Welche Kosten übernimmt das Jobcenter für die erste eigene Wohnung?
Hallo zusammen,
ich bin über 25 und möchte aus dem Haus meiner Eltern ausziehen, da ich es schon lange vorhatte, es aber aus bestimmten Gründen nicht geklappt hat. Derzeit hole ich mein Fachabitur nach und erhalte ALG II. Ich möchte nächstes Jahr ein Studium anfangen und werde also vorerst noch keinen richtigen Vollzeitjob haben. Allerdings würde ich gerne von zuhause ausziehen, da sich das Zusammenleben nicht mehr angenehm gestalten lässt. Ich weiß, dass ich dem Jobcenter mein Vorhaben mitteilen muss. Eine 1-Zimmer-Wohnung würde mir genügen. Meine Frage ist, ob ich als Empfänger von ALG 2 trotzdem ausziehen kann und ob das Jobcenter mir die Wohnung finanzieren würde? Ich weiß nicht welche Kosten auf mich zukommen und was ich selbst übernehmen müsste. Kennt sich jemand aus? Und was würdet ihr mir in meiner Situation empfehlen?
Vielen Dank für die Antworten.
9 Antworten
Die Mietobergrenze ist für jeden Ort unterschiedlich hoch. Einfach mal googlen "Mietobergrenze (stadt)" oder mal beim Jobcenter nachfragen. Da du schon ü25 Jahre alt bist ist das mit dem Umziehen kein problem.
Auf jeden Fall übernimmt das Jobcenter:
- Angemessene Miete
- Angemessene Nebenkosten
- Angemessene Heizkosten
- Eine Erstausstattung (muss extra beantragt werden)
- Eventuell einen Mehrbedarf wegen warmwasser wenn es dezentral erwärmt wird (z.b. per boiler). Muss extra beantragt werden.
Jetzt in Corona zeiten gibt es allerdings eine Ausnahme was angemessene Miete angeht. Sprich sie müssen aktuell auch Mieten über der Angemessenheitsgrenze übernehmen.
Bei einem Vollzeitstudium steht allerdings kein Hartz-IV zu sondern nur BAföG.
Stimmt bruttokaltmiete nicht netto danke da habe ich wohl einen fehler gemacht.
Als Ü25 kannst Du ausziehen und die Miete wird auch übernommen. Die Höhe musst Du beim JC erfragen.
Oder Du schaust bei "Harald Thome - örtliche Richtlinien" nach.
Während des Studiums wirst Du Bafög beantragen müssen.
Ich werde während meines Studiums wahrscheinlich schon 30 bzw. ü30 sein und somit nicht mehr BaföG berechtigt.
wenn du studierst,kannst du BaföG beantragen...da ist ein Mietzuschuss enthalten, wenn du eine eigene Bude hast.
Am Anfang halt eine kleine billige WG-Butze.
Als Student hast du keinen Anspruch auf ALG2, weil du dann der Arbeitsvermittlung nicht zur Verfügung stehst!
Also: Studium beginnen und BaföG beantragen, Nebenjob suchen zum Aufpolieren der Kasse, Minibude suchen, BaföG anpassen lassen und das Kindergeld abzweigen lassen.... und schon hast du eine eigene Bleibe aus eigener Kraft. Ganz ohne JC.
Hey vielen Dank für deine Antwort. Das Problem ist, dass ich wahrscheinlich zu Beginn meines Studium 30 oder ü30 sein werde. Ich weiß nicht ob ich dann BaföG bekommen würde.
Wenn du das BaföG nicht bekommst....als Student bekommst du kein ALG2 und auch keine Grundsicherung,weil du per se erwerbsfähig bist.
Da bleibt nur der Umweg: Erst mal existenzsichernde Arbeit suchen und dann, wenn das mit der eigenen Butze was geworden ist, per Fernstudium parallel zum Job studieren.
Wenn du arbeitest, kannst du Wohngeld beantragen oder eben eine Aufstockung....du "musst" dem JC ja nicht mitteilen, dass du parallel zur Arbeit studierst.
Ab 25 steht dir eine eigene Wohnung zu die aber angemessen sein muss das heist die Bedingung eines wbs schein erfüllt!
1 Darlehn Für dir Kaution!
2 Geld für den Ersteinzug zb 1500 für Küche + Waschmaschine bzw das noetiegste!
Alles andere must du vom satz bezalen!
Wen du streichen kannst kommst du zb mit 30€ Aus an renovierungskosten!
-100 Wen du tapezieren must!
Das Problem ist das BAföG. Das schließt bei einem Studium alg 2 aus.
Über eine Angemessenheit einer neuen Wohnung musst du dich beim zuständigen jobcenter informieren da jede Kommune das anders regelt..
Vielen Dank für die Infos. Da ich aus Hannover komme, ist die Mietobergrenze für eine Person derzeit etwa 411 Euro. Heißt das ich darf nur in eine Wohnung inkl. Nebenkosten - bis zu dem Betrag einziehen?