Angaben zur Festsetzung der Vorauszahlungen?

3 Antworten

Du mußt die Einkünfte eintragen, die du jetzt bekommst (also ALG). Auf dieser Basis und mit der von dir angegebenen Gewinnerwartung für Selbständigkeit  (die du hoffentlich nicht zu hoch angesetzt hast) wird berechnet, ob du Steuern vorauszahlen mußt oder ob die Steuererklärung für das Jahr ausreicht.

wurzlsepp668  17.10.2017, 20:11

dummerweise gilt ALG nicht als Einkünfte ....

Diese Frage bezieht sich ausschließlich auf deine selbständige Tätigkeit. Setze dies am besten sehr vorsichtig und gering an. Denn auf dieser Basis wird das Finanzamt dann deine Vorauszahlung auf die Einkommensteuer ermitteln.

lesterb42  18.10.2017, 10:12

Kann man so machen. Erkennt man, das die Geschäfte besser als verhergesehen laufen, musst du Rücklagen für eine Nachzahlung bilden.

Arbeitslosengeld ist steuerfrei, daher musst du es nicht angeben.