Job kündigen?

5 Antworten

Wenn Du den Job lückenlos wechselst und nicht weniger Einkommen als vorher erzielt, dann gibt es auch keinen Grund für eine Sanktion, Sperren gibt es nur im ALG - 1 Bezug bei der Agentur für Arbeit.

Das ganze solltest Du dem Jobcenter rechtzeitig mitteilen und wenn möglich auch gleich in Kopie nachweisen.

Am besten mit einer ALG - 2 Veränderungsmitteilung, findest Du auch zum Ausdrucken im Internet.

Eine Sperrzeit gibt es nur beim ALG I, nicht beim ALG II. Hier gibt es stattdessen eine Minderung, hier "mindert sich das Arbeitslosengeld II in einer ersten Stufe um 30 Prozent des für die erwerbsfähige leistungsberechtigte Person nach § 20 maßgebenden Regelbedarfs." Siehe SGB II § 31a Rechtsfolgen bei Pflichtverletzungen. Das wären also bis zu 122,- € weniger ALG II, und das drei Monate lang, siehe § 31b Beginn und Dauer der Minderung.

Keine Minderung gibt es, "wenn erwerbsfähige Leistungsberechtigte einen wichtigen Grund für ihr Verhalten darlegen und nachweisen." Siehe SGB II § 31 Pflichtverletzungen.

Ein solcher Grund könnte sein (muss aber nicht):

da das Cafe ein albanisches Café ist und ich mich mit denen nicht verständigen kann fällt mir die Arbeit dort sehr schwer

Ansonsten spräche ja nichts dagegen, statt 11 Stunden in der Woche in einem Café 2 x 11 Stunden in der Woche in 2 Cafés zu arbeiten -

außer, einer der beiden Arbeitgeber möchte nicht auf dem Komfort der Minijob-Regelung verzichten,

aber das muss man im Streitfall wohl nachweisen.

Jedenfalls fällt es durchaus nicht aus dem Rahmen der § 10 Zumutbarkeit, 22 Stunden in der Woche zu arbeiten, und dies auch bei mehr als einem Arbeitgeber.

Gruß aus Berlin, Gerd

Eine "Sperre" gibt es beim ALG 2 nicht.

Ein nahtloser Jobwechsel sollte sanktonsfrei möglich sein, sofern sich Dein Verdienst dadurch nicht mindert.

ich mich mit denen nicht verständigen kann

Das könnte als sog. wichtiger Grund für den Jobwechsel anzuerkennen sein.

und direkt in einen anderen 450€ Job gehen

Selbstverständlich darfst du einen anderen Job annehmen. Informiere das JC über deine Entscheidung, damit bist du dann deiner Pflicht nachgekommen.

ElAnEbj 
Fragesteller
 01.04.2022, 13:56

Also bekomme ich dann auch keine Sperre ?

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LouPing  01.04.2022, 13:57
@ElAnEbj

Wie sollte begründet werden, du hast doch einen Job. Bist du noch unsicher dann informiere dich bei deinem Fallmanager.

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Wenn du Arbeitslosengeld bekommst, darfst du nur einen gewissen Lohn beziehen. Sprich mal mit der Arbeitsagentur darüber.