Unter 25 bei den Eltern ausziehen - ALG2?
Hi Com,
ich, 23 Jahre alt und arbeitslos beziehe aktuell noch KEINE Leistungen von Jobcenter oder Agentur für Arbeit. Ich habe jetzt ein Jahr lang zwischenzeitlich wieder bei den Eltern gewohnt (lebte seit ich 17 war alleine) und muss nun wieder ausziehen, weil das Zimmer kein zum Bewohnen gedacht und geeignetes Zimmer ist.
Nun gibt es genug Verordnungen darüber dass ein U25 jähriger bei den Eltern lebender ALG2 Bezieher sich vom Jobcenter die Erlaubnis holen muss, aus triftigen Gründen ausziehen zu dürfen. Ich beziehe aber aktuell KEINE Leistungen. Demnach muss ich mir doch keine Erlaubnis holen auch wenn ich nach Einzug ALG2 beantrage, oder? Aktuell beziehe ich ja noch keine Leistungen und kann ja eigentlich tun und lassen was ich will, oder sehe ich das falsch?
Beispiel: Ich ziehe am 01.06. eigenständig in eine neue Wohnung welche im Rahmen des Satzes wäre welche das Jobcenter übernimmt.
Am bspw. 03.06. stelle ich einen Erstantrag auf ALG2 (vorher noch nie erhalten.) Könnte es Probleme mit meinem Auszug bzw. dem darauffolgenden ALG2 Antrag geben, weil dieser eben fast nahtlos geschiet?
Ich hoffe, dass mein Anliegen verständlich ist und jemand weiß, wie das gehandhabt wird.
LG
3 Antworten
Stelle den Antrag auf ALG 2, weise die hier beschriebenen Lebensverhältnisse nach und danach abwarten.
Wieso hast Du Deinen Angaben zufolge seit dem 17. Lebensjahr alleine gelebt.
Waren Deine Erziehungsberechtigten damit einverstanden?
Ja, es wird definitiv Probleme geben.
Gehen wir mal davon aus, du bist mittellos, ziehst ab 01.06 in eigene Wohnung.
Von was willst du dann leben?
Das Jobcenter nimmt sich bei unter 25-Jährigen gerne lange Zeit, mit dem Bearbeiten der Anträge. Die gesetzliche Bearbeitungsfrist beträgt 3 Monate.
Im Antrag musst du auch Angaben zu deinen Eltern (deren Gehalt, etc.) machen. Im Zweifelsfall musst du denen die Adresse deiner Eltern mitteilen, damit sich das Jobcenter selber Auskunft einholen kann.
Das Jobcenter wird dann genauestens prüfen, ob deine Eltern dir gegenüber Unterhaltspflicht haben.
Auch kann das Jobcenter den Antrag ablehnen und verlangen, dass du wieder zu deinen Eltern zurückziehst.
Nur triftige Gründe rechtfertigen einen Auszug. Du kannst auf Ablehnungsbescheide Widerspruch einlegen - Im Zweifelsfall entscheidet dann das Sozialgericht.
Hinzuzufügen ist noch dass ich bereits eine abgeschlossene 2 jährige Verkäuferausbildung habe. In diesem Fall sind die Eltern ja nicht mehr Unterhaltspflichtig. Auch meinte ich, dass man Einkommen der Eltern etc. nur angeben muss, wenn man U25 in einer Bedarfsgemeinschaft lebend ist, oder nicht? Zu Zeitpunkt der Antragsstellung wäre ich ja alleinlebend, mit abgeschlossener Berufsausbildung -> Eltern nicht unterhaltspflichtig.
Hättest das ja gleich mit in die Frage schreiben können.
Wer eine abgeschlossene Ausbildung hat, hat keinen Unterhaltsanspruch mehr. Auch lässt das Jobcenter einen ausziehen, wenn man schon eine Ausbildung gemacht hat.
Hätte ich beifügen sollen, habe ich vergessen. Ist es mit abgeschlossener Ausbildung dann doch so einfach? Und was ich nochmal anmerken will, ich beziehe aktuell noch KEINE Leistungen. Also dürften sie mir da bei nem Umzug doch eigentlich so oder so nicht reinreden?
Ja. Die werden deine Anträge sogar bewilligen müssen.
Ich rate dir, im Voraus erst mal Antrag zur Anmietung von eigenem Wohnraum zu stellen. Sobald du eine Wohnung gefunden hast, immer erst anfragen, ob die Wohnkosten angemessen sind. Dann bist du zumindest immer auf der sicheren Seite.
Habe eine Wohnung gefunden, welche ich heute Abend zu 90% zugesagt bekomme. Allerdings wird der Vermieter keine Wochen warten bis genannter Antrag geprüft ist. Die Wohnung kostet 320€ Kalt und 70€ Nebenkosten. Der Antrag hier also nicht von Nöten, gehe ich davon aus?
Nein. So ein Antrag ist nicht zwingend von Nöten. Eben nur, um auf der sicheren Seite zu sein.
Schlimmstenfalls wird dann eben vom Regelsatz Geld abgezogen, und in Miete investiert.
In meiner Region übernimmt das Jobcenter maximal 310,00 € für Kaltmiete. Wenn das bei dir auch so ist, werden eben 10 € jeden Monat vom Regelsatz abgezogen.
Die Nebenkosten sind in Ordnung (bei mir werden z. B. 60 € für Heiz- und 70 € für Nebenkosten übernommen).
Langsam.
Der häufigste Rechtsirrtum ist, dass das JC den Auszug "erlauben" muss. Das ist schlichtweg falsch.
Das einzige, was passieren kann: WENN ein im Leistungsbezug befindlicher U25 ohne Zustimmung des JC auszieht und anschliessend weiterhin Leistungen beantragt, DANN kann das JC die Übernahme der BdU (Bedarfe der Unterkunft) verweigern und nur den Regelsatz gewähren.
Den Umzug als solches darf es gar nicht verbieten.
'' WENN ein im Leistungsbezug befindlicher U25 ohne Zustimmung des JC auszieht'' Aktuell befinde ich mich ja aber NICHT in Leistungsbezug. Wie verhält es sich hier?
Falsch. Es hat keinerlei Rechtsgrundlage dafür.
Was es kann: Die Übernahme der BdU verweigern und nur den Regelsatz gewähren.