Ermittlungsverfahren gemäß §170 Abs. 2 was bedeutet das genau?
Hallo liebe User,
Ich habe heute ein schreiben vom Staatsanwaltschaft bekommen. Wo drin steht, dass das Verfahren nach § 170 Abs. 2 gegen mich eingestellt wird.
Aber im letzten Satz steht: soweit eine Ordnungswidrigkeit in Betracht kommt, habe ich das Verfahren an die zuständige Verwaltungsbehörde abgegeben... was bedeutet das genau?
Lg Daniel
2 Antworten
Hallo,
Das bedeutet, dass keine Strafbarkeit mehr im Raum steht.
D. h. die Polizeibehörden und die Staatsanwaltschaft sehen in Ihrem Fall keine Strafbarkeit.
Gleichwohl kann ggf. eine Ordnungswidrigkeit vorliegen, die mit Bußgeld geahndet wird wie z. B. eine Geschwindigkeitsüberschreitung etc.
Diese ist mit Mitteilung nicht eingestellt.
Dass du strafrechtlich nicht mehr verfolgt wirst, aber ordnungsrechtlich.
Ja, es läuft ein Ordnunswidrigkeitenverfahren und ja, es kann zu einer Geldbuße kommen.
Was heißt das jetzt genau?das dennoch ein Verfahren laufen wird oder das es zur einer Geldbuße kommt?