Mitarbeiter im Nebengewerbe?

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Ja ich habe Erfahrung, da ich vor 10 Jahren mein eigenes Gebäudereinigungsunternehmen als Meisterbetrieb gegründet habe.

Du solltest dir ein Existenzgründerseminar gönnen, dazu einen Steuerberater.

Zudem kannst du schon mal aufmerksam die Stellenanzeigen über mehrere Wochen verfolgen, auch die der Reinigungsunternehmen. Personal ist kaum zu bekommen, in kaum einer Branche.

Erkundige dich über die geltenden Regelungen im Gebäudereinigerhandwerk. Auch wenn du als Seiteneinsteiger ein Unternehmen gründest, gelten die einschlägigen Bestimmungen auch für dich. Unabhängig davon, ob du organisiert bist, oder nicht.

CWill 
Fragesteller
 24.07.2019, 12:30

Danke für deine schnelle Antwort.

Darüber habe ich mir bereits Gedanken gemacht, ob ich genug Personal bekommen werde.

Solange ich allerdings mal weiß, dass ich überhaupt Jemanden einstellen darf, ist mir soweit schonmal geholfen.

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michi57319  24.07.2019, 15:29
@CWill

Die wichtigste Frage überhaupt ist: Gestattet dir dein Arbeitgeber überhaupt eine andere Tätigkeit. Ich gehe mal davon aus, daß du nur in Teilzeit dort beschäftigt bist.

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CWill 
Fragesteller
 24.07.2019, 15:44
@michi57319

Ich arbeite in Vollzeit im öffentlichen Dienst und darf einer Nebentätigkeit nachgehen. Die meisten Dinge sind bereits schon geplant. Ich bin nur auf etwas gestoßen, dass mich zweifeln ließ, dass ich Mitarbeiter einstellen darf.

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CWill 
Fragesteller
 24.07.2019, 20:07
@michi57319

Bis jetzt nur ein paar Seiten im Internet (gefunden über Google), aber da ich mir nicht sicher bin ob alles noch aktuell ist bzw. überhaupt stimmt, ist mein Plan als nächstes mal bei der IHK nachzufragen.

Kannst du gute Quellen empfehlen?

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michi57319  24.07.2019, 22:19
@CWill

Als Reinigungsunternehmen gehörst du zu den zulassungsfreien Handwerken, dein Ansprechpartner ist also die HWK, nicht die IHK.

MIr ist keine Konstellation bekannt, aus der heraus die Beschäftigung von Lohn- und Gehaltsempfängern nicht möglich sein sollte.

Welchen Bereich der Reinigung willst du abdecken? Privatwohnungen? Treppenhäuser von Wohnungsbaugesellschaften? Für viel mehr wird es ohne fachlichen Hintergrund nicht reichen. Also quasi Reinigung nach Hausfrauenart.

Du gehst in reichlich Vorkasse bei den Sozialversicherungen, darüber musst du dir klar sein. Die wollen pünktlich ihr Geld, unabhängig davon, ob deine Kunden schon bezahlt haben. Ebenso deine Mitarbeiter. Da hängt eine ganze Menge dran, deshalb leg nicht einfach los, sondern erstell auch einen Businessplan und geh den unbedingt mit einem Steuerberater durch. Der weiß auch, ob du diese Existenzgründung gefördert bekommst.

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CWill 
Fragesteller
 25.07.2019, 10:20
@michi57319

Vielen Dank für deine Nachricht. Du hast mir sehr weitergeholfen.

Geplant sind nicht mehr als die Reinigung privater Haushalte, höchstens Büroräume.

Bei der Erstellung eines Businessplans bin ich gerade dran.

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michi57319  25.07.2019, 13:57
@CWill

Solltest du in einer Funktion im öffentlichen Dienst sein, in der du fachübergreifend Kontakte zu ausschreibenden Stellen hast, solltest du dort mal höflich nachfragen, ob man dir von dieser Seite hier

https://www.die-gebaeudedienstleister.de/fuer-auftraggeber/ausschreibung-und-vergabe/

einige Unterlagen anfordern kann. So könntest du schon mal einen Einblick in die Kalkulation bekommen.

Insgesamt solltest du die Seite durchstöbern, sie enthält viele wichtige Infos für dich, die auch frei zugänglich sind.

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Hat Jemand hier Erfahrung damit, oder kennt sich damit gut aus?

Zustimmung deines Arbeitgebers ist erforderlich

-Darf ich Mitarbeiter im Nebengewerbe einstellen?

darfst du.

Und wie stellst Du Dir die Erledigung der Arbeiten vor, wenn ein oder mehrere Kräfte wegen Krankheit oder Urlaub ausfallen?

Warum sollte jemand Kräfte von "irgendeiner Hinterhoffirma" anfordern?

Sorry - aber ich betrachte Dein Unterfangen, Dich mit so etwas selbstständig machen zu wollen, als Schnapsidee.

CWill 
Fragesteller
 24.07.2019, 12:28

Danke für deine schnelle Antwort.

Meine Frage war allerdings nicht ob du meine Ideen gut findest. Wie ich mit Krankheit und Urlaub umgehe, weiß ich bereits, schreibe es allerdings nicht in ein Forum.

Weißt du ggf. wo ich nachlesen kann, dass ich Mitarbeiter einstellen darf? Bzw. auf was ich achten muss (z.B. Versicherungstechnisch)?

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wilees  24.07.2019, 12:40
@CWill

Ansprechpartner dafür ist die Minijobzentrale und dort müssen diese Kräfte dann auch angemeldet werden. Zusätzlich zu deren Stundenlohn fallen dann für Dich Lohnnebenkosten / Sozialabgaben in Höhe von etwa 32, xx % an. Welche Versicherungen Du noch brauchst wie Betriebshaftpflicht usw. kann ich Dir nicht genau sagen.

??? https://www.fuer-gruender.de/wissen/unternehmen-gruenden/versicherung/gewerbeversicherung/

Das soll keine Werbung für diese Versicherung darstellen.....

Diese Versicherungen sind wichtig zur Absicherung

https://www.cosmosdirekt.de/lebenssituation/selbststaendigkeit/

Allerdings würde ich Dir empfehlen an einem Existenzgründerseminar teilzunehmen.

Dabei sollte die IHK Ansprechpartner sein :

https://www.fuer-gruender.de/beratung/termine/existenzgruenderseminar/ihk-seminar/

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