Sichtschutzzaun zum Nachbar?

3 Antworten

Frag bei deiner Baurechtsbehörde vor Ort nach. Neben den grundlegenden Gesetzen und Verordnungen kann es auch noch weitere Regelungen in den Bebauungsplänen oder (städtebaulichen?) Satzungen geben.

Frag einfach bei der örtlichen Baubehörde nach. Die können Dir die allgemeinen hessischen Vorgaben sagen und auch evtl. beschlossene kommunale Vorschriften - es ist z.B. möglich, daß landesweit 1,80 m Höhe zulässig sind, aber die Kommune nur 1,50 m gestattet.