B-Plan: ohne Kniestock - freie Bauwahl?
Steht im B-Plan „ohne Kniestock“ geschrieben, hat man dann freie Wahl, ob man 1,5 geschössig bauen möchte oder einen Bungalow?
schließlich hat der Bungalow ja auch keinen Kniestock?
& wie wäre es, wenn im B-Plan „Max 1m Kniestock stehen würde ? Ist trotzdem ein(e Art) Bungalow möglich?
wir hätten gerne einen Bungalow. Allerdings haben unsere Nachbarn alle ein 1,5 geschössiges Haus. Nur halt eben mit (fast) keinem Kniestock.
1,5 geschössige Häuser OHNE Kniestock finden wir schrecklich.
klar, wir können auf dem Bauamt fragen. Allerdings wohnen wir etwas weit davon entfernt & natürlich werden wir da demnächst hinfahren, allerdings beschäftigt uns die Frage doch sehr.
danke schonmal für die Antworten ☺️
2 Antworten
1,5 geschossig gibt es eigentlich nicht. Entweder ist es ein Vollgeschoss oder nicht.
"Ohne Kniestock" legt man meistens fest, wenn man möchte dass der Bauherr einen Befreiungsbescheid machen soll und somit dann automatisch im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren landet (dann verdienen die nämlich mehr Geld und können sich auch noch mehr Zeit lassen :-) ).
Schau mal im B-Plan ob Trauf- oder Firsthöhe festgelegt ist. So kann man sehen wie die Dachschräge sein muss. Wenn Flachdach zulässig ist bei Dachform, dann geht auch ein Bungalow.
... klar, wir können auf dem Bauamt fragen. Allerdings wohnen wir etwas weit davon entfernt & natürlich werden wir da demnächst hinfahren, ...
Es gibt sicher noch andere Kommunikationswege, als das persönliche Gespräch vor Ort. Man kann sich Unterlagen (B-Plan, ...) auch auf mehreren Wegen zusenden lassen. Es kann sogar sein, daß man solche Unterlagen öffentlich im Netz findet.
Vielen vielen lieben Dank für deine Antwort! ☺️