Hallo, Ich möchte neben meiner Arbeit ein Gewerbe/Nebengewerbe als Maler und Lackierer anmelden braucht man da nun einen Meistertitel und was muss ich beachten?
Bin Gelernter Maler und Lackierer und möchte ein Gewerbe anmelden dennoch arbeite ich ihn einem 4 Schicht Betrieb weil man als Maler nix mehr verdient. Habe bei uns im Umkreis einen sehr guten ruf und die Kundschaft wartet nur. Dennoch habe ich keinen Meisterbrief.
6 Antworten
Also Leute kann mir Hier nun einer helfen. Ich kenne einen der Spanndecken macht und seine Firma also ...Spanndecken und Wanddekorationen angemeldet hat und er macht alle Maler arbeiten(im Innenbereich und Er hat nicht mal einen Gesellenbrief zum Maler und Lackierer er ist Karrosoriebauer. Darum eine neue frage als Wanddekorationen (Verputz-,Streich-, und Tapezierarbeiten) müsste doch dan für mich bin schon seid 2010 ausgelernt möglich sein ??? mfg
Als Bautenschutz anmelden sollte doch eigentlich funktionieren.
als Spanndecken und Wanddekorationen Anmelden und man da4rf alles machen was ein Maler macht zumindest im Innenbereich ;) werde es mal morgen versuchen ob das klappt berichte ihnen morgen darüber ;)
Wenn Du als Maler/ Lackierer unselbständig erwerbstätig bist, müsste Dein Arbeitgeber damit einverstanden sein, dass Du ein Gewerbe anmeldest. Ich könnte mir vorstellen, dass er eventuell was dagegen hätte. Für die Gewerbeanmeldung benötigst Du einen Meisterbrief. Eine Beratung, welche Voraussetzungen Du erfüllen musst und was Du zur Gewerbeanmeldung benötigst, erhältst Du in Deutschland bei der IHK, in Österreich bei der WKO.
braucht man da nun einen Meistertitel
Ja.
Ehrlich???? Ich hab von Betrieben gehört wo unter Bautenschutz Maler arbeiten ausführen
http://www.gruender-welt.com/malerbetrieb/
Altgesellenregelung: Existenzgründung eines Malerbetriebs ohne MeisterbriefAb dem fett markiertem Text weiterlesen.
Infos bekommst Du auch bei der Maler-+Lackiererinnung.
Viel Erfolg VG pw