Gab es schon Leute die mit einer Anzeige gegen einen Jobcenter Sachbearbeiter durchgekommen sind?


08.01.2020, 20:30

Übrigens es geht nicht um mich sondern es interessiert mich nur, ich muss auch keinen 1 Euro job machen oder so

9 Antworten

Wie der geschilderte Fall ausging ist mir nicht bekannt. Wie andere Fälle ausgingen ist mir gerade auch nicht bekannt.

Aber der Beispiel-Fall ist vom Verfasser durchaus korrekt dargestellt.

Ich beobachte zwar zunehmend eine Art "Mir-egal-"Einstellung gegenüber Recht und Gesetz. Aber eine Nötigung bleibt nun mal eine Nötigung.

Auch Hartz-4-Empfänger sind am Ende nur Menschen haben die gleichen Rechte wie alle anderen Bürger auch, wenngleich diese Aussage wohl doch nicht ganz präzise, nicht ganz 100 % korrekt sein könnte, wenn man genauer darüber nachdenkt.

"§ 240 Nötigung

(1) Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Rechtswidrig ist die Tat, wenn die Anwendung der Gewalt oder die Androhung des Übels zu dem angestrebten Zweck als verwerflich anzusehen ist.

(3) Der Versuch ist strafbar."

Meiner Überzeugung nach - und die spielt gar keine große Rolle, weil nur das Gesetz zählt - ist das Wegnehmen sämtlicher finanzieller Mittel ein empfindliches Übel.

Auch ein Sachbearbeiter eines Jobcenters kann mit einem Leistungsempfänger normal reden. Drohungen und Erpressungen müssen da absolut nicht sein.

Das habe ich auch schon einem Sachbearbeiter beigebracht. Aber mit einer Dienstaufsichtsbeschwerde. Das hatte Erfolg.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
Meandor  07.01.2020, 07:33

Naja, einen Nötigung scheitert schon am vierten Wort "rechtswidrig". Solange nicht ein Gericht feststellt, dass der Bescheid des Job-Centers rechtswidrig ist, solange kann es keine Nötigung sein.

Und wenn festgestellt wird, dass der Bescheid rechtswidrig ist, dann muss entscheiden werden, ob Vorsatz der Bearbeiterin vorlag. Und den Vorsatz gibt es nur da, wenn die Rechtslage eindeutig gewesen wäre.

3
chilly10  08.01.2020, 20:36

Ich hab so was in der Art auch schon ein paar Mal erlebt. Manchmal meinen die auch, die seien nicht zuständig und stellen Zahlungen ein oder drohen telefonisch das Geld zu streichen, wenn ... Was die Nötigung betrifft... da kenne ich von der Polizei selbst andere Antworten, wenn man bedroht wird - zwar leicht abgewandelte Sachverhalte, aber es läuft aufs gleiche hinaus - es sei strafrechtlich nicht belangbar. Kommt vllt drauf an, welche Stellung man hat oder die Umstände.

0

Lt. deinem Link gehe ich eher davon aus, dass die zuständige Sachbearbeiterin nicht über den tatsächlichen Stand informiert wurde, was bei vielen Behörden öfters passiert.

Aber man kann in der Presse alles aufbauschen.

Dagegen würde ich von einer Anzeige abraten.

Wenn so etwas passieren sollte, ist eine Dienstaufsichtsbeschwerde an den Dienstvorgesetzten oder Behördenleiter hilfreicher.

"(entweder Zwangsarbeit oder ich nehme dir dein Geld weg)"

Der wahre Wortlaut wird wohl gewesen sein: "Nehmen Sie das Jobangebot nicht an, wird es eine Sanktion geben"

Das ist keine Drohung.

Luciversangel  10.01.2020, 23:58

Ich hoffe, dass es in Zukunft zum Versprechen wird!

0
daf21412412  19.03.2020, 11:35
Der wahre Wortlaut wird wohl gewesen sein: "Nehmen Sie das Jobangebot nicht an, wird es eine Sanktion geben" Das ist keine Drohung

DAS ist eine Drohung LOL

0
Laury95  19.03.2020, 16:41
@daf21412412

Nein, das ist die Rechtsfolge. Kann der Leistungsempfänger auch im SGBII nachlesen.

