Fallbeispiel: Nachbarn bauen Hochsitz an der Grenze des Nachbargrundstück?

3 Antworten

Ist es ein Hochsitz, der ist zum Jagen, dann müßte er das Jagtrecht für für das angrenzende Gelände, Feld, Wiesen, Wald haben.

Oder ist dieses als Hochsitz bezeichnete Teil ein Baumhaus?

MiLOND 
Fragesteller
 03.02.2019, 20:47

Danke für die Antwort. Muss ich abklären... Ein Friedhof grenzt an die Grundstücke. Wald ist eigentlich nicht dort.

McBean  03.02.2019, 20:50
@MiLOND

Dann könnte es sowas wie ein Kinderspielplatz sein, vergleichbar mit einem Sandkasten, Rutsche. Da kann man heute tolle Baumhäuser kaufen, wenn das nötige Geld vorhanden ist oder man selber geschickt.

Ich nehme mal an, daß es sich um ein normales Baugrundstück handelt und ein Hochsitz gemeint ist, der fest im Boden verankert ist.

Da ist es dann schwer bis gar nicht vorstellbar, daß für so etwas eine Baugenehmigung erteilt wird, die aber Bedingung wäre, um einen solchen Hochsitz aufstellen zu dürfen.

Na ja, das könnte als Stalking angesehen werden. § 238 Abs. 1 Nr. 5 StGB. Strafandrohung bis zu 3 Jahren Freiheitsstrafe für den Hochsitzer.

MiLOND 
Fragesteller
 04.02.2019, 22:53

Trifft es auf den Punkt. Danke für deinen Beitrag

MiLOND 
Fragesteller
 04.02.2019, 22:56
@MiLOND

Ist erst aufgebaut worden, als Nachbarschaftsstreit losging. Kannst du kurz näher drauf eingehen, werde mich dann mal erkundigen?

Sie haben nicht nur Einblick auf die Terrasse, sondern auch ins Haus, wenn die Rollos herunter sind.

MiLOND 
Fragesteller
 04.02.2019, 22:56
@MiLOND

Dann werde ich mich mal erkundigen...

furbo  05.02.2019, 08:05
@MiLOND

Ziemlich starkes Stück, was die Nachbarn da veranstalten.

Wann das Ding aufgebaut wurde ist zweitrangig, wichtig zur Erfüllung des TB des § 238 StGB ist, ob sie tatsächlich darauf sitzen und dich/euch beobachten.

Sollte jemand draufsitzen, mache ein Foto und gehe zur Polizei. Einerseits zur Anzeigeerstattung, andererseits zur Gefahrenabwehr, d.h. die Polizei soll veranlassen, dass das Tatmittel nicht weiter benutzt werden kann.