Anlage EÜR - Privatentnahmen und -einlagen?
Hallo zusammen,
ich bin Kleinunternehmer ("Nebengewerbe"). Mein Gewinn beträgt lediglich ca. 2500 Euro pro Jahr. Ich sitze nun an der Anlage EÜR und habe eine kleine Frage zum Thema Privatentnahmen und -einlagen.
Ich nutze abgesehen von meinem Privat-PKW keine weiteren privaten Gegenstände, da ich Dienstleister bin und Material usw. vom Kunden gestellt wird.
Gehe ich nun richtig in der Annahme, dass ich bei Privatentnahme quasi meinen Gewinn eintrage? Diesen übernehme ich ja quasi in mein Privatvermögen. Oder trage ich dort etwas anderes ein?
Bei Privatentnahmen trage ich dann was ein? Die Nutzung meines Privat-PKW? Oder kann ich das Feld leer lassen?
Vielen Dank im Voraus für kommende Antworten!
2 Antworten
Diese Zahlen haben Bedeutung bei der "Zinsschranke".
Beispiel: Du hast in einem Jahr ein betriebliches Darlehn über 10.000,00€ aufgenommen und möchtest die Zinsen als Betriebsausgabe geltend machen.
Im selben Jahr hast Du Privatentnahmen (bar!) von 15.000,00 € getätigt und keine Einlagen.
Also wird das Finanzamt davon ausgehen, fass Du das Darlehn benötigt hast, um die privat veranlasste Finanzierungslücke zu überbrücken.
Folge: Die Darlehnszinsen sind nicht abziehbar.
Das Feld kann leergelassen werden. Es bezieht sich WIMRE auf die steuerliche Erfassung der Privatnutzung berieblicher Mittel , also eines auf den Betrieb zugelassenen KFZ zum Beispiel.