Kann das Jobcenter ablehnen, dass man einen 450-Euro-Job annimmt und stattdessen einen zwingen, eine unbezhalte Maßnahme mitzumachen?

5 Antworten

Wenn die Maßnmahme eine Ausbildung ist und über einen langen Zeitraum mit Absachlkußprüfung läuft, ja. Ich kenne 2 Fälle, wo das so gelaufen ist, eine Peron hat seit langem einen gutbezahlten Job, die andere Person ist leider wieder beim Amt gelandet, Beruf mit gutem Abschluß, aber Arbeit nur in Bayern. Mit Familie ohne ausreichende Mittel nicht möglich.

archer1  06.02.2022, 18:58

Nein nichtmal, damals war ich auch in einer 2 Monatigen Maßnahme an denen man 8 Stunden am Tag vorm PC gesessen hat und (theoretisch) Bewerbungen geschrieben hat, da durfte man auch keinen 450 € Job machen, außer er ist natürlich nach 16:00 uhr gewesen, was man da gemacht hat steht einem natürlich frei, aber eine besondere Qualifikation hat man da nicht bekommen

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Ziel ist es dich dauerhaft in den Arbeitsmarkt zu integrieren. Hierfür ist das Mittel der Wahl egal, hauptsache es geht schnell. Wenn Du durch den Minijob mit hoher Wahrscheinlichkeit zeitnah eine VOLLZEITSTELLE antreten kannst, dann teile das dem JC als Argument mit.

Ansonsten wirst du, so lange du Geld von der Solidargemeinschaft erhältst damit leben müssen, dass du neben Rechten auch Pflichten hast!

Ein 450€-Job verschafft dir keine finanzielle Freiheit und man zahlt dir keine Sozialleistungen, damit du möglichst nur eine Taschengeld verdienst...

Indirekt schon, dann gibt es sehr wahrscheinlich Sanktionen, denn ein 450 Euro Job ist kein wichter Grund eine Maßnahme abzulehnen bzw.abzubrechen.

Zwang ist ein relativer Begriff, aber in gewisser Weise Ja.

Die Maßnahme hat, so sie denn zielführend sein kann, sozialrechtlich Vorrang.

Wenn du mit dem 450€ Job aus dem JC Bezug raus bist, nee. Wenn du weiter bedürftig bleibst, ja. Das Ziel ist dass du raus bist und nicht an einem Minijob festklebst, auf ewig Aufstocker.