0
Gab es schon Leute die mit einer Anzeige gegen einen Jobcenter Sachbearbeiter durchgekommen sind?

Warum?

Die Mitarbeiter arbeiten auf Grundlage des Sozialgesetzesbuches und sind an die dort getroffenen gesetzlichen Grundlagen gebunden.

Bitterkraut  18.03.2020, 22:34

Im geschilderten Fall geht es angeblich um eine Ermessenssache, der Anzeigeerstatter kommt eher wie ein Querulant und Paragrafenreiter rüber. Lies die Fallbeschreibung im Link. Das Urteil zum Fall steht nicht drin.

0

Zur Erfüllung des Straftatbestandes Nötigung gehört, dass das Mittel verwerflich sein muß. Wir als Gesellschaft finden es aber sehr vernünftig, dass Bürger, die sich an den Töpfen der Solidargemeinschaft bereichern, auch mal etwas für die Gesellschaft arbeiten können.

Daher liegt hier nur eine gefühlte Nötigung vor!

Agamemnon712  07.01.2020, 06:48

"Wir als Gesellschaft finden es aber sehr vernünftig, dass Bürger, die sich an den Töpfen der Solidargemeinschaft bereichern, auch mal etwas für die Gesellschaft arbeiten können."

Ich bin auch Teil dieser Gesellschaft und wehre mich gegen das wir!

An den Töpfen der "Solidargemeinschaft" bereichern sich keine Bürger, sondern ganz Andere ...

Ein 1 € - Job ist eine "Arbeitsgelegenheit ..." für Arbeitslosengeld 2 - Bezieher, die nach Meinung anderer mal wieder an frische Luft müssen, "Struktur im Alltag" brauchen oder wie-auch-immer die Schwannsinnsausreden für solche Maßnehmen sind. Mit Arbeiten in dem Sinne, was Du meinst, hat das in aller Regel nicht viel zu tun.

0
Grinzz  07.01.2020, 06:58
@Agamemnon712
Ein 1 € - Job ist eine "Arbeitsgelegenheit ..." für Arbeitslosengeld 2 - Bezieher, die nach Meinung anderer mal wieder an frische Luft müssen, "Struktur im Alltag" brauchen oder wie-auch-immer die Schwannsinnsausreden für solche Maßnehmen sind.

Das ist eine Unterstellung. Hast du dafür einen Beleg, oder ist es deine eigene Meinung?

0
Agamemnon712  07.01.2020, 07:10
@Grinzz

Die Bezeichnung "1 € - Job" ist eine Bezeichnung aus dem Volksmund. Offiziell heißt es "Arbeitsgelegenheit mit Mehraufwandsentschädigung".

Kannst Du gerne nachgoogeln.

Allerdings korrigiere ich die Formulierung "nach Meinung anderer" wie folgt:" nach Meinung/Äußerung von Fallmanagern".

0
Grinzz  07.01.2020, 13:28
@Agamemnon712

Es gibt also deines Erachtens keinen denkbaren Fall, in welchem die von dir genannten Ziele als sinnvolle Maßnahmen erachtet werden können?

0
Grinzz  07.01.2020, 06:57

Korrekt!

Das gilt allerdings nur, solange das angedrohte Übel auch eine Rechtsgrundlage hat. Sofern ein Sachbearbeiter zu etwas auffordert, was nicht vom Gedanken des SGB getragen wird (bspw. "Koch Kaffee", "Hol meine Schwiegermutter ab" oder "Wandere aus") oder wider besseres Wissen die angekündigten Sanktionen rechtswidrig sind (bspw. "Ich nehme dir all dein Geld weg", "Du verlierst deine Wohnung" oder "ich sorge dafür, dass du niemals Arbeit findest") so wird es schwierig die Verwerflichkeit nicht zu bejahen.

Auch Mitarbeiter von Jobcentern etc. können sich daher strafbar machen - auch wenn es meiner Erfahrung nach eher selten vorkommt...

2