Grundstück aufschütten, wie hoch erlaubt?

4 Antworten

Das steht in den textlichen Festsetzungen für dein Baugebiet im Bebauungsplan.

Ein Arbeitskollege hat genau das auch mal vor ein paar Jahren gemacht . Ohne Baugenehmigung . Schwerer Fehler . Musste als es nach ca. einem Jahr den Behörden auffiel alles wieder rückgängig machen . Unerlaubter Eingriff in die Erdoberfläche . Das steht alles in deiner Baugenehmigung . 

Deine Frage betrifft komplexe Bau-Vorschriften, die örtlich sehr unterschiedlich sein können.

Du solltest dich an dein örtliches Bauamt deiner Kommune wenden. Nur die können diese Frage richtig und vor allem Rechts sicher beantworten.