Verfahren wir nach § 170 Abs. 2 StPO eingestellt?

3 Antworten

Das bedeutet dass es keine ausreichenden Beweise gibt um eine Anklage zu begründen.

Diese Einstellung ist absolut "sauber" und wird im Grunde nur noch von einem Freispruch in einer Verhandlung übertroffen.

BaneyTier  17.03.2020, 23:17

Oder wenn ein Prozesshindernis vorliegt ( Verjährung, fehlender Strafantrag bei Antragsdelikten, Strafunmündigkeit )

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Bedeutet das, dass die STa keine Beweise hat?

Nein, das heißt es nicht. Es heißt, dass die Staatsanwaltschaft höchstwahrscheinlich einen Prozess verlieren würde, weil die Beweislage nicht zwingend ist.