Mai neuer job wird alg2 sofort eingestellt?

5 Antworten

In meine jobcenter Brief steht meine leistungen enden ab dem 1.mai

Nach meinem Verständnis bedeutet dies, daß Du Ende März letztmalig ALG 2 für den April erhalten hast.

Um den Mai finanziell überbrücken zu können, solltest Du ein entsprechendes Darlehen beim Jobcenter beantragen.

Nein bist Du nicht, wenn dir ab Mai keine Leistungen mehr zustehen, deshalb solltest Du umgehend einen schriftlichen formlosen Antrag auf ein zinsloses Darlehen zur Überbrückung stellen, wenn Du den Zeitraum bis zur ersten Zahlung nicht überbrücken kannst.

Bekommst Du aber deinen Lohn aus Mai tatsächlich noch im Mai aufs Konto, nennt sich Zuflussprinzip, dann wirst Du das anrechenbare Einkommen bzw. max. das was das Jobcenter für Mai noch zahlen würde zurückzahlen müssen.

Auf schriftlichen formlosen Antrag ist das dann auch in Raten möglich.

JuristHelfer  14.04.2022, 12:44
Bekommst Du aber deinen Lohn aus Mai tatsächlich noch im Mai aufs Konto, nennt sich Zuflussprinzip, dann wirst Du das anrechenbare Einkommen bzw. max. das was das Jobcenter für Mai noch zahlen würde zurückzahlen müssen.

In dem Fall stünde ihm auch unschwer überhaupt ein Darlehen zu. Denn schließlich würde er sein ALg 2 ja auch erst Ende Mai erhalten. Insofern gäbe es für ein Darlehen gar keine Notwendigkeit, da es schlicht an einer Überbrückung mangeln würde.

0
isomatte  14.04.2022, 15:24
@JuristHelfer

Und wie kommst Du darauf ?

Wie will er denn seine laufenden Kosten Anfang des Monats zahlen, wenn er für Mai kein Darlehen bekommen würden, ohne Rücklagen zu haben ?

Einkommen würde im Mai angerechnet, also stellen die meisten Jobcenter die Leistungen vorzeitig ein, ganz egal ob das erste Einkommen noch im Mai, oder doch erst im Juni aufs Konto kommt.

Dann zahlen sie lieber nach, deshalb sollte man bei ungeklärten Sachverhalt zur Sicherheit einen Antrag auf ein zinsloses Darlehen zur Überbrückung stellen.

Also selbst wenn das erste volle Einkommen erst Ende Mai aufs Konto kommt, rechnen die meisten Jobcenter dieses entsprechend auf die Leistungen für Mai an und wenn sich der Bedarf mit dem voraussichtlichen anrechenbarem Erwerbseinkommen decken lässt und die Jobcenter die Möglichkeit haben die Leistungen noch einzustellen, dann wird das im Regelfall auch gemacht.

0
JuristHelfer  14.04.2022, 15:59
@isomatte

Ich bin jetzt von einer letzten Alg 2 - Zahlung Ende April ausgegangen, was natürlich falsch ist. Tatsächlich hat der Fragsteller zuletzt Ende März Alg 2 erhalten, und soll danach kein weiteres bekommen. Eben weil Alg 2 eine Voraus-Leistung ist. Mein Fehler - ganz klar.

Seine Bewilligungszeitraum endete natürlich zum 30.04. , nicht zum 01.05. , wie der Fragesteller in seiner Frage ausführt.

Nun hast Du natürlich vollkommen recht, dass der Fragesteller nicht 1 Monat ohne Geld leben kann. Denn das Geld was Ende März vom Jobcenter gezahlt wurde, soll ja bis zum 30.04. reichen. Der Lohn soll frühstens am 31.05. geleistet werden.

Die vernünftigste Lösung für den Fragesteller wäre nun, dass er seinen Arbeitgeber - unter Schilderung der Sachlage - bittet, den Lohn für Mai als Vorschuss schon Anfang Mai auszuzahlen.

Oder alternativ den Arbeitgeber bittet, dass der Lohn zwingend erst frühstens am 01.06. auf sein Bankkonto eingehen darf. Wird dem stattgegeben, muss er das Jobcenter überzeugen, dass der Lohn für Mai definitiv erst im Monat Juni ausgezahlt wird.

Das geht am besten mit einem entsprechenden Schreiben des Arbeitgebers. Vom Chef selbst, oder von der Buchhaltung.

Bekommt er so ein Schreiben und legt es dem Jobcenter ( in Kopie ) vor, dann muss dieses das volle Alg 2 - plus KDU - für den Monat Mai bewilligen. Also einen Bewilligungsbescheid nur für den Monat Mai erstellen.

