Würde das Bauamt eine weitere Gartenhütte(aber eine besondere aus Lehm und Stroh) auf 900qm großem Garten erlauben?
Aktuell ist da schon eine 6qm große Holzhütte. Wäre eine zweite Lehmhütte mit ca. 6qm erlaubt zum bauen?
Lehmhütte hat den Vorteil, dass es im Sommer nicht so heiß drin wird und es wäre ökologisch super. Ich könnte die Hütte sehr einfach bauen und teils auch 1m unter der Erde reinragend, als so eine Art Erdhaus. Wäre sowas in Baden-Württemberg bei Karlsruhe erlaubt? Immerhin haben die Grünen bei uns schon eine Mehrheit im Gemeinderat. Müsste doch erlaubt sein oder?
zB sowas https://de.wikipedia.org/wiki/Earthship
Inspiration dazu eine von vielen:
4 Antworten
Nein, wohl kaum
Eine Hütte zum aufenthalt von Personen ist nur sehr schwer genehmigen zu lassen und zumeist vom Bebauungsplan sogar ausgeschlossen.
Du kannst nachfragen aber die Antwort ist Nein.
Brandschutz, Gewässerschutz, Geundheitsfürsorge aber auch Schutz vor Überbauung, Nachbarrecht usw.
Lediglich für Auto Gartenwerkzeuge und co gibt es die Ausnahmen.
Benenne es Erdkeller und Verwendungszweck Lebensmittel lagern. Wenn dann kein Nachbar sich beschwert kannst du dort auch im Sommer unterkriechen.
Okay, deine Punkte wie Brandschutz, Gewässerschutz, Überbauung sind nicht zutreffend. Ich würde es sowieso im Einklang mit der Umgebung und Natur bauen. Brand wird niemals entstehen, Gewässerschutz ist gegeben.
Ich finde diese Restriktionen von den Behörden sehr schädlich für die Weiterentwicklung der Menschen und für die Kreativität des Menschen.
Mir ist klar, dass es da draußen Deppen gibt, die solche Bauten verwahrlosen lassen würden oder nicht korrekt zu Ende bauen und liegen lassen. Das wäre aber in meinem Fall nicht der Fall. Nun, ich muss mich besser mit bestehenden Netzwerken in DE vernetzten. Dann wird das schon. Ökologisches Bauen wird immer wichtiger und systemrelevanter.
In unserer Gemeinde geht das (Kreis. LB), ich habe mehrere Nachbarn, die eine Geschirrhütte und ein separates Gartenhäuschen im Garten aufgestellt haben, ich habe ein Blockhaus mit 5,0 x 4,0 m im Garten aufgestellt. Ich habe vor dem Kauf des Blockhauses eine formlose Anfrage mit Lageskizze an die Gemeindeverwaltung gerichtet, die Gemeindeverwaltung anwortete, dass seitens der Gemeinde keine Einwände bestehen.
Einfache Antwort Bauamt fragen.
Wir haben ein Gartenblockhaus 27m², eine Metallgerätehaus. Auf einem andern GS steht ein massiv gemauerter 40m² Bungalow. Und wir sagen ein Pavillon da Vorbau. die GS haben beide 730m²
Meist gibt es sie grenze 25m² die antragspflichtig ist.
Danke für die Antwort. Sind die Grundstücke als reine Garten-GS ausgewiesen bei euch?
Was bedeutet das mit der 25qm Antragspflicht? Ab 25qm muss man mit Architekten planen oder wie? Drunter kann man auch alleine bauen?
Ich möchte die Kosten sehr gering halten und dennoch ökologisch bauen.
Nein das ist Bauland. Alle 3 GS
Auf dem mit dem Holzblockhaus haben wir selbst gebaut.
Die anderen beiden GS waren ursprünglich eins, das geteilt wurde. sind Geerbt. Eins ist massiv bebaut das andere hat die 2 Nebengebäude.
Unter 25 m² brauchst du hier kein Bauanfrage. Sondern kannst bauen.
Über 25 m² ruft man das Zuständige Bauamt an, die sagen dir wie es Läuft den bau frei gegeben zu bekommen.
Und nein mit Architekt muss niemand bauen, nicht mal ne Villa. Sie stürzt dann ja über dir zusammen. Kannst das also auch allein.
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Wie das In Kleingartenkolonien ist. Da muss man an den Vorstand ran treten.
Bei 6 qm wirst du keine Probleme haben.
Grundsätzlich ist aber der B-Plan deiner Gemeinde bindend. Da hier keiner erahnen kann , wo du wohnst, wirst du hier auch keine verbindliche Antwort erwarten konnen.
Manchmal ist die freie Größe auf 10 cbm begrenzt, manchmal 25 qm , Im Naturschutzgebiet zB ist es gar nicht erlaubt.
Und warum macht man den Menschen das Leben so schwer?
Ich will ja kein Fundament legen und auch keinen Beton usw. Einfach nur Lehm, Stroh und Holz kombinieren.