Angaben zur Festsetzung der Vorauszahlungen mit Hauptberuf?
Hallo, ich bin dabei ein kleines nebengewerbe anzumelden bzw. habe es gemacht und muss den Kram ausfüllen.
bei dem o.g. Punkt stelle ich mir die Frage, ob mein Hauptberuf sich angegeben werden muss?! ich arbeite Vollzeit als Angestellter und möchte nicht viel Geld machen mit dem Gewerbe. Setze für dieses Jahr nur 500€ mit Kleinunternehmer Regel an als Umsatz.
Die Frage nochmal, muss ich auch meinen Hauptberuf mit angeben? Ich denke nein, da dort bereits Einkommenssteuer von meinem AG und mir bezahlt wird.
danke für die Antworten
Liebe Grüße
Espe
3 Antworten
Mit den Kram meinst Du sicher den Fragbogen zur steuerlichen Erfassung.
Natürlich gibst Du beim voraussichtlichen Umsatz nur den Umsatz an, nicht irgendwelche Gehälter oder Löhne.
Bei den Angaben zur Festsetzung von Vorauszahlungen musst Du natürlich alle Einkünfte von Dir und Deinem Ehegatten angeben. Ein niedriger Gewinn ist ja schließlich nur dann zu versteuern, wenn noch andere Einkünfte vorhanden sind.
Du musst einmal eine Gewerbeanmeldung bei der Stadt abgeben und einmal einen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung beim Finanzamt. Für das Finanzamt ist da nur dein Nebengewerbe interessant, da, wie du schon richtig festgestellt hast, bei deiner Arbeitnehmertätigkeit dein Arbeitgeber die Lohnsteuer (Form der Einkommensteuer) bereits an das FA abführt.
Im Zweifel solltest du aber immer einen Steuerberater fragen.
Die endgültige Steuerfestsetzung erfolgt nach der Erklärung im nächsten Jahr.
Da kann es durchaus sein, dass du auch für dein Gehalt mehr Steuern zahlen musst.