Hohes Bußgeld bei Privaten Strafzetteln rechtens?

Ich war im Supermarkt einkaufen und habe mein Auto auf den dafür vorgesehenen Parkplätzen geparkt, welche von der privaten Firma ICE Parküberwachung kontrolliert werden.

Parkscheibe habe ich selbstverständlich rausgelegt. Per Post kam dann die 1.Mahnung zu einem Parkverstoß über 67,50€!

Vertragsstrafe 55€

Halterermittlung 7€

Mahnkosten 5,50€

ich habe sofort eine Mail geschrieben und einen Beleg aus dem Online Banking beigefügt, dass ich zur Tatzeit einkaufen war. Außerdem bin ich mir SEHR sicher, dass ich kein Knöllchen am Auto hatte.

Als Rückmeldung hat mir die Firma ein Foto von meinem Auto geschickt. Parkscheibe lag drin, Knöllchen klebte an der Scheibe. Das geschilderte Problem: ich habe auf 2 Parkplätzen geparkt.

Ich gebs zu, ich hab wirklich beschissen geparkt. Der rechte Hinterreifen ragte ca eine Reifenbreite auf den linken Parkplatz. Allerdings ist auch zu sehen, dass die anderen Autos daneben ebenfalls schief geparkt haben und mir keine andere Wahl blieb, in diese Parklücke sonst reinzukommen. Ich habe die starke Vermutung, dass das Knöllchen nur fürs Foto an meine Scheibe geklebt wurde und danach wieder abgenommen, damit sie sich noch ebenfalls an den Mahngebühren bereichern können. Aber das kann ich natürlich nicht beweisen und nur mutmaßen.

Ich habe jetzt gegoogelt und kam zu dem Ergebnis, dass eine Strafe von 10€ rechtens ist, wenn man trotz gelöstem Parkschein oder rausgelegter Parkscheibe 2 Parkplätze blockiert. Aber 55€ ??? Dürfen private Parkplatzbetreiber eine Strafe ihrer Wahl aufsetzen ? Vielleicht kann mir jemand helfen, wie ich diese absurd hohe Strafe umgehen kann oder mich eines Besseren belehren, dass die Firma im Recht ist. Bezahlen möchte ich allerdings noch nicht einfach so.

vielen Dank.

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Unfall auf Parkplatz beim Einparken?

Hallo zusammen!

Mir ist kürzlich beim Einparken ein anderes Fahrzeug beim rückwärts Ausparken ins Auto gefahren. Nun sagte uns die Versicherung des anderen Fahrers, dass es eine 50-50 Schuld sei, da Rücksichtspflicht aller Verkehrsteilnehmer.

Hier mal kurz der Unfallhergang:

Nach dem ich mich mehrfach versichert habe, dass keine Fahrzeuge oder andere Verkehrsteilnehmer herannahen, setzte ich zum Einparkvorgang an und kontrollierte weiterhin meinen Fahrtweg (mein Blinker war nach rechts gesetzt). Zu diesem Zeitpunkt stand der PKW des anderen Fahrerin in der Parklücke. Es war nicht ersichtlich, dass sie den Ausparkvorgang einleitete (keinen Blinker gesetzt).

Als ich bereits das Fahrzeug eingeschwenkt hatte, sah ich durch das Fahrerfenster, wie die Dame ihren PKW rückwärts in Bewegung versetzte (auch zu diesem Zeitpunkt hatte sie keinen Blinker gesetzt). 

Daraufhin hupte ich lang, um auf mich aufmerksam zu machen, da ein Ausweichen meinerseits nicht mehr möglich war (Kollision wäre nur noch durch Stillstand der anderen Fahrerin vermeidbar gewesen). 

Allerdings reagierte die Frau erst nach Kollision mit meinem Fahrzeug und hielt an. Nach dem sie aus ihrem PKW ausstieg und den Unfall begutachtete, sagte sie sogar: „Entschuldigung – aber meine Parksensoren haben gar nicht reagiert.“. Diese Aussage kann auch meine Zeugin bestätigen.

Daher bin ich der Auffassung, dass die andere Fahrerin ihre Rück- sowie die Seitenspiegel nicht ausreichend nutzte und ihren Fahrtweg nicht kontrolliert hatte, sonst hätte sie mich gesehen, Sie hat sich offensichtlich auf ihre Fahrassistenten verlassen. Auch zwischen meinem Hupen und der Kollision hätte sie bremsen und den Aufprall verhindern können.

Nun steht bei mir die Frage im Raum, ob die Versicherung dennoch Recht mit meiner Teilschuld hat.

Ist das so?

Verkehr, Verkehrsrecht, Parkplatz, Verkehrsregeln
Fremdes Fahrzeug aus Einfahrt als Mieter entfernen lassen?

Moin,

Wir leben in einem Mehrfamilienhaus zur Miete und haben seit ungefähr einem Jahr ein ungewolltes Fahrzeug in unserer Einfahrt stehen. Unser Haus gehört einer Erbengemeinschaft die sich bei beschwerden leider um nichts kümmern. Also wollte ich mich mal informieren was ich als Mieter tun kann. Da die Situation ein bisschen schwer zu erklären ist habe ich eine kleine Skizze da gelassen.

Ein Motorrad hat immer auf den öffentlichen Parkplätzen vor unserem Haus geparkt. Das hat dem Restaurauntbesitzer nicht gefallen weil ihm dadurch ein potentieller Parkplatz für seine Kunden gefehlt hat. Also hat er mit 5 weiteren Mitarbeiter das Ding gepackt und unter unserem Balkon gestellt. Dort parken zwei weitere Mieter schon seit jahren Ihre Motorräder. Unter dem Balkon ist kein gekennzeichneter Parkplatz sondern eine Einfahrt zu weiteren Parkplätzen (öffentlich und privat), ab der Einfahrt beginnt jedoch das Privatgrundstück welches auch als solches ersichtlich ist. Der Besitzer des besagten Motorrads ist kein Mieter des Hauses sondern wohnt laut Restaurauntbesitzer paar Häuser weiter. Unter dem Balkon hat es ihm so gut gefallen, dass er eine Plane über das Moped geschmissen hat und es dort überwintern lassen hat.

Neulich gab es dann ein Beschwerdebrief an eines unserer Motorräder angeklebt, ohne Namen oder Adresse von dem Fremdparker. "Wegen Ihnen habe ich mein TÜV Termin verpasst, bitte in Zukunft nicht mehr zuparken, Danke." Das Moped steht nun schon über 1 Jahr dort.

Diese ganze Situation nervt mich jetzt mittlerweile so, dass ich gerne was gegen den Typen unternehmen möchte. Nur weiß ich nicht wie. Der Vermieter kümmert sich nicht drum. Ich habe ja eigentlich kein Recht, ist ja nicht mein Parkplatz (Streng gesehen ist es ja garkein Parkplatz). Behindern tut er die Durchfahrt aber auch nicht.

Wie geht man da am besten vor ohne das Kosten oder rechtliche Folgen für mich entstehen?

Wir kennen den Besitzer nicht, haben Ihn auch nie gesehen.

Vielen Dank im Voraus.

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