Leistungen Jobcenter/Arbeitsamt bei Selbständigkeit UG(haftungsbeschränkt)/KFW?

Hallo zusammen,

heute mal ein etwas komplizierter Fall.

Folgendes Szenario:

Es besteht eine kleine, junge UG (2 Geschäftsführer, sonst keine Angestellten).

1 GF betreibt dies nebenberuflich, der andere seit Januar hauptberuflich.

Gehalt wurde beiden Gesellschaftern (50/50) noch nie bezahlt, da die Firma in Aufbau ist.

Da die Beschäftigung des hauptberuflichen GF unter 15 Std pro Woche beträgt, bekommt dieser Arbeitslosengeld 1 von der Bundesagentur für Arbeit aus seiner vorherigen Teilzeitbeschäftigung. Da dieses aber von der Höhe her unter die Grundsicherung fällt bekommt er zusätzlich eine Aufstockung vom Jobcenter. Die vorherige Teilzeitbeschäftigung wurde nach langer Kurzarbeit zum 31.12.2020 gekündigt. Plan ist jetzt, dass zukünftig die UG Gewinn abwirft, damit der hauptberufliche GF einen Lohn beziehen kann.

Der Umsatz ist aktuell aber soweit gesunken, dass eine Gehaltszahlung irgendeiner Art nicht möglich ist.

Aktuell steht nach Beratung mit der IHK und dem STB ein kleines KFW-Darlehen (067) im Gespräch, um mit diesem Geld (25000€) dann die Basis zu schaffen, damit eine Dienstleistung in Betrieb genommen werden kann. Das Konzept halten beide für sehr vielversprechend.

Meine Frage: wenn das Darlehen ausbezahlt wird, zählt das dann für Jobcenter/Agentur so, dass die Zahlungen an den GF eingestellt werden, obwohl noch kein Umsatz da ist, bzw. die Summe ja der Investition als "Basisschaffung" dient? oder bekommt der GF erstmal weiterhin die Bezüge, bis der Umsatz/Gewinn/Ertrag soweit ok ist, dass ein Gehalt realistisch ist?

Vielen Dank im Voraus

Sammy

Recht, Grundsicherung, Jobcenter, selbständig, leistungen-vom-amt, Wirtschaft und Finanzen

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