Im Anschluss fordert das Jobcenter später noch alle Kontoauszüge für den Monat Mai vom Fragesteller. Bekommt dieser seinen Lohn tatsächlich frühstens erst zum 01.06. , hat sich das dann erledigt.

0
isomatte  14.04.2022, 16:05
@JuristHelfer

Sicher hat er es korrekt in seiner Frage angegeben und zwar das er ab 1. Mai keine Leistungen mehr bekommt, demnach galt der Bescheid entweder nur bis zum 30. April, oder der Bewilligungsbescheid wurde zum 1. Mai aufgehoben.

0
JuristHelfer  14.04.2022, 16:12
@isomatte

´isomatte´ :

Sicher hat er es korrekt in seiner Frage angegeben und zwar das er ab 1. Mai keine Leistungen mehr bekommt, demnach galt der Bescheid entweder nur bis zum 30. April, oder der Bewilligungsbescheid wurde zum 1. Mai aufgehoben.

Fragesteller:

In meine jobcenter Brief steht meine leistungen enden ab dem 1.mai

Nein, er hat es nicht korrekt wiedergegeben.

Alg 2 Leistungszeiträume enden immer zum Ende eines Monats. Alg 2 Leistungen werden immer mit Wirkung zum Monatsende aufgehoben. Niemals zum Monatsersten oder außerhalb des Monatsletzten.

In seinem Alg 2 Bescheid steht zu 100 % iger Wahrscheinlichkeit nicht, dass die Alg 2 Leistungen zum 01. Mai auslaufen oder aufgehoben werden. Vielmehr das die Leistungen zum 30.04. auslaufen, und ab dem 01. Mai nicht weiter gezahlt werden.

Bzw. ab dem 01. Mai aufgehoben werden.

0
JuristHelfer  14.04.2022, 16:19
@JuristHelfer

Noch mal konkret:

Leistungszeiträume enden immer zum Ende des Monats. Leistungen können aber mit Wirkung zum Monatsanfang aufgehoben werden.

Der Fragsteller hat dies falsch formuliert, was ich jedoch nur am Rande erwähnt haben wollte. Und überlegte das überhaupt auszuführen. Daraufhin machst Du - aus meiner Sicht - ein Drama draus.

0
isomatte  14.04.2022, 16:19
@JuristHelfer

Nein

Bewilligt bis angenommen 30. April, Ende der Bewilligung zum 1. Mai.

0
JuristHelfer  14.04.2022, 16:21
@isomatte

Nein. Das Ende der Bewilligung ist hier grundsätzlich der 30. April. Was nicht ausschließt das die Leistungen auch noch ausdrücklich für den 30. April gezahlt werden.

Beides widerspricht sich nicht: die Leistungen werden vom 01. April bis zum 30. April bewilligt. Und gleichzeitig endet der Leistungszeitraum am 30. April .

0
JuristHelfer  14.04.2022, 19:42
@isomatte

Das mag sein. Kennst Du da noch mindestens eine weitere Person, bei der das so gewesen ist?

0
isomatte  14.04.2022, 22:35
@JuristHelfer

Sicher doch !

Du musst schon einen Unterschied zwischen Bewilligungszeitraum und Aufhebungsbescheid machen.

Wenn es einen Bewilligungsbescheid gibt und man im Regelfall rechtzeitig einen WBA - bekommt, dann steht darin der Hinweis, ihr Bewilligungsbescheid endet z.B. am 30. April.

Besteht weiter Bedarf, stellt man rechtzeitig diesen WBA.

Der FS - ler schreibt, dass seine Leistungen zum 1. Mai enden, deshalb gehe ich davon aus, dass sein Bewilligungsbescheid über den 1. Mai hinaus ging und dieser nun durch Änderungsbescheid zum 1. Mai aufgehoben wurde.

Das wäre schon ein sehr großer Zufall, wenn er zum 1. Mai eine Beschäftigung aufnimmst und sein Bewilligungszeitraum nur bis 30. April ging.

Außerdem schreibt er ja, ob er für Mai nochmal etwas bekommt, oder ob er Ende März seine letzte Zahlung für April bekommen hat.

Demnach muss es ja länger bewilligt gewesen sein und durch die Beschäftigungsaufnahme würde diese Bewilligung durch einen Änderungsbescheid zum 1. Mai aufgehoben.

So nun Ende der Diskussion !

Frohe Ostern

0
JuristHelfer  14.04.2022, 22:52
@isomatte

Ob eine Diskussion beendet wird, entscheidet nicht einer der Beteiligten allein. Diesbezüglich besteht keine Einigung, weswegen die Diskussion - zu deinem Unmut - von meiner Person fortgeführt wird.

