Mietwohnung mit gartenanteil?
Hallo zusammen ,
Ich vermiete eine Wohnung mit Gartenanteil.
In Mietvertrag steht drinnen, dass der Mieter für die gartenpflege selber zuständig ist. Aktuell hat er kein gartenhaus und möchte jetz eins haben.
Ist da der Vermieter oder der Mieter zuständig für seine Gartengeräte?
Danke im voraus .
Was hat das Gartenhaus mit der Frage nach den Gartengeräten zu tun?
Da geht es darum wo er sein rasenmäher lagern kann. Denke eher das ist dann sein Problem oder ?
3 Antworten
Ist da der Vermieter oder der Mieter zuständig für seine Gartengeräte?
Man kann Gartengeräte mitvermieten, muss man aber nicht. Der Vermieter hat keine Pflicht, Geräte zur Verfügung zu stellen, außer das ist vertraglich vereinbart.
Aktuell hat er kein gartenhaus und möchte jetz eins haben
Gegen ein kleines Gartenhäuschen für Geräte ist wahrscheinlich nichts einzuwenden. Aber das müsste sich der Mieter selbst aufstellen. Dazu ist ein Vermieter nicht verpflichtet, es anzuschaffen. Ob man es dem Mieter erlauben muss, ist rechtlich umstritten, da ist sich die Rechtsprechung nicht einig.
Vielen Dank für die tolle Antwort. Sehr einfach und verständlich.
Du vermietest nur die Gartenfläche. Die Pflege ist ja bereits im Mietvertrag geregelt.
Das Gartenhaus (Gartengeräteschuppen) und die Beschaffung von Gartengeräten sind Sache des Mieters.
Welche Alternative gibt es denn um die Geräte unterzustellen?
Für 40 qm - wenn ich dort noch eine Gartenhaus hinstelle - bleibt ja keine Fläche mehr ;)
Wenn es keine alternativen Aufbewahrungsort gibt - würde ich das Teil als Vermieter vermutlich zur Verfügung stellen. Ich würde nicht wollen, dass der Mieter den Standort bestimmt oder das Teil beim nächsten Sturm durch die Gegend fliegt.
Sobald das Teil fest mit dem Erdreich verbunden ist - gehört es zum Grundstück.
Wobei Gartenpflege ein dehnbarer Begriff ist - Blumenwiese 2x im Jahr mit der Sense gemäht- ob die Nachbarn dann glücklich sind?
Ggfls musst du Gartenhaus nochmals separat regeln.