Nicht in jedem Fall ist die Tumormarkerkontrolle sinnvoll. Damit es sinnig ist, muss vor Therapiebeginn der Marker bestimmt worden und erhöht gewesen sein, er muss nach der Therapie merklich gefallen sein und nur dann kann eine sinnvolle Beurteilung im Verlauf erfolgen. Im allgemeinen ist diese Art der Nachsorge ein gutes Standbein.

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Naja, Anzahlung vorab ist durchaus üblich - und die Höhe kann sich durchaus am Streitwert und der Vergütungsvereinbarung bemessen, von denen wir hier nichts wissen. Auch fließt in eine solche Kalkulation mit ein, wie groß man die Zahlungsbereitschaft und -fähigkeit des Mandanten einschätzt. Der Anwalt will auch nicht hinterher kostenlos gearbeitet haben - und 2000€ RA-Kosten sind schnell erreicht.

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Für einige Tage geht das klar, will man sie länger verwahren, lieber im Kühlschrank.

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Früher gab es eine Jahreszeitschrift glaube von AutoBild. Die hat man immer ganz verlässlich im Bahnhofsbuchladen bekommen.

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Der Anwalt kann nur was ausrichten, wenn es Fehler bei der Messung, dem Aufbau, der Auswertung oder möglicher Fristen gab. Allgemein und aus der Ferne nicht zu beantworten. Das musst du ggf von einem sachkundigen Anwalt prüfen lassen - und selbst dann gibt es keine Garantie.

Wenn dich das Fahrverbot in Bredouille bringt oder eine MPU ins Haus steht, würde ich spätestens mal zum Anwalt.

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Dein Vorgehen ist korrekt und hier das einzig sinnvolle.

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Das kann man nicht selbst einfach machen. Die Anlage wird mit einer speziellen Anlage erst komplett entleert und dann neu befüllt. Wenn der Kompressor nichts abbekommen hat, sollte es dann meist wieder funktionieren.

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Auszeichnungen auf Schildern und in Internet-Annoncen sind regelmäßig nicht verbindlich. Wenn dir eine Ausstattung besonders wichtig ist, musst du explizit danach fragen und am besten im Vertrag festhalten lassen. Einen Anspruch hast du jetzt definitiv nicht. Oder hat man dir die Ausstattung wenigstens mündlich explizit zugesichert?

Ansonsten kannst du nur auf Kulanz - ein freiwilliges Entgegenkommen - des Händlers hoffen. Sprich ihn freundlich und höflich auf die Diskrepanz zwischen Auszeichnung und tatsächlicher Ausstattung an. Vielleicht bietet er ein Entgegenkommen an. Aber achte auf ein freundliches und höfliches Wort, schließlich hast du keinen rechtlichen Anspruch, wenn dir die Ausstattung nicht explizit zugesichert wurde.

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Ich würde sagen, einmal geht noch und im Auge behalten. Wenn er fällig ist, sollte das eigentlich bei der Inspektion auffallen und der (baldig) anstehende Tausch angemerkt werden.

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