Ermittlungsverfahren eingestellt und bei anderer Person fortgeführt?


07.05.2021, 11:46

AUFLÖSUNG: Ich habe es geschafft jemanden zu erreichen und wurde mit einem Staatsanwalt verbunden. Dieser meinte, dass Aufgrund mehrerer Anzeigen meine nicht in die Gewichtung(?) fällt und sie somit wahrscheinlich auch fallen gelassen wird.

Zu meiner Frage: Nein, man muss nichts weiter unternehmen und man bekommt in der Zukunft weiterer Post. Es fallen in dem Fall keine Kosten für mich an und wenn man einen Schadensersatz haben möchte, muss man gegen diese Person mit einem Anwalt klagen, was in meinem Fall wohl schlecht aussieht. Nur damit ihr Bescheid wisst.

5 Antworten

Strafrechtlich wird das Verfahren nun gegen die Ehefrau fortgeführt. Da sie die Tat zugegeben hat, wird sie vermutlich - wenn sie keine weiteren Straftaten begangen hat - nur gering bestraft. Hast Du bereits zivilrechtliche Schritte unternommen, solltest Du unbedingt das Verfahren stoppen, bevor weitere Kosten auf Dich zu kommen und den Mahnantrag/Klageantrag gegen die Ehefrau richten.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
Butterfliege25 
Fragesteller
 07.05.2021, 10:33

Danke dir schon mal. Also ich habe nie einen Anwalt eingeschaltet und war direkt bei der Polizei, wo ich die Anzeige aufgegeben habe, können dort trotzdem Kosten für mich anfallen? Und wird der Mahnantrag/Klageantrag dadurch automatisch auf sie gerichtet oder wie gehe ich dann vor?

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miboki  07.05.2021, 15:43
@Butterfliege25

Du musst unterscheiden zwischen dem strafrechtlichen und dem zivilrechtlichen Verfahren. Das strafrechtliche Verfahren läuft automatisch mit der Ehefrau als Beschuldigte weiter. Da geht es nur um die mögliche Bestrafung. Wenn Du Forderungen hast - z. B. dein Geld zurück willst - musst Du bzw. dein Anwalt zivilrechtlich über Klage oder Mahnantrag das Geld einfordern. In diesem Fall müssen die Gerichtskosten durch Dich vorgestreckt werden und werden dann im Rahmen der Vollstreckung erstattet - vorausgesetzt, es gibt was zu holen. Hast Du also gegen den Mann schon zivilrechtlich etwas unternommen, solltest Du die das Verfahren stoppen, bevor weitere Kosten anfallen. Beim Antrag gegen die Frau kannst Du natürlich deine verauslagten Kosten angeben.
Aber Dir muss klar sein, dass Du eventuell leer ausgehst, wenn die Frau kein Geld hat.

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Aufgrund deiner Ergänzungen in deiner Frage:

offenbar hat der von dir Beanzeigte mehrere gröbere Straftaten begangen. Solche, dass der Betrug an dich, juristisch nicht weiter ins Gewicht fällt. Deswegen wurde wohl nach § 154 Absatz 1 Nummer 1 StPO eingestellt.

https://dejure.org/gesetze/StPO/154.html

Das ist aber dennoch gut, da auf den Täter nun wohl einiges zukommt. Im Übrigen: bis zu 3 Monate nach Einstellung nach § 154 StPO, kann die Staatsanwaltschaft eben dieses eingestellte Verfahren wieder aufnehmen.

Meistens dann, wenn andere, schwerere Vorwürfe nicht für eine Anklage ausreichen, oder ähnliche Delikte begangen wurden, und bekannt werden.

Wie hoch war denn der Schaden beim Betrug?

Was das Verfahren gegen die Frau angeht, nicht.

Falls du aber gegen den bisher Beschuldigten schon etwas Ziviles unternommen hast (was du ja musst, strafrechtliche Urteile bringen dir dein Geld nicht wieder!), solltest du das widerufen.

Gruß S.

Butterfliege25 
Fragesteller
 07.05.2021, 10:43

Danke dir vielmals. Versteht man unter "ziviles unternommen" sowas wie einen Anwalt einschalten? Denn die Anzeige hatte ich vor Ort bei der Polizei aufgegeben. Können denn tatsächlich Kosten für mich anfallen? Tut mir leid, ich bin da echt zu unwissend.

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Die Person die du Beschuldigt hast wird nicht weiter in dem Bezug auf den EbayBetrug belastet, sondern dessen Frau,da anscheinend diese den Betrug begangen hat.

Du musst nichts weiter tun, außer du bist immer noch der Meinung, dass es der war, den du beschuldigt hattest, ansonsten wird gegen seine Frau ermittelt, die anscheinend etwas mit dem Betrug zu tun hat.

Butterfliege25 
Fragesteller
 07.05.2021, 10:38

Danke dir, also werde ich wahrscheinlich in der Zukunft Post bekommen, wie es nun mit ihr ausgegangen ist?

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Natimichl  07.05.2021, 10:50
@Butterfliege25

Davon gehe ich mal aus, dass du dann demnächst darüber informiert wirst, wie es ausgegangen ist

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Du musst nichts machen

Sirius66  07.05.2021, 10:04

Naja, wie miboki schon sagt: evtl bereits veranlasste Maßnahmen gegen den Mann sofort zurück ziehen.

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