Jobcenter Frage?
Was heißt "abzüglich Freibetrag auf das Erwerbseinkommen 300€" Lebe in einer Bedarfsgemeinschaft mit einem Bedarf von 1300 Euro und arbeite seit kurzem in Teilzeit (1050 netto). Heute einen Brief erhalten wo das drin steht. Heißt das mir werden von meinem Einkommen 300€ geklaut?
"zu berücksichtigendes Gesamteinkommen 750€" heißt das ich habe davon nur 750€ ??? Was passiert mit dem Rest von meinem Geld?!!
Bin unter 25 und habe einen Bedarf von ca 600 Euro.
5 Antworten
Du hast auf dein Bruttoeinkommen einen Freibetrag nach Paragraf 11 b SGB - ll von 300 Euro.
Das ist der derzeit max. Freibetrag auf Erwerbseinkommen bei min. 1200 Euro Brutto.
Dieser Freibetrag wird dir theoretisch vom Netto abgezogen und es bleiben dann voraussichtlich diese 750 Euro anrechenbares Netto Erwerbseinkommen übrig.
Wenn dein Bedarf bei um die 600 Euro liegt, dann kannst Du deinen Bedarf mit diesem anrechenbarem Erwerbseinkommen selber decken und bist aus der BG - Bedarfsgemeinschaft deiner Eltern raus, solltest Du noch bei ihnen wohnen.
Du bekommst dann deine 1050 Euro Netto ganz normal vom Arbeitgeber aufs Konto und müsstest dann deine Anteile für Warmmiete, Haushaltsstrom, Essen usw.selber an deine Eltern zahlen.
Sicher, wenn Du weniger anrechenbares Einkommen hättest und damit deinen Bedarf nicht decken könntest, würdest Du unter 25 weiter zur BG - der Eltern gehören.
Sie würden dann den ungedeckten Bedarf für dich in Form einer Aufstockung bekommen und Du müsstest dann entsprechend weniger an deine Eltern zahlen.
Einfach ausgedrückt - ich darf mein ganzes Geld behalten?
Sicher bekommst Du dein ganzes Geld vom Arbeitgeber gezahlt, was Du dann an deine Eltern zahlst musst Du selber mit ihnen klären.
Den Bedarf (1300€) darf man aber übersteigen, oder? 1050€ (arbeit) + 700€ Bedarf des Elternteils übersteigen den Betrag ja bei weitem. Oder ist bei 1300€ eine "Grenze" ?
Klar, wenn beide arbeiten darf man das natürlich (ist ja logisch) - aber wenn nur einer arbeitet?
Du als Kind bist deinem Elternteil bei dem Du wohnst im ALG - 2 Bezug mit deinem Einkommen nicht zum Unterhalt verpflichtet.
Eine Ausnahme gibt es da nur beim Kindergeld, würde es für dich noch Kindergeld geben, weil Du z.B. eine Ausbildung machst und dann soviel anrechenbare Nettovergütung haben würdest, dass Du deinen Bedarf auch ohne bzw. nur mit einem Teil des Kindergeldes decken könntest, dann würde das nicht mehr benötigte Kindergeld wieder zum Einkommen des Elternteils.
Das würde dann entsprechend mindernd auf dessen Bedarf angerechnet.
Der Elternteil hat dann also weiter Anspruch auf min. derzeit 449 € Regelbedarf für den Lebensunterhalt + min. noch 50 % von der Warmmiete.
Was ist denn genau dieser Freibetrag? Wieso 1050-300??? Verstehe das mit diesen 300€ nicht.
Ich habe dir den Paragraf doch genannt, da hättest Du im Internet einmal nachsehen können !
Die ersten 100 Euro vom Brutto ist der Grundfreibetrag, ab 100 Euro bis 1000 Euro Brutto kommen 20 % und von 1000 Euro bis 1200 Euro Brutto weitere 10 % an Freibetrag dazu.
So kommt man bei min. 1200 Euro Brutto auf derzeit max. 300 Euro Freibetrag.
Dieser Freibetrag wird dann theoretisch vom Netto abgezogen und ergibt dann das voraussichtliche anrechenbare Netto Erwerbseinkommen.
Würde das geringer als der Bedarf sein, dann würde es unter Umständen noch eine Aufstockung vom Jobcenter geben.
"abzüglich Freibetrag auf das Erwerbseinkommen 300€"
Google einfach mal nach dem Wort "Freibetrag" ...
Die 300 Flocken darfst behalten; die 750 nicht.
Jedoch: bei 600 € Bedarf und 750 € zu berücksichtigendem Gesamteinkommen entfällst Du der Bedarfsgemeinschaft, sofern Du mit einem Elternteil zusammenlebst.
Das heißt ich habe 300€ mehr als bisher? Die 750 können ja nicht verschwinden.
Nein, Du hast mehr als nur 300 € mehr !
1050 € Netto abzüglich max. um die 600 € Bedarf = min. um die 450 € mehr als vorher.
OK, da das ja nicht auf das Elternteil angerechnet wird, müssten wir ja dann mehr haben als bisher.
Selbst wenn es angerechnet werden würde, was nicht sein darf, wenn die Unterstützung nicht freiwillig von dir kommt, würdet ihr zumindest theoretisch deine 300 € Freibetrag mehr als vorher haben.
Achso, dachte das ist das was man endgültig behält, und den Rest behält das Jobcenter für sich.
Du erhältst Sozialleistungen und schreibst, dass dir was geklaut wird...? Passt irgendwie nicht zusammen.
Dir wird was GESCHENKT, und von dem GESCHENK wird was abgezogen.
Die 300 euro gehen wahrscheinlich an deine "Gemeinschaft"
Heißt das mir werden von meinem Einkommen 300€ geklaut?
Dir wird gar nichts geklaut - sondern Geld vom Staat geschenkt.
Was wäre, wenn ich nicht raus bin? Wenn ich beispielsweise weniger verdiene ? Dann bekomme ich auch normal meinen Gehalt