Wird das Gehalt vom Hauptberuf, dem Nebengewerbe angerechnet?

5 Antworten

Für die Umsatzgrenze von 17.500 Euro sind Angestelltenjob und Gewerbe völlig "getrennte Baustellen".


Bei der Einkommensteuer werden Gehalt (kommt in AnlageN) und Gewinn aus Gewerbe (Anlage G) gemeinsam versteuert.

ne, das ist nur für dein Nebengewerbe, ansonsten istz es kein Nebengewerbe mehr, sondern ein hauptberuf, der dann anders Versteuert und versichert werden muss. Bei deiner Steuererklärung machst du dann eine gemeinsame für beide Berufe, das Gewerbe wird dann angerechnet und nachversteuert. sieh zu, dass du viel absetzen kannst.

das gilt nur für die Umsatzsteuer. Wenn du mit deinem Umsatz über die Grenze kommst, musst du USt berechnen und kannst die gezahlte Vorsteuer abziehen. Ansonsten wird dein "Gewinn" deinem anderen Einkommen zugeschlagen und gesamt versteuert.

Die Kleinunternehmerregelung betrifft nur Umsätze aus selbständiger/gewerblicher Tätigkeit. Erzielst du deinen Verdienst aus deinem Hauptberuf aus nichtselbst. Tätigkeit, hat das mit der Kleinunternehmerregelung nichts zu tun. Das sind unterschiedliche Einkommensarten. Als AN tätigt man keine USt-relevanten Umsätze.

Umgekehrt! Das Nebengewerbe wird dem Hauptberuf angerechnet!

colaso 
Fragesteller
 05.03.2012, 21:56

Erkläre mir das bitte...