Wann Jobcenter zurückzahlen?

3 Antworten

Jein, also mit Bescheid vom nächsten Monat werden die das eingerechnet haben und dann weniger überweisen. Wobei die ersten 100 Euro eh frei waren und vom Rest 10 oder 20 Prozent (weiß nicht so genau) du behalten darfst. Allzuviel behalten die also nicht ein. (450 regelsatz + 100 selbstbehalt+ 20% vom rest, da bleibt kaum was zum kürzen. Vielleicht 30 oder 40 Euro oder so)

Es kommt auf den Zufluss des ( Zuflussprinzip ) Einkommens an, wenn Du dieses Einkommen aus Mai im Juni aufs Konto bekommen hast, dann wird es im Regelfall auch in diesem Monat auf deinen Bedarf angerechnet.

Dann kommt es darauf an was Du an Brutto und Netto verdient bzw. dann aufs Konto bekommen hast.

Die ersten 100 € vom Brutto ist der Grundfreibetrag, ab 100 € - 1000 € Brutto kommen 20 % und von 1000 € - 1200 € Brutto weitere 10 % an Freibetrag dazu.

Würdest Du angenommen 400 € Brutto verdient und 300 € Netto aufs Konto bekommen haben, dann wären das 160 € Freibetrag, die dann theoretisch von den 300 € Netto abgezogen würden und voraussichtlich dann 140 € anrechenbares Einkommen ergeben würden.

Diese müssten dann zurückgezahlt werden bzw. es würde mit evtl. weiteren zustehenden Leistungen verrechnet.

Hallo,

wen du für Mai Geld vom Jobcenter bekommen hast und auch im Mai Geld im neuen Job verdient hast wird dieses einkommen gegen gerechnet

100€ sind frei und 200 werden anteilig zu 80% gegen gerechnet, somit bleiben 140€ über und das Amt will 160€ von dir zurück haben...-> für den Mai

im Juni läuft das bis zu einen Einkommen von 1000€ genau so ab-> 100€ frei und 900€ werdenzu 80% gegen gerechnet, so lange bis man aus der Hilfe rausfällt

https://www.arbeitslosenselbsthilfe.org/hartz-4-zuverdienst/

Mit freundlichen Grüßen

Woher ich das weiß:Hobby
isomatte  18.06.2021, 08:51

Es gilt das Zuflussprinzip !

Wenn für Mai Leistungen bezogen wurden, im Mai eine Beschäftigung aufgenommen wird, dass Einkommen aber erst im Juni aufs Konto gezahlt wird, dann wird auf die Mai Leistung nicht 1 Cent angerechnet.

Außerdem sollte man nach den 100 € Grundfreibetrag nach § 11 b SGB - ll nicht von 80 % Anrechnung sprechen, sondern von 20 % Freibetrag, denn bei einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung haut das mit deinen 80 % Anrechnung nicht hin.

Denn die Freibeträge berechnen sich aus dem Brutto und werden dann theoretisch vom Netto in Abzug gebracht und das ergibt dann das voraussichtliche anrechenbare Einkommen.

Zudem gibt es einen weiteren Freibetrag von 1000 € - 1200 € Brutto, der derzeit bei 10 % liegt und wenn min. 1 minderjähriges Kind berücksichtigt werden muss, wären es 10 % Freibetrag von 1000 € - 1500 € Brutto.

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Radon  18.06.2021, 09:02
@isomatte

Das Zuflussprinzip interessiert die meisten Jobcenter nicht die Bohne, und in diesen Fall ist das sogar vom Vorteil da hier der Freibetrag im Mai und im Juni gut geschrieben wird, ob man nun sagt, du darfst 20% behalten oder es werden 80% abgezogen ist Jacke wie Hose... in wiefern das mit Brutto und Netto hin und her gerechnet wird ist mir relativ, am Ende bringt es einen nicht viel ob man für 300 oder 800€ arbeiten geht und idR ist man bei 1000€ aus den Leistungsbezug raus

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isomatte  18.06.2021, 09:10
@Radon

Ich sehe mal wieder einer der keinen Plan hat !

Das hat die Jobcenter aber zu interessieren, sonst würde es das Zuflussprinzip nicht geben.

Ist eben nicht Jacke wie Hose, wenn Du etwas Ahnung davon hättest, würdest Du so einen Blödsinn nicht schreiben.

Es ist ein sehr großer Unterschied ob man angibt es werden 80 % angerechnet oder es sind von 100 € - 1000 € Brutto 20 % Freibetrag.

Geht man nach deiner falschen Aussage, dann wären es bei 1000 € Brutto 100 € Grundfreibetrag und von 900 € Brutto weitere 180 € Freibetrag bei 20 %.

Dann würden nach deiner Meinung diese gesamten 280 € von 1000 € Brutto abgezogen und 720 € angerechnet.

Diese 280 € dürfen dann aber nur auf das Nettoeinkommen angerechnet werden und das macht einen sehr großen Unterschied.

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Radon  18.06.2021, 09:15
@isomatte

ich rede übrigens die ganze zeit von Netto

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isomatte  18.06.2021, 09:17
@Radon

Und wo bitte ist das zu sehen ?

Dann wäre es ja erst recht falsch, da die Freibeträge auf Erwerbseinkommen nach § 11 b SGB - ll aus dem Bruttoeinkommen ermittelt werden.

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Radon  18.06.2021, 09:19
@isomatte

ich geh auch davon aus das der Fragesteller von 300 Netto gesprochen hat

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isomatte  18.06.2021, 09:26
@Radon

Das ändert doch nichts an deiner zum Großteil falschen Antwort !

Bin ja auch von Netto ausgegangen, nur habe ich nachvollziehbar erklärt wie man auf die Freibeträge und Anrechnung kommt.

Und solange bis man aus der Hilfe fällt würde es auch nicht gehen, weil vorher schon ein evtl. vorrangiger Anspruch auf Wohngeld geprüft werden müsste.

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Radon  18.06.2021, 09:37
@isomatte

so ganz nachvollziehbar ist das nicht, die meisten Leute interessiert kein Brutto und verstehen auch nicht, warum hier Brutto mit Netto verrechnet wird... am Ende des Tages streiten wir uns hier über weniger wie 20€ bzw über nichts, da wohl bis 400€ Brutto gleich Netto ist und meine Aussage bis dahin nicht falsch ist

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isomatte  18.06.2021, 09:50
@Radon

Das interessiert ganz sicher, es sind mehr als nur 20 € und deine Aussage ist trotzdem falsch, da es sich beim FS - ler um eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung handelt und nicht Brutto = Netto ausgezahlt wird.

Selbst wenn es nur ein 450 € Minijob wäre, muss deine Aussage mit 80 % Anrechnung über den 100 € Grundfreibetrag nicht stimmen, denn wenn man sich vorher beim AG - nicht schriftlich von der Zuzahlung zum RV - Beitrag befreien lassen würde, bekäme man auch kein Brutto = Netto ausgezahlt und deine 80 % Anrechnung wären falsch.

Es macht schon einen großen Unterschied ob man von 1000 € Brutto oder Netto ausgeht, denn bei Brutto wären es nur 280 € und bei Netto min. 300 € an Freibetrag und ob dieser Freibetrag dann vom Brutto oder Netto in Abzug gebracht wird, ist ein sehr großer Unterschied.

Ich hoffe das es sich mit der Diskussion nun erledigt hat ?

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Radon  18.06.2021, 10:05
@isomatte

also stehen jetzt 280€ zu 300€ gegenüber 20€ unterschied?... tut mir leid ich bin zu wohl zu blöd um zu verstehen was du mir hier mitteilen willst... wie du bereits gesagt hast bin ich wohl jemand der mal wieder keinen Plan hat... wäre schön wenn du mir das 1x mit 1000€ Netto (~1300 brutto) vorrechnen würdest... wie du bereits sagtest kommt laut meiner Rechnung ein Freibetrag von 380€ zu Stande und 620€ werden gegen gerechnet, ich bin sehr gespannt wie groß dieser "sehr große Unterschied" ist

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isomatte  18.06.2021, 10:33
@Radon

Es gibt keinen Freibetrag von 380 €, derzeit sind bei einem Bruttoeinkommen von min. 1500 € max. 330 € an Freibetrag möglich, wenn min. 1 minderjähriges Kind berücksichtigt werden müsste.

Bei einem Single liegt der derzeit max. Freibetrag bei 300 € , wenn das Bruttoeinkommen bei min. 1200 € liegt.

Würde ein Single also angenommen 1200 € Brutto haben, dann wären das max. 300 € Freibetrag, bei Steuerklasse 1 sollte man bei 1200 € Brutto um die 940 € Netto bekommen, es blieben dann nach Abzug der 300 € Freibetrag max. um die 640 € anrechenbares Nettoeinkommen übrig.

Du musst meine Kommentare schon richtig lesen und verstehen und mir nicht das Wort im Munde rumdrehen.

Es ging in meinem Kommentar ja nicht alleine um die Freibeträge von 280 € bzw. 300 €, sondern um die Anrechnung auf Brutto oder Netto.

Hätte man 1000 € Brutto und 280 € Freibetrag und würden diese dann vom Brutto abgezogen, dann käme man auf 720 € anrechenbares Einkommen.

Werden diese 280 € Freibetrag aber korrekt von angenommen 800 € Netto abgezogen, dann würden max. 520 € anrechenbares Einkommen bleiben und das ist für mich ein großer Unterschied.

Du kannst es nicht lassen, es geht doch hier nicht um 20 € auf oder ab, sondern um deine fast vollständig falsche Antwort und da kannst Du diskutieren solange Du möchtest, dann aber ohne mich.

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Radon  18.06.2021, 12:17
@isomatte

Ich denk ich habs verstanden... wir haben aneinander vorbei geredet und ja ich habe die Freibeträge mit dem Netto berechnet und ja das war falsch, du hast mir unterstellt das ich 1000€ netto als 1000€ Brutto betrachte, was natürlich auch falsch ist und was ich auch nie gedacht habe, mir ist bewusst was der Unterschied ist und nur bei meinen 400€ bsp bin ich von Butto=Netto ausgegangen was am Ende vermutlich auch nicht zutreffend ist, da in diesen bsp trotzdem eine Versteuerung stattgefunden hat (was aber nur Spekulation ist). Die 1300€ ist ein schlechtes Beispiel, da hier irgendwo der Leistungsbezug endet, bei einer alleinstehendend Person was die Sache nur unnötig verkompliziert hat und ich zudem 100€ zu viel gerechnet hatte.

Bei den 1200Brutto/ 940Netto sind es am Ende nach meiner Falschberechnung 268€ und nach deiner Richtigen Berechnung 300€, also 32€ Differenz zugunsten des Beziehers ("ein großer Unterschied"... würde ich jetzt nicht sagen) und am Ende viel Theater um nichts... bei 600Netto macht das noch weniger aus (bisschen über 20€) aber gut, der Richtigkeit halber ist es ja gut das mal klar gestellt zu haben und am Ende freut man sich doch wenn es sogar paar Euros mehr gibt als ich zu beginn berechnet habe.

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