Baurechtunterschiede Wochenend-, Freizeit- und Gartengrundstück Baden Württemberg

7 Antworten

Das einfachste wäre natürlich, ein Grundstück zu übernehmen, auf welchem bereits ein entsprechendes Gebäude (so nenne ich es mal) bereits steht. Das ist beispielsweise in vielen Kleingartenanlagen der Fall. Hast Du jedoch ein Grundstück ohne Bebauung gefunden, solltest Du besser beim Bauamt nachfragen, ob hier eine Bebauung genehmigungsfähig ist. Das kannst Du zum Beispiel mit einer Bauvoranfrage machen.

Deine Wünsche lassen sich nur Realisieren, wenn das Grundstück erschlossen und als Bauland ausgewiesen ist. Oder Du musst einem Kleingartenverein beitreten

Die Begriffe sind im Bauplanungsrecht festgelegt ("Legaldefinitionen") . Auf "Gartengrundstücken dürfen, wenn überhaupt, nur Gebäude errichtet werden, die zur Bewirtschaftung des Gartens notwendig sind, also Hütten oder Kisten für Geräte.

Auf "Freizeitgrundstücken" dürfen nur die Anlagen errichtet werden, die in dem entsprechenden Bebauungsplan ausdrücklich zulässig sind.

Und "Wochenendgründstücke" müssen im Bebauungsplan ausgewiesen sein, in dem dann auch die Größe und die Materialien der Gebäude festgesetzt sind.

Besteht kein solcher Bebauungsplan ist das Gebiet "illegal"; dann lasst die Finger davon.

Deine Typologisierung vonBaugrundstücken kennt das Baurecht nicht.

Schau dich doch einfach mal nach einer Schrebergärtenanlage um und miete dir da eine parzelle.

Seehausen  09.06.2014, 10:27

Völlig falsch. Natürlich sind Gartenland und Wochenendhausgebiet baurechtlich definierte Baugebiete. Siehe BauNVO und § 9 BauGB!!!

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Das wäre nach Baunutzzungsverordnung BauNVo

§ 10 Sondergebiete, die der Erholung dienen (1) Als Sondergebiete, die der Erholung dienen, kommen insbesondere in Betracht Wochenendhausgebiete, Ferienhausgebiete, Campingplatzgebiete.

Außerhalb dieser Gebiete wird es entweder eine normales Baugebiet oder eben kein festes Haus. Gerade im Außenbereich wird damit gegen eine großflächige Zersiedlung vorgegangen.

http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/baunvo/gesamt.pdf