Ich bleibe bei meinem 30. April . Wenn der Bewilligungszeitraum am 30.04. endet, dann können die Leistungen nicht zum 01. Mai aufgehoben werden. Wenn, dann ab dem 01. Mai .

Auch für den Fall das der ursprüngliche Bewilligungsbescheid bis zum 30.06. lief, würde das nichts ändern.

Dann würde der Bewilligungszeitraum wegen der Arbeitsaufnahme dennoch am 30. April enden. Dies muss dann mit einem Änderungsbescheid festgelegt werden. Eines Aufhebungsbescheides bedarf es dazu gar nicht. Und wenn, dann eben so, dass die Alg 2 Leistungen ab dem 01. Mai aufgehoben oder eingestellt werden.

0
JuristHelfer  14.04.2022, 23:02
@isomatte

Ich wünsche Dir allgemein schöne Tage. Ob ´Ostern´ oder ´Weihnachten´ ist, ist doch völlig unwichtig. ( Ach dieser JuristHelfer ist ein schwieriger Mensch.... )

0

Das ALG wird doch immer zum Monatsende gezahlt, also nicht im vorraus, demnach müsstest Du Ende April Deine letzte Zahlung erhalten ( es sei denn Deine Anspruchszeit wäre schon voll ausgeschöpft und Du müsstest ab April ALG II beantragen)

DaKaBo  14.04.2022, 07:38

ALGII wird natürlich im voraus bezahlt. Ende März ist die Zahlung für April geflossen.

0
Bertha2701  14.04.2022, 07:43
@DaKaBo

Nun , das wundert mich aber sehr, denn wenn Du am 15. eine Arbeit beginnen würdest , dann müsstest Du ja die andere Hälfte wieder zurück zahlen , was einen zusätzlichen bürokratischen Aufwand bedeuten würde. Oder wenn der Inanspruchnehmer verstirbt ect.

0
yamat501  14.04.2022, 08:07
@Bertha2701

DaKaBo hat es dir aber korrekt erklärt, AlgII wird immer im voraus gezahlt und du hast es korrekt erkannt, es muss dann zurück gezahlt werden.

Hat man Rücklagen, kann man sich aber dann für Ende April bereits abmelden und aus den Rücklagen bis zum ersten Lohn seinen Lebensunterhalt bestreiten, können aber nur sehr wenige Personen im AlgII Bereich.

0
DaKaBo  14.04.2022, 09:38
@Bertha2701

Darüber brauchen wir nicht zu diskutieren.

So wird gezahlt:

Arbeitnehmerlohn: rückwirkend, also z. B. Ende April für die im April geleistete Arbeit

ALG 1: auch rückwirkend, also ALG 1 für April gibt es Ende April / Anfang Mai

ALG 2: im voraus, Zahlung für April also Ende März

0
Romy0  14.04.2022, 07:43

Das gilt nicht für Alg II! Alg II wird im voraus bezahlt.

0
Bertha2701  14.04.2022, 07:45
@Romy0

Danke Romy , aber man sollte sich über manches wohl nicht wundern . Warum bei ALG II und nicht auch bei 1.

0
Romy0  14.04.2022, 08:00
@Bertha2701

Wegen der Miete. Bei Alg I geht man davon aus, dass der Kunde ja zuvor gearbeitet hat und Einkommen hat. Es handelt sich bei Alg I um eine Lohnersatzleistung. Bei Alg II nicht, da man Hilfebedürftig sein muss um die Leistungen zu bekommen.

0
Bertha2701  14.04.2022, 08:06
@Romy0

Naja Romy aber bekommen denn alle Arbeitnehmer ihr Geld im voraus ? Ich habe meinen Lohn am Monatsende bekommen bei meinem Mann ist dies auch so. Da würden doch die von Dir genannten Schwierigkeiten gar nicht entstehen?

0
Bertha2701  14.04.2022, 08:20
@Bertha2701

Romy ich habe gerade noch mal nachgesehen aufgrund meiner Erkrankung , war ich ja leider auch arbeitslos , ich hatte gerade an mir selbst gezweifelt. Schau mal hier , entweder gibt da regionale Unterschiede oder warum habe ich es zum Ende des Monats bekommen? Ich muss das noch mal als extra Antwort einstellen, sonst kann ich den Screen nicht hochladen, also nicht mißverstehen bitte .

