Grenzbebauung bei bereits vorhandener Bebauung

2 Antworten

HAllo,

um auf der sicheren Seite zu sein, solltest du das Gespräch mit der zuständigen Bauordnungsbehörde führen.

Wenn der Nachbar bereits rechtmäßig, d.h. mit Baugenehmigung an der Grenze steht darf man grundsätzlich an diese Grenzwand anbauen, wenn das Gebäude bauplanungsrechtlich und bauordnungsrechtlich zulässig ist. Aber eine Baugenehmigung einholen, ohne Befreiung/Abweichung und ohne Einvernehmen des Nachbarn.

Wenn der Nachbar über die Grenze hinweg an seine Grenzwand eine Wärmedämmung angebracht hat ist dies zwar öffentlich-rechtlich zulässig, verhindert jedoch deine Grundstücksausnutzung. Wenn Du dort anbauen willst kannst Du ihn auffordern, die Wärmedämmung wieder zu beseitigen, wenn nicht kannst Du für die Überbauung Miete oder Entschädigung verlangen.