Sichtschutzwand bei Grundstückshöhenunterschiede?

2 Antworten

Informiere dich mal beim Bauamt, ob das überhaupt sein kann/darf, das variiert von Wohnort zu Wohnort. Ich würde mal sagen es darf nicht sein.

Bei uns z.B. hätte schon der von dir beschriebene bisherige Höhenunterschied nicht sein dürfen. Grob darf z.B. bei uns eine Erhöhung erst glaube ab 1,5 m von der Grundstücksgrenze beginnen und dann nicht mehr als 50 cm Höhenzuwachs auf 1m Strecke betragen oder so ähnlich. Da geht es auch gar nicht um eine Absprache deines Nachbarn mit dir, sondern das hätte er in diesem Fall (wie vermutlich auch den Pool) genehmigen lassen müssen und die Genehmigung nicht bekommen, wenn er diese Vorgaben nicht einhält.

Wenn euch diese hohe Trennwand stört, würde ich ihm das sagen. Ihr könnt ja vor dem Gespräch mal die gesetzlichen Vorgaben bei euch recherchieren und ggf drauf verweisen. Könntet ja sagen, dass ihr ja als Kompromiss schon der Stützmauer zugestimmt hättet, die neue Idee sei aber zu hoch...

Notfalls könnte das Bauamt ggf. mal nen Tipp kriegen - aber das sollte nur im äußersten Notfall die Notlösung sein, schon weil der Nachbar sich ja denken kann, von wem das kommt...

T3Fahrer

Frag bei eurem Bauamt der Gemeinde nach. Die können als einzige Auskunft geben