grundstucksrecht (grenze zum Nachbar)?

6 Antworten

Da hilft ein Blick in den Bebauungsplan. Ein "Schwarzbau" muss auch nach Jahren noch "zurückgebaut" werden

AuroraAlpha  26.06.2019, 09:55
Da hilft ein Blick in den Bebauungsplan.

Weshalb das denn...?

Eine Grenzbebauung benötigt (pauschal, es gibt Ausnahmen) meist nicht nur eine Baugenehmigung, sondern auch die Zustimmung des betroffenen Nachbarn, siehe https://www.immobilienscout24.de/bauen/baulexikon/grenzbebauung.html

Zitat:

"Wie groß müssen Abstände zum Nachbargrundstück sein?

Grundsätzlich muss ein gewisser Abstand zum Nachbargrundstück eingehalten werden, um für eine ausreichende Belüftung und Belichtung zu sorgen sowie zu Zwecken des Brandschutzes. Auch ein gewisser Sozialabstand zur Wahrung der Privatsphäre der Parteien soll dadurch gewährleistet werden. Aus diesem Grund sind für die Grenzbebauung die Genehmigung der Baubehörde und die Zustimmung des beeinträchtigten Nachbarn einzuholen, da hierbei die Abstandsflächen unterschritten werden. Die einzuhaltenden Abstandsflächen werden durch das Bauordnungsrecht der Bundesländer festgelegt. Diese werden dabei aus den umgeklappten Fassaden der Immobilie sowie eines Teils der Dachfläche, je nach Neigung des Daches, gebildet. Beträgt die Neigung des Daches weniger als 70 Prozent, so wird die Fläche zu einem Drittel hinzugerechnet. Beträgt die Neigung mindestens 70 Prozent, erfolgt die volle Zurechnung. Daraus wird der Faktor H gebildet, der dann die Tiefe der Abstandsfläche angibt. In allen Ländern ist darüber hinaus auch ein Mindestabstand von meist drei Metern festgelegt. Dieser darf nur in Fällen der Grenzbebauung unterschritten werden."

Nur - möglicherweise wollt oder müsst ihr mit ihm noch lange zusammenleben, also bleibt die Frage, was wollt ihr letztlich erreichen?

Zur Frage der Verjährung kann ich dir leider nichts sagen.

Vielen Dank!

klar darf er das. Es nennt sich Grenzbebauung.

Die Terrasse darf an die Grenze anschließen. Lediglich das Gebäude mus min. 3 m von der Grenze entfernt sein.

Der mindestens einzuhaltende Abstand entspricht der Gebäudehöhe, multipliziert mit einem Wert zwischen 0,25 und eins, je nach Bundesland und der Frage, ob sich das Grundstück im Kerngebiet oder am Rand einer Kommune befindet.

Das betrifft aber auch nur das Gebäude. Die Terrasse ist davon nicht betroffen. Und wenn er einen Zaun gesetzt hat, ist es auch auf der Grenze in Ordnung.

SirKermit  26.06.2019, 09:56

Wir kennen die Höhe des Zaunes aber nicht. ;-)

Deepdiver  26.06.2019, 10:11
@SirKermit

das stimmt, aber auf die Grenze darf er. Höche ist dann auch 3 m bei uns z.B.

SirKermit  26.06.2019, 10:19
@Deepdiver

Oha, bei uns ist bei 2 Schluss.

Deepdiver  26.06.2019, 10:46
@SirKermit

man kann es ja begünen :-)

Sofern er eine Baugenehmigung hatte wirst Du wohl kaum Möglichkeiten haben das zu beanstanden.

Andernfalls : mach ein paar Fotos davon und wende Dich an deine Stadt