0
Romy0  14.04.2022, 08:25
@Bertha2701

Ich glaube du verstehst meine Antwort nicht! Alg I und Alg II ist nicht ein und dieselbe Leistung! Alg I wird monatlich nachträglich gezahlt und Alg II im voraus! Alg I ist eine Versicherungsleistung, eine Entgeltersatzleistung und diese wird wie Arbeitsentgelt auch am Ende des Monats nachträglich gezahlt! Alg II ist nur für Menschen, die Hilfebedürftig sind. Da sie am Anfang des Monats die Miete nicht zahlen könnten, da man davon ausgeht das sie selbst kein Geld haben wird das im voraus bezahlt!

0
Bertha2701  14.04.2022, 08:45
@Romy0

Stimmt habe Ich hatte oben einmal ALG I gelesen , entschuldige. Das ALG II nicht gleich ALG I ist weiß ich Hartz 4 sozusagen, habe mich leider verlesen und noch dazu scheint heute mein Schlauchtag zu sein :(

1
DaKaBo  14.04.2022, 09:40
@Bertha2701
aber bekommen denn alle Arbeitnehmer ihr Geld im voraus ? 

Welcher Arbeitnehmer bekommt sein Geld um voraus...?

0
Bertha2701  14.04.2022, 09:42
@DaKaBo

Ich nicht, Die Einzigen wo ich weiß , dass dies anders geregelt war , waren die Angestellten in meiner alten Firma.

0
DaKaBo  14.04.2022, 09:43
@Bertha2701

Ich kenne niemanden, und das ist auch nicht üblich.

0
Bertha2701  14.04.2022, 09:46
@DaKaBo

Das hatte den Hintergrund , weil die Angestellten wirklich jeden Monat ein identisches Gehalt bekamen im Gegensatz zu den normalen Arbeitern, wo es wegen Zuschlägen ect. sich ja immer ändern konnte . In meiner ersten Firma , damals hatte wir , als ich anfing unseren Lohn auf zwei Mal ausgezahlt bekommen . Am 1 und am 15. Das gibt heute bestimmt auch nicht mehr.

0
Bin ich nun fürn mai versorgt

Nein.
ALG II wird immer zum Monatsanfang geleistet. Lohn/Gehalt meisten zum Monatsende. AGL II Leistungen werden in dem Monat eingestellt, in dem Lohn/Gehalt zufließt.

@ Romy ich habe gerade noch mal nachgesehen aufgrund meiner Erkrankung , war ich ja leider auch arbeitslos , ich hatte gerade an mir selbst gezweifelt. Schau mal hier , entweder gibt da regionale Unterschiede oder warum habe ich es zum Ende des Monats bekommen? Ich muss das noch mal als extra Antwort einstellen, sonst kann ich den Screen nicht hochladen, also nicht missverstehen bitte .

Bild zum Beitrag

Bild zum Beitrag

 - (Arbeit, Hartz IV, Jobcenter)  - (Arbeit, Hartz IV, Jobcenter)
isomatte  14.04.2022, 10:19

Entweder handelt es sich nicht um ALG - 2 vom Jobcenter, sondern um ALG - 1 von der Agentur für Arbeit, dass kann ich mir aber nicht vorstellen, wenn Du schon bei Antragstellung krank warst, denn für das ALG - 1 muss man dem Arbeitsmarkt an min. 15 Stunden die Woche zur Verfügung stehen können.

Das ALG - 1 wird wie Arbeitseinkommen rückwirkend für den Monat gezahlt, so wie es bei dir zu sehen ist.

Oder hat es sich hierbei um deine erste ALG - 2 Zahlung gehandelt, die dann natürlich auch erst einmal rückwirkend gezahlt werden würde, aber laufende Leistungen müssen in Voraus für den Folgemonat gezahlt werden, also spätestens am letztem Bankarbeitstag des Monats.

Wenn das also laufende ALG - 2 Zahlungen wären, dann müsste die Leistung Ende Juli die in Voraus für August sein und da gibt es bundesweit auch keine Unterschiede.

0
Bertha2701  14.04.2022, 10:44
@isomatte

Nein , das ist ALG I in einer besonderen Form - Nahtlosigkeitsregelung nach §145 SGB III nennt sich das , was mir auch bewilligt wurde , aufgrund der Schwere der Erkrankung.

Aber trotzdem vielen Dank für Deinen Beitrag . Ich muss ehrlich sagen ich kannte es bis der Brief von der Krankenkasse kam mit dem Hinweis darauf auch nicht. Hatte mich erst extrem aufgeregt, warum ich jetzt ALG beantragen soll, obwohl ich doch noch eine Arbeit hatte . Naja da hatte ich mich umsonst aufgeregt .

0
isomatte  14.04.2022, 11:14
@Bertha2701

Das ist dann wieder eine andere Sache, aber dann ist die Zahlung rückwirkend für den Monat auch korrekt, bei laufenden ALG - 2 Zahlungen wird für den Monat in Voraus gezahlt.

1