brutto

DAZU werde ich durch mein Nebengewerbe Einkünfte von 3000€ als Kleinunternehmer erzielen.

Folgende Fragen tun sich auf:

1. Welche Steuerklassen ordne ich meinen Tätigkeiten zu? In meinem Angestelltenverhältnis wurde ich gefragt, ob ich als Steuerklasse 6 angemeldet werden soll, nachdem diese Rückmeldung vom Finanzamt kam. Klasse 1 ist sinnvoller hier, oder? Klasse 6 für das Nebengewerbe?

2.Wie hoch wird die Einkommensteuer grob überschlagen auf mein Nebengewerbe ausfallen? 

3. Hat meine Tätigkeit als Werkstudent einen positiven Effekt auf die Einkommensteuer, die ich zu entrichten habe? Oder ist das nicht relevant?

4. Mein Arbeitgeber hat mich jetzt auch gefragt, ob mein Nebengewerbe dauerhaft steuerlich angemeldet ist. Wie definiert sich diese Begrifflichkeit?

Vielen Dank Euch im Voraus! Ich freue mich auf Eure Tipps!

Steuern, Nebengewerbe, Ausbildung und Studium
Den Chef vom Nebengewerbe überzeugen?

Hallo, es gibt die Möglichkeit, dass ich neben meinem Hauptberuf eine Ausbildung in einem anderen Bereich machen kann. Diese wird dort als Nebenjob für Berufstätige angeboten. Finde ich super und würde es gerne durchziehen, ja ich dann aber mehr als 450,- € verdiene nebenher muss ich das ganze ja versteuern, also Nebengewerbe anmelden!

Jetzt muss mein Chef das ganze aber genehmigen, sonst klappt das ja nicht!

Gibt es Tipps wie ich meinen Chef davon überzeugen kann?

Ich habe aktuell einen Nebenjob mit 450,- € gegen den er nichts hat. Er wirkt sich NICHT auf meinen Hauptjob aus und so vergisst er sogar oft dass ich nebenher noch arbeite. Er bewundert das sogar, dass ich das so locker schaffe, sagte er neulich mal.

Die Ausbildung ist jedoch ein bisschen was anderes als nur nebenher abends mal im Kino Popcorn zu verkaufen, sondern es könnte meine Berufliche Zukunft von Grund auf verändern und in 3 Jahren sogar den Wechsel in die komplette Selbstständigkeit bedeuten.

Wie macht man seinem Chef sowas schmackhaft? Dass er nicht Nein sagt nur, weil es bedeuten könnte, dass ich dann hier irgendwann kündigen möchte? (erst in 3 Jahren)

Er muss es genehmigen, aber muss ich ihm komplett sagen, dass ich dann auch irgendwann direkt komplett selbstständig werden möchte?

Beruf, Selbständigkeit, Chef, Gewerbe, Kleingewerbe, Nebengewerbe, Ausbildung und Studium
GbR von zwei Fotografen im Nebengewerbe? Was ist zu beachten?

Ganz kurz zur aktuellen Situation: Wir sind zwei Fotografen. Haben beide bereits eine Gewerbe für die Fotografie angemeldet. Es handelt sich um Nebengewerbe. Umsatzsteuerlich nutzen wir beide die Regelungen für Kleinunternehmer. Ebenso sind wir in der Handwerkskammer registriert.

Nun möchten wir gemeinsam ein Studio anmieten. Sämtliche Kosten (Renovierung, Miete, Nebenkosten, Energiekosten) sollen jeweils zur Hälfte getragen werden. Wir tauchen beide gleichberechtigt im Mietvertrag auf. Das notwendige Equipment teilen wir hinsichtlich der Anschaffung auf, also jeder schafft für den gleichen Wert Ausrüstung an. Zudem möchten wir zukünftig auch, also neben den eigenen Aufträgen, gemeinsame Dienstleistungen anbieten und eine entsprechende Homepage dafür einrichten. Mit diesem Zusammenschluss erfüllen wir wohl zweifelsfrei den Tatbestand einer GbR.

Müssen wir jeweils eine zweite Gewerbeanmeldung einreichen in der wir uns auf die GbR beziehen? Kann man die bereits bestehende Anmeldung ergänzen? Die Einzelgewerbe sollen jedoch nebenbei unverändert weiterlaufen.

Im Rahmen der steuerlichen Erfassung erhalten wir eine eigene Steuernummer für die GbR. Ist das richtig? Auch für die GbR wollen wir die Kleinunternehmerregelung in Anspruch neben, da unsere Kunden fast ausschließlich Privatpersonen sein werden.

Was ist mit der Handwerkskammer? Kommt da auch was auf uns zu? Muss die GbR dort gesondert geführt werden obwohl wir dort jeweils schon gemeldet sind?

Besten Dank für eure Hilfe!

Recht, GbR, Nebengewerbe, Handwerkskammer, Kleinunternehmerregelung, Wirtschaft und Finanzen
Kindergeld bei Selbstständigkeit als Student?

Hallo,

Ich bin seit Anfang des Jahres Selbständig (Nebengewerbe). Hauptberuflich bin ich Student (Erstausbildung).

Ich habe heute mit jemandem bei der Famillienkasse bezüglich ein paar Fragen gesprochen, diese Person hatte aber anscheinend selber nicht sehr viel Ahnung von diesem Thema.

Als Antwort auf meine Fragen kam nur: Schicken Sie doch einfach Ihre Gewerbeanmeldung mit dem Hinweis, dass Sie Student in der Erstausbildung sind, die Famillienkasse meldet sich schon, wenn sie was von Ihnen benötigt.

Das ist mir aber viel zu schwammig... Ich habe keine Lust irgendwann die Nachricht zu bekommen, dass ich vor 6 Monaten doch schon Formular X / Dokumente X abschicken hätte sollen und deswegen jetzt kein Kindergeld mehr bekomme w/e.

Deshalb hoffe ich, dass mir hier jemand weiterhelfen kann, der das ganze Prozedere schon einmal durchgemacht hat.

  1. Muss ich irgendwelche Formulare ausfüllen oder reicht es wirklich die Gewerbeanmeldung zu schicken?
  2. Ich verdiene weniger als 450€ (weit weniger) im Monat und arbeite auch weniger als 20h in der Woche. Zählt das als Minijob oder bin ich als Selbständiger "anderstweitig Erwerbstätig"?
  3. Da ich ja wohl irgendeinen Nachweis darbringen muss, dass ich wirklich nur 20h in der Woche Arbeite: Wie/Wann/Wo muss das gemeldet werden? Reicht es wenn ich einmal im Jahr (wenn auch bestätigt wird, dass ich immer noch studiere) eine Tabelle mitschicke, in der ich meine Arbeitszeiten vermerkt habe? Monatlich? Muss ich in der Tabelle für jeden Tag meine Arbeitszeit festhalten oder reicht es für jede Woche die Gesamtzeit zusammenzurechnen?

Vielen Dank

selbstständig, Minijob, Familienkasse, Gewerbe, Kindergeld, Nebengewerbe, Student, Studentenjob, Ausbildung und Studium
Antrag auf Erwerbsminderungsrente, aber seit Jahren ein Nebengewerbe angemeldet, welches Ehepartner ausführt, geht das? Wie erkläre ich das im Rentenantrag?

Mein Mann ist in einem Unternehmen angestellt und hat vor Jahren ein Kleingewerbe als Nebengewerbe angemeldet. Ich war bis vor kurzem arbeitslos ohne Leistungsbezug, um nicht meinen eventuellen Anspruch auf Erwerbsminderungsrente zu verlieren.Da mein Mann nun seit längerer Zeit krank ist, hat er mich als Minijobber angestellt, so kann ich die Arbeit erledigen und konnte mich vom Arbeitsamt abmelden. Nun wird ihm geraten, Erwerbsminderungrente zu beantragen. Soweit ich mich belesen habe, gibt es kein Problem, wenn man ein Gwerbe angemeldet hat und nicht mehr als 450,00 Euro zuverdient ? Sehe ich das richtig ? Ich dürfte ja gleichzeitig auch bis zu 450, 00 Euro dazu verdienen und könnte familienversichert bei seiner Krankenkasse bleiben ? Unsere Umsätze sind im Moment noch nicht hoch, da wir Geld in Umbauten investiert haben und dadurch noch Abschreibungen laufen. Was wäre, wenn der Umsatz höher wird, müsste ich mich dann privat krankenversichern oder ist es günstig, mich bei ihm dann fest einstellen zu lassen ? Im Fragebogen der Rentenversicherung wird gefragt, ob er noch eine selbständige Tätigkeit ausführt, müssen wir das mit Nein beantworten, er ist ja nur Inhaber, führt es aber nicht selbst aus oder kann ich das irgendwie erklären, eventuell bei der Zeile Art und Umfang der Tätigkeit ? Viele Fragen.. wir möchten aber auch nichts verkehrt machen. Vielen Dank für Antworten.

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Angestellter Nebengewerbe Rechnung an Chef stellen Scheinselbstständigkeit?

Hallo Leute,

ich habe da mal eine Frage in Bezug auf Angestelltenverhältnis und Nebengewerbe. Ich bin in einem Angestellten Verhältnis und arbeite als Elektroingenieur. In meiner Freizeit baue ich unterschiedliche Produkte für den Modellbau Bereich. Nun beschäftige ich mich seit langem schon damit mich nebenberuflich mit meinen Hobbys Selsbtändig zu machen.

Zusätzlich hat es sich ergeben, dass mein Arbeitgeber Interesse an meinen Produkten hat. Mein Arbeitgeber möchte einen Artikel von mir kaufen. Natürlich nur mit Rechnung. Damit alles seine Richtigkeit hat, möchte ich ein Gewerbe anmelden, um diesen Artikel an meinen Arbeitgeber verkaufen zu dürfen.

Das ist sozusagen der Anstoß für mich endlich ein Gewerbe anzumelden um meine Artikel zu vetreiben.

Jetzt zu meiner Unsicherheit:

Ich habe gelesen, dass ich als Angestellter meinem Arbeitgeber keine Waren verkaufen darf. Denn das wäre dann wie ein Gehalt und müsste Sozialversicherungstechnisch verrechnet werden. Ist das korrekt? Und was kann noch auf mich zukommen?

Zusätzlich habe ich das Problem, da ich von der Kleinunternehmerregelung nach
§19 USTG (Umsatz <<17500€/Jahr) gebrauch machen möchte, mit diesem Autrag ich mein Limit für das Jahr 2017 schon erreiche. DH. ich kann nicht wie geplant weiter Aktiv mein Gewerbe ausüben und meine Produkte vertreiben. Erst 2018 wieder. Dies könnte auch noch dazu führen, dass meine Selbständige Tätigkeit als Scheinselbständigkeit gesehen wird da ich nur einen Auftraggeber in 2017 habe. Was kann da tun? Was habe ich sonst für Möglichkeiten?

Ich möchte ehrlich und Legal mein Gewerbe ausüben und meine Steuern zahlen so wie es sich gehört.

Würde mich über eure konstrutive Meihnung sehr freuen.

MfG Kucki-22

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Infos zu Gewerbeanmeldung?

Hallo ihr Lieben,

ich weiß, solche oder so ähnliche Fragen sind hier schon unzählige Male vorgekommen. Allerdings habe ich jetzt sehr lange nach einer geeigneten Antwort gesucht und bin einfach immer noch nicht auf eine Lösung gekommen.

Folgende Situation:

Ich beziehe derzeit ALG I und bin nach einem Auslandsaufenthalt (Sabbatical) auf der Jobsuche. Mein alter Arbeitgeber hat mich gefragt, ob ich ihnen bei kleineren Grfiksarbeiten helfen könnte, wozu ich generell bereit wäre. Der Umfang beträgt nur wenige Stunden im Monat es handelt sich dabei auch eigentlich nur um ein paar Euro Zuverdienst. Ich müsste der Firma dann allerdings eine Rechnung stellen. Das heißt, ich muss wohl ein Gewerbe anmelden, richtig? Wo und wie ich ein Gewerbe anmelde, das habe ich schon gefunden.

Meine Frage ist eher, wie läuft das für mich als Arbeitssuchende? Ich darf ja 15 Stunden pro Woche nebenher arbeiten und 165 Euro im Monat (ist das netto oder brutto?) dazuverdienen, ohne dass es sich auf meine Bezüge auswirkt. Das sollte ja dann kein PRoblem sein.

Muss ich auf den Rechnungen Steuern ausweisen? Wenn ja, wie führe ich die an das FInanzamt ab, oder wie gebe ich das dann in meiner Steuererklärung an?

Was ändert sich, wenn ich wieder einen Vollzeitjob finde? Ich würde die kleinen Aufträge dann gerne weiterhin ausführen.

Zudem bin ich am Überlegen, mir auch als PArtylite (wie Tupperware, nur mit Kerzen) Beraterin etwas Geld dazu zu verdienen. Was ändert sich denn dann für mich?

Ich hoffe,jemand kann mir hier etwas genauere Informationen geben, bzw. mich unterstützen. Wenn ihr weitere INformationen benötigt, dann gebt einfach Bescheid.

VIelen Dank schon vorab!

Grüße Amarilla

Gewerbe, Nebengewerbe, Partylite

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