Maßnahme abbrechen, BAB und jobcenter?

1 Antwort

Bei einem finanziellen Engpaß kannst Du ein Darlehen beim Jobcenter beantragen.

Ich habe die Eingliederungsvereinbarung nicht unterschrieben und es kam auch nichts von denen warum ich sie nicht unterschrieben habe, also habe ich es dabei belassen

Unter den beschriebenen Umständen kann man Dich bei einem Maßnahmeabbrruch ohne sog. wichtigen Grund m.M.n. nicht sanktionieren.

Man kann jedoch die Leistungen aufgrund sog. mangelnder Mitwirkung ganz einstellen. Wie groß die Wahrscheinlichkeit hiefür in diesem Fall ist, vermag ich so nicht zu beurteilen.

Die BAB dürfte bei einem Maßnahmeabbruch entfallen.

Wenn es "hart auf hart" kommt, solltest Du Dich an eine Rechtsberatung vor Ort wenden.

https://de.wikipedia.org/wiki/Beratungshilfe