Muss ich das bei der Bewerbung bei der Polizei angeben?

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Wenn du dich für eine Ausbildung bei der Polizei bewirbst, dann musst du dort ein polizeiliches Führungszeugnis vorliegen. Darin ist alles vermerkt - oder eben nicht - was relevant sein könnte.

Es nutzt also nichts, etwas verschweigen zu wollen - wenn es für die Ausbildung relevant ist, dann steht es ohnehin dort drin.

Außerdem reicht ja nicht nur eine "Bewerbung". Kaum irgendwo wird so ein hartes Test- und Auswahlverfahren praktiziert wie für diese Ausbildung. Dieses Auswahlverfahren setzt sich aus verschiedenen Prüfungen zusammen. Dazu zählen neben dem Bewerbungsgespräch zum Beispiel auch schriftliche Tests, ein Sporttest und eine ärztliche Untersuchung.

Mit Verschweigen ist da eher nichts ...

Nun lese ich in diesem Verlauf 2 Dinge.

Erstens: auch eingestellte Verfahren müssen angegeben werden. Es ist auch nicht so, dass du keine Anzeige hattest! Ohne die gäbe es kein Verfahren, was man hätte einstellen können. Du hast einfach Glück gehabt. Da hat jemand nicht gewusst, dass eine Anzeige ohne Strafantrag nutzlos ist und seine Frist verpennt. Bedeutet nicht, dass du unschuldig bist/warst.

Zweitens: Ich weiß ja nicht, als was du dich bei der Polizei bewerben willst. Der aktive Vollzug scheidet mit GdB 50 definitiv aus. In einem anderen Gewerk kannst du durchaus eingestellt werden und deine Vorteile daraus als Angestellter genießen. Da wäre aber auch das Verfahren dann egal.

Gruß S.

Nightwing99  04.07.2020, 23:40

Hat zwar mit der Frage nur bedingt zu tun aber da ich sehe das du Experte für "Polizei" bist mal eine Frage: Stimmt es das es auch im großem Führungszeugnis nur dann einen Eintrag gibt wenn man nach einem Verfahren auch verurteilt wurde?
Ich weiß ich brauchte damals für meine Ausbildung zur Abschlußprüfung neben dem kleinem gängigem Führungszeugnis auch das Große. Ich musste mir keine Gedