Antrag auf Erwerbsminderungsrente, aber seit Jahren ein Nebengewerbe angemeldet, welches Ehepartner ausführt, geht das? Wie erkläre ich das im Rentenantrag?
Mein Mann ist in einem Unternehmen angestellt und hat vor Jahren ein Kleingewerbe als Nebengewerbe angemeldet. Ich war bis vor kurzem arbeitslos ohne Leistungsbezug, um nicht meinen eventuellen Anspruch auf Erwerbsminderungsrente zu verlieren.Da mein Mann nun seit längerer Zeit krank ist, hat er mich als Minijobber angestellt, so kann ich die Arbeit erledigen und konnte mich vom Arbeitsamt abmelden. Nun wird ihm geraten, Erwerbsminderungrente zu beantragen. Soweit ich mich belesen habe, gibt es kein Problem, wenn man ein Gwerbe angemeldet hat und nicht mehr als 450,00 Euro zuverdient ? Sehe ich das richtig ? Ich dürfte ja gleichzeitig auch bis zu 450, 00 Euro dazu verdienen und könnte familienversichert bei seiner Krankenkasse bleiben ? Unsere Umsätze sind im Moment noch nicht hoch, da wir Geld in Umbauten investiert haben und dadurch noch Abschreibungen laufen. Was wäre, wenn der Umsatz höher wird, müsste ich mich dann privat krankenversichern oder ist es günstig, mich bei ihm dann fest einstellen zu lassen ? Im Fragebogen der Rentenversicherung wird gefragt, ob er noch eine selbständige Tätigkeit ausführt, müssen wir das mit Nein beantworten, er ist ja nur Inhaber, führt es aber nicht selbst aus oder kann ich das irgendwie erklären, eventuell bei der Zeile Art und Umfang der Tätigkeit ? Viele Fragen.. wir möchten aber auch nichts verkehrt machen. Vielen Dank für Antworten.
7 Antworten
Hallo susischmidt68,
Sie schreiben unter anderem:
Antrag auf Erwerbsminderungsrente, aber seit Jahren ein Nebengewerbe angemeldet, welches Ehepartner ausführt, geht das? Wie erkläre ich das im Rentenantrag?
Antwort:
Wenn Sie ganz auf Nummer sicher gehen wollen, sollten Sie sich in der nächstgelegenen DRV-Beratungsstelle gründlichst beraten lassen, damit Sie kene Fehlentscheidungen treffen!
Betreffs der Krankenversicherung ist selbstverständlich Ihre Krankenkasse für Beratung zuständig!
Nun wird ihm geraten, Erwerbsminderungrente zu beantragen.
Antwort:
Antrag auf Erwerbsminderungsrente heißt im Klartext:
Grundvoraussetzung für die Bewilligung einer Erwerbsminderungsrente ist die Erfüllung der versicherungsrechtlichen Voraussetzungen!
Auf Ihrem DRV Rentenkonto müßen mindestens
60 Beitragsmonate (5 Jahre)-
davon in den letzten 5 Jahren
mindestens 36 Beitragsmonate (3 Jahre)
nachgewiesen werden!
Fehlt da auch nur ein Monats - Beitrag,
besteht in der Regel keine Chance auf Erwerbsminderungsrente!
Im nächsten Schritt geht es
um den Nachweis der medizinischen Voraussetzungen!
Wer nach dem 1.1.1961 geboren ist,
hat in der DRV keinen Vertrauensschutz wegen Berufsunfähigkeit!
Für die Bewilligung einer vollen Erwerbsminderungsrente
muß an Hand der eigenen Krankenakte glasklar
und sehr detailliert nachgewiesen werden,
daß die Leistungsfähigkeit auch für leichte Tätigkeiten
am allgemeinen Arbeitsmarkt
dauerhaft auf unter 3 Stunden pro Arbeitstag,
auch für leichte Tätigkeiten am allgemeinen Arbeitsmarkt,
abgesunken ist!
(Leichte Tätigkeiten
= zum Beispiel Pförtner, Museumswärter, Nachtportier, usw.)
==
Eigene Krankenakte aktualisieren und optimieren, denn die Entscheidungen, Begutachtungen usw. werden in der Regel überwiegend nach Aktenlage entschieden!
https://erwerbsminderungsrente.biz/ihre-hausaufgaben/fruehrente-beantragen-und-der-rote-faden/
==
https://www.youtube.com/user/hubkon
https://youtube.com/watch?v=lT893J4l_Co
Beste Grüße, viel Erfolg und bestmögliche Gesundheit
Konrad
Hallo, du schmeißt hier einige Begriffe gewaltig durch einander:
Zum einen gibt es kein Kleingewerbe. Das kennt das Gewerberedcht nicht.
Es gibt Gewerbe und fertig.
Was du wohl meinst:
dein Mann hat eine Gewerbe angemeldert und nutzt die Kleinunternehmerreglung nach § 19 Ustg.
Und die Kleinunternehmerreglung ist eine steuerliche Angelegenheit.
Und sein Gewerbe betreibt er im Nebenerwerb.
Und seine Umsätze haben mit eueren Abschreibungen nichts zu tun.
Denn Umsatz ist das was er von seinen Kunden einnimmt.
Und euere Abschreibungen verringen dadurch sein Einkommen aber nicht den Umsatz.
Nur mal so viel zur Begriffsbestimmung.
Er bleibt aber der Gewerbetreibende.
Du bist bei ihm als MInijober eingestellt, somit ist er dein Arbeitgeber.
Ich hoffe doch, dass du zumindest die RV Beiträge von deinem Minijob bezahlst.
Und was dein mann noch zusätzlich zu seiner Rente dazu verdienen kann, ist hier so pauschal nicht zu beantworten. Zuvile Faktoren spielen hier mit ein. Und der Betrag von 450€ den du genannt hast, könnte eine der varianten sein.
Du kannst deine 450€ weiter verdienen und könntest auch bei deinem Mann familienversichert bleiben.
Was seine Rente anbelangt, so soll er sich von einem Rentenberater, die gibt es in fast jeder Stadt oder von der Rentenberatungsstelle der DRV beraten lassen.
Alles was hier gesagt würde könnte auf ihn nicht zutreffen.
Die Frage ist, auf wen das Gewerbe lt. Einkommensteuerbescheid läuft.
Ist hier dein Mann eingetragen, dann ist dein Mann selbständig. Wer die Arbeiten tatsächlich ausübt, ist der DRV egal!!
Es übt derjenige die Selbständigkeit aus, der im Steuerbescheid steht!
Das hört sich so an, als ob ihr einfach nebenbei die Vorzüge des Sozialstaat in Anspruch nehmen wollt, aber selbst nicht bereit seid, eure Beiträge zu entrichten.
Man kann nicht erwerbsunfähig sein und ein Gewerbe leiten.
Um keine teuren Fehler zu machen von einem unabhängigen Rentenberater beraten lassen. Auch wenn der etwas Geld kostet. Bei der Verbraucherberatung nach Adressen erkundigen. Die Rentenberater der Rentenversicherung sind bei euch ungeeignet.
Eigene Erfahrung, wenn es kein Standartfall ist. Deren Beratung hat mit 7 Jahre/Prozesse gegen die Rentenversicherung eingebracht.
Und mit einer Beratung willst du alle Mitarbeiter der Auskunft-u Beratungsstellen als inkompetent hinstellen? Dreiste Behauptung
Dann lag das nicht an dem Berater, sondern dass er, entsprechend den gesetzlichen Regelungen, Zweifel an deinen Aussagen hatte. Die konnten demnach erst nach 7 Jahren beseitigt werden, dann lag es aber an dir. Je klarer alle Details auf den tisch kommen, um so weniger gibt es Zweifel. Sie Optimierung der Akte von Konrad.
Der Berater hat seinen Job gemacht, das ist nicht Leistung verhindern, sondern begründet annehmen. So sehe ich das.
Beste Grüße
Dickie59
Warum sind die Berater der RV ungeeignet? Worauf stützt sich diese Aussage??