Holt sich das Jobcenter Geld von meinem Vater, wenn dieser keinen Unterhalt zahlt?

4 Antworten

Wenn Du als Studentin gar keinen Leistungsanspruch vom Jobcenter hast, dann gibt es auch nichts was sie von deinem Vater holen könnten, da sie für dich keine Leistungen zahlen.

Du als Kind kannst deinen evtl. Unterhaltsanspruch dann bei beiden Elternteilen einfordern, oder es aber auch sein lassen.

Dein Einkommen wird ja eh erst einmal nur auf deinen Bedarf angerechnet, nur ein evtl. übersteigender anrechenbarer Teil, den Du dann zur eigenen Bedarfsdeckung nicht mehr benötigen würdest, könnte das Jobcenter dann in einer BG - ( Bedarfsgemeinschaft ) auf den Bedarf der restlichen BG - anrechnen.

Wenn Du Erwerbseinkommen erzielst, dann gelten die Freibeträge auf Erwerbseinkommen nach § 11 b SGB - ll, dass wären vom Brutto zunächst 100 € Grundfreibetrag, ab 100 € - 1000 € Brutto kommen 20 % und von 1000 € - 1200 € Brutto weitere 10 % Freibetrag dazu.

Dieser Freibetrag würde dann theoretisch vom Nettoeinkommen abgezogen und ergibt dann das voraussichtliche anrechenbare Erwerbseinkommen, was dann wie gesagt erst einmal auf deinen eigenen Bedarf angerechnet werden muss.

In einer BG - wären das derzeit min. 404 € Regelbedarf für den Lebensunterhalt + min. noch 50 % von der KDU - Kosten der Unterkunft und Heizung = Warmmiete, ohne den Abschlag für normalen Haushaltsstrom.

Wenn also Änderungen bei deinem Einkommen eintreten, dann soll das dein Partner dem Jobcenter mit der ALG - 2 Veränderungsmitteilung mitteilen und entsprechend durch Kopien nachweisen, findet man im Internet zum Ausdrucken.

Dann muss das Jobcenter neu berechnen und deinem Partner dann je nach deinem anrechenbarem Einkommen mehr oder auch weniger Leistungen zahlen.

Mein Partner und ich wohnen zusammen und sind deshalb eine Bedarfsgemeinschaft.

Eine BG ist man nur, wenn man auch wirklich eine BG sein will und ein wechselseitiger Wille Sorge füreinander zu tragen, vorhanden ist.

Will man das nicht oder erfüllt diese Voraussetzung, habt keine gemeinsamen Kinder oder Verträge, dann muss man keine BG bilden.

Ich bin Studentin und bekomme Unterhalt von meinem Vater. Nun kann er das aber nicht mehr zahlen, weil er selber ein Mehrfamilienhaus zu unterhalten hat.

Da Ihr euch freiwillig zu einer BG gemacht habt (habt Ihr die BG auf Probe beantragt?), wird dein Einkommen angerechnet. Zahlt dein Vater nun den Unterhalt nicht mehr, seine persönlichen Gründe sind dabei egal, hast aber einen Rechtsanspruch darauf, musst du das JC darüber informieren dass die Zahlung eingestellt wurde.

Jedoch kann das JC von dir verlangen, dass du deine Ansprüche geltend machen sollst da das JC dann weniger Geld bezahlen muss.

Du sagst zwar du willst kein Geld von deinem Vater, aber solange Ihr freiwillig die BG sein wollt, wird man in der Sache (wenn Anspruch besteht) das Geld sich holen müssen.

Dem Jobcenter mußt Du nur mitteilen, daß der Unterhalt, wenn es sich überhaupt rechtlich um Selbigen handelt, wegfällt.

Wenn Du dann stattdessen ein anderes Einkommen hast, wäre das aus meiner Sicht für Dich sogar wegen des Freibetrages auf Erwerbseinkommen vorteilhaft.

Was das Jobcenter sich holt oder nicht holt, kann ich so nicht sagen.

Falls Dein Vater Dir tatsächlich Unterhalt zahlt, kann es m.M.n. höchstens darauf einwirken, daß Du diesen von Deinem Vater einforderst. Dessen Hausbau ist dann sein Problem.

julimuli96 
Fragesteller
 11.01.2022, 11:29

Ich will das Geld ja auch gar nicht. Ich will nur nicht, dass mein Vater dann dem Jobcenter Geld zahlen will. Dann will ich lieber nicht arbeiten und er zahlt mir das weiter

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Agamemnon712  11.01.2022, 11:34
@julimuli96
Ich will das Geld ja auch gar nicht.

Darum geht es nicht. Wenn Du einen Rechtsanspruch auf das Geld hast, kann das Jobcenter Dich dazu auffordern, diesen Anspruch geltend zu machen und Dir im Falle Deiner Weigerung die Leistungen streichen.

Dadurch holt es sich quasi indirekt das Geld.

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julimuli96 
Fragesteller
 11.01.2022, 11:37
@Agamemnon712

Aber ich bekomme ja gar keine Leistungen, sondern mein Freund. Können die dann seine Leistungen streichen, nur weil ich das Geld nicht von meinem Vater einfordere ?

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julimuli96 
Fragesteller
 11.01.2022, 11:41
@Agamemnon712

Ja, wohnen in einer Wohnung zusammen, also sind eine Bedarfsgemeinschaft

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Agamemnon712  11.01.2022, 11:47
@julimuli96

Als Teil einer Bedarfsgemeinschaft solltest Du automatisch auch ALG 2 bekommen. Zumindest pro forma. Wie das Jobcenter mit Dir als Studentin umgeht, weiß ich natürlich nicht, da Studenten grundsätzlich keinen Anspruch auf ALG 2 haben.

Sag' einfach dem Papa, er soll weiter zahlen. Dann mußt Dir keine Gedanken mehr machen.

Ich halte Deine Frage nunmehr für ausreichend beantwortet und bin raus.

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julimuli96 
Fragesteller
 11.01.2022, 11:47
@Agamemnon712

Ah okay sorry haha
Seit dem 15.08.2021, der ANtrag wurde aber erst im November gestellt

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julimuli96 
Fragesteller
 11.01.2022, 11:48
@Agamemnon712

ja gut danke aber die Frage wurde ja nicht beantwortet haha
er soll das Geld ja eben nicht zahlen

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Egal, die Unterhaltspflicht deines Vaters geht vor allem. Das hätte er bei der Anschaffung des Hauses bedenken müssen.

Nein, das Jobcenter holt es sich nicht wieder, du bekommst vom Jobcenter nichts. Allerdings wird, wenn ihr eine Bedarfsgemeinschaft bildet, dein Einkommen auf die Bezüge deines Freundes angerechnet.

Wenn du in Erstausbildung bist, ist dein Vater zum Unterhalt verpflichtet.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
julimuli96 
Fragesteller
 11.01.2022, 11:18

Mein Einkommen bleibt ja gleich. Ich bekomme 450 Euro weniger Unterhalt, deshalb verdiene ich 450 Euro.
Ich weiß, dass er verpflichtet wäre, für mich ist es aber egal und ok so, da mir ja auch später das Haus gehören wird und er in der Vergangenheit vieles für mich gezahlt hat.
Es geht mir nur darum, ob das Jobcenter sich bei ihm melden wird und Geld verlangen kann

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