nachträgliches Fenster zum Nachbarn einbauen?

Hallo

Ich renoviere gerade ein Haus in Baden-Württemberg. Dazu will ich auch im Bad ein Fenster einbauen, damit Tageslicht hereinkommen kann und zum Belüften (bis jetzt ist da noch gar kein Fenster drin).

Die betreffende Wand steht aber genau auf der Grenze zum Garten der Nachbarn. Direkt dahinter ist ein aufblasbarer Pool. Wir haben mal mit ihnen gesprochen, aber sie wollen nicht. Sie meinen, man könne ihnen eh schon von allen anderen Seiten in ihren Garten gucken - dabei haben wir von vornerein gesagt, daß wir Milchglas einbauen wollen, und zur Not auch ein Fenster, daß man nur kippen kann, nicht öffnen aber sie wollen trotzdem nicht.

Wir haben uns dann ein wenig informiert, und sind zum örtlichen Bauamt. Dort hieß es, daß wir ein Brandschutzfenster einbauen dürfen, solange man es nicht öffnen kann. Ebenso einen Brandschutz-geeigneten Lüfter. Der Nachbar könne nix dagegen machen, er muß nicht zustimmen. Wichtig ist nur, daß der Brandschutz eingehalten wird. Selbst wenn der Nachbar klagen würde hätte er keine Chancen etwas dagegen zu unternehmen.

Aber wie ist es beim einbauen? Die Firma (oder eventuell ich selbst) die es einbaut muß ja mit Sicherheit auch mal auf die Außenseite, also in Nachbars Garten. Kann der Nachbar es denen verbieten, sein Grundstück zu betreten um das Fenster einzubauen? (alternativ würden wir sogar Glasbausteine akzeptieren, wenn Brandschutz und Wärmedämmung passen)

Und wie sage ich es den Nachbarn am besten, daß wir das Fenster trotzdem, gegen ihren Willen einbauen?

Badezimmer, Fenster, Brandschutz, Renovierung, Baden-Württemberg, Baurecht, Nachbarschaftsrecht
SEHR EILIG! Hat der Fliesenleger korrekt gearbeitet?

Hallo zusammen, hoffe auf zahlreiche Antworten bzw. Meinungen, zu folgendem:

Wir haben vor kurzem unser neues Bad fliesen lassen und sind der Meinung dass man uns "übern" Tisch ziehen will.

  1. Die frischgestrichene Decke wurde mit Fliesenkleber verschmiert. Laut Fliesenleger hätte das nun der Maler wieder in Ordnung zu bringen. Sehen wir aber anders.

  2. Es wurde zwischen Wandfliesen und Decke nicht verfugt, da ist einfach offen. Aussage des Fliesenlegers: Da muss eine Fuge mit Acryl gemacht werden und auch das ist Aufgabe des Malers.

  3. Der Fliesenleger wollte unbedingt schon die neue Badewanne und die neue Duschwanne gestellt haben BEVOR er mit dem fliesen anfängt. Nun haben wir den Salat! Die nagelneue Badewanne ist verkratzt und obendrein extrem verdreckt mit Fliesenkleber etc weil sie nicht abgedeckt wurde grrr

Und auch ganz toll: 4. Beim Aussuchen der Bodenfliesen für den Flur wurde nicht über Sockelfliesen gesprochen, nun haben wir auch keine dran... Allerdings wurde auch da der Rauhputz im Flur mit Kleber verschmiert, teilweise ist er beschädigt und auch hier wurde zur Wand hin nicht verfugt. Müsste da nicht ein anständiger "Abschluss" hin??? Und wer kümmert sich um den beschädigten Putz an der Wand? Bin eigentlich der Meinung, wer etwas zerstört der sollte es auch so gut wie möglich wieder richten, oder?

Haben morgen abend Abnahme und hoffe auf eure Meinungen dazu!

Ganz lieben Dank :-)

Handwerk, Fliesen, Recht, Baurecht, Fliesenleger, Handwerker

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