"Verfahren vorläufig eingestellt" - was bedeutet dieser Satz im Beschluss?

3 Antworten

Ein vorläufig eingestelltes Verfahren ruht und kann jederzeit wieder aufgenommen werden. Das passiert, wenn eine lange Verfahrensdauer mit sehr großem Aufwand nicht kurzfristig mit Erfolg zu Ende geführt werden kann. Das passiert z.B. bei geringfügigen Diebstählen, bei denen der Wert des Diebesgutes in keinem Verhältnis zu den Verfahrenskosten steht. Kommen dann. Kommen dann im Zuge von anderen Ermittlungen weitere Erkenntnisse (eindeutige Zuordnung weiterer Diebstähle) hinzu, wird das ruhende Verfahren wieder aufgenommen.

wie lange kann dieses Ruhen dauern?

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@Frank5607

sagst Du das aus Spass, um mir Angst zu machen oder kennst Du dich aus?

Soweit ich es weiss nur die härtesten Straftaten haben keine Verjährung - eine Beleidigung gehört nicht dazu...

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@Barmalej22

Das liegt unter nicht abgeschlossene Verfahren im Archiv und wird nicht automatisch wegen Verjährung gelöscht. Sollte das Verfahren wieder aufgenommen werden, wird allerdings nach der Verjährung geschaut. Ist die Sache dann verjährt, wird sie bei der Strafzumessung nicht mehr herangezogen. Du kannst also davon ausgehen, dass die normalen Verjährungsfristen greifen.

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@Frank5607

Was wären dann die "normalen Verjährungsfristen" bei einer Straftat wie Beleidigung^?

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das bedeutet, dass das Verfahren aktuell ruht, aber noch nicht final abgeschlossen ist. Entweder, weil noch Beweise gesammelt werden, die Entscheidung, ob das Verfahren abgelehnt oder durch Vergleich beendet wird, noch aus steht oder aber schlicht weil ein wichtiger Prozessbeteiligter auf absehbare Zeit noch nicht erreichbar ist.

Es kann auch bedeuten das da noch ein fervahren gibt das wichtiger ist als dieses.