Darf ich als Azubi nebengewerblich arbeiten ohne meinen Arbeitgeber zu fragen?

7 Antworten

Grundsätzlich sind die Arbeitszeiten nach dem ArbZG einzuhalten, soweit zumindest eine weisungsgebundene Arbeit (Angestelltenverhältnis, worunter dann auch Azubis fallen) wahrgenommen. Dazu gehört dann das Einhalten der maximalen täglichen bzw. wöchentlichen Arbeitszeit und der Ruhezeit. Nur bei reiner Selbstständigkeit wäre dies nicht so.

Nebentätigkeiten sind grundsätzlich nicht verboten, aber anzeigepflichtig. Wenn der Ausbildende dann triftige Gründe dagegen hat, kann er sie untersagen.

Kurzum: Soweit die maximalen Arbeitszeiten und Ruhezeiten eingehalten werden und dem Ausbildenden die Nebentätigkeit angezeigt wird und dieser keine triftigen Gründe hat, die gegen die Ausübung sprechen, kann der Nebenjob wahrgenommen werden.

Lollopollo4 
Fragesteller
 03.02.2022, 13:30

Achso... verstehe... verdammtes Arbeitszeitgesetz...man darf ja heutzutage gar kein Geld verdienen...

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kevin1905  03.02.2022, 14:32
@Lollopollo4

Doch nur ist es niemals sinnvoll Zeit gegen Geld zu tauschen. Zeit ist eine begrenzte Ressource und taugt daher nicht viel.

Kennst doch den Spruch: "Wer zu viel arbeitet hat zu wenig Zeit Geld zu verdienen!".

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Lollopollo4 
Fragesteller
 03.02.2022, 19:47
@kevin1905

Ist ja klar aber habe keine Lust meine Zeit in Armut zu leben 🤷‍♂️. Sonst würde ich mir ja nicht solche Gedanken machen.

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Vielleicht schaust du mal hier:

https://www.aktiv-online.de/ratgeber/nebenjob-als-azubi-was-ist-erlaubt-und-worauf-muss-man-achten-4072

Die IHK Pfalz schreibt Folgendes:

Nebentätigkeiten

Eine Nebentätigkeit anzunehmen, ist Auszubildenden nicht ausdrücklich verboten. Jedoch ist die Ausbildung als Vollzeitstelle gedacht. Die verbleibende Zeit der Auszubildenden sollte für Lern- und Freizeitaktivitäten genutzt werden. Die Nebentätigkeit kann also als unzulässig gelten, wenn sie dass Ausbildungsziel durch Vernachlässigung der Lernpflicht gefährdet. Auszubildende sind in jedem Fall verpflichtet, den Ausbildenden um Genehmigung zu ersuchen. Bei erwachsenen Auszubildenden darf genehmigte Nebentätigkeit zusammen mit der Ausbildungszeit nicht die oberste Grenze der zulässigen Wochenarbeitszeit von 48 Stunden überschreiten.

(Anm. das gilt nicht für Minderjährige, für die das Jugendarbeitschutz-Gesetz gilt. - Wie andere hier schon geschrieben haben.
Ob die Nebentätigkeit in einem Arbeitsverhältnis oder gewerblich ausgeführt wird, ist egal. Gewerblich kann man halt schlechter kontrollieren.

Nein, darfst Du nicht.

Immer noch nicht, egal wie oft Du fragst.
Du musst den Haupt-AG informieren.

Lollopollo4 
Fragesteller
 03.02.2022, 13:29

Dachte nebengewerblich ist es anders...

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Nein, ist nicht erlaubt - als Azubi ist die Nebentätigkeit sogar genehmigungspflichtig (wenn du voll angestellt wärst, würde die Information ausreichen. Hier aber leider nicht)

Und klar gelten da Arbeitszeitgesetze ;)

Lollopollo4 
Fragesteller
 03.02.2022, 13:27

Ach verdammte Scheiße...

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Ohne Zustimmung deines Ausbildungsbetriebes darfst du gar nichts anderes machen.

Lollopollo4 
Fragesteller
 03.02.2022, 13:28

War klar...

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