Steuern bei selbständiger Tätigkeit unter 400€/Monat?
Hallo, ich arbeite teilzeit angestellt im Krankenhaus. Seit diesem Jahr übe ich zusätzlich als Kursleiter eine freiberuflichte Tätigkeit aus, für die kein Gewerbe angemeldet werden musste. Umgerechnet verdiene ich monatlich ca 350 bis knapp 400 Euro dazu durch diese Tätigkeit. Wie berechnet das Finanzamt dies, und inwieweit muss ich Steuern ans Finanzamt abführen? Ein 400 Eurojob wäre ja steuerfrei, und genausoviel verdiene ich mit meiner selbständigkeit dazu.
4 Antworten
Also erstmal, eine geringfügige Beschäftigung ist nicht steuerfrei entweder der Arbeitgeber zahlt pauschal 2% Lohnsteuer oder der Arbeitnehmer arbeitet auf Lohnsteuerkarte. Es fällt bei 400 € / mtl. nur noch keine Lohnsteuer an. Trotzdem muss man diese 400 €, wenn man auf Lohnsteuerkarte arbeietet in der Einkommensteuererklärung angeben (außer man gibt keine ab).
Sie müssen also Ihre Einkünfte (Einnahmen - betriebliche Ausgaben) in der Anlage S für selbständige Arbeit n. §18 EStG angeben. Diese wird dann mit Ihren Einkünften aus Ihrer Anstellung §19 EStG zusammengerechnet. Wenn Sie dann insgesamt nach Abzug der Sonderausgaben etc. unter dem Grundfreibetrag von 8.004 € bleiben müssen Sie keine Seuern zahlen, allerdings wird das nicht so sein, daher müssen Sie evtl. etwas nachzahlen, da Sie für die 400 € bisher noch keine Vorauszahlung geleistet haben. Eine Umsatzsteuererklärung müssen Sie auch abgeben, aber da Sie, nach Ihren Angaben zu urteilen, Kleinunternehmer n.§19 UStG sind, fällt dort keine Steuer für Sie an.
Ein Besuch beim Steuerberater wäre hilfreich.
Am besten VOR Aufnahmen einer selbständigen Tätigkeit.
Im Vertrag über die Kursleitung eventuell Mehrwertsteuer vereinbart ?. Dann auch als Kleinunternehmer mit weniger als 17500 Euro 5 Jahre lang zur Umsatzsteuerpflicht gezwungen.
Vielleicht ist Option zur USt auch günstig.
Endgültige Aussagen sind aufgrund der spärlichen Angaben hier nicht möglich. Familienstand Kinderzahl und viel weitere Umstände beeinflussen das Ergebnis der Auskünfte hier.
Grundsätzlich ist jedes Einkommen steuerpflichtig. Wenn du aber insgesamt unter dem Grundfreibetrag bleibst, zahlst du gar keine Steuern. Bei der selbständgen Tätigkeit kannst du ja auch sämtliche KOsten gegen rechnen.
Das musst du in der Einkommensteuererklärung oder dem Lohnsteuerjahresausgleich als "freiberufliche Tätigkeit" und als Einkommen angeben.
Frag doch einfach das Finanzamt.
@Gisenion: Lesen Sie sich bitte erstmal dies hier durch, bevor Sie jmd. raten das Finanzamt zu fragen: http://www.gutefrage.net/tipp/darf-das-finanzamt-steuerpflichtige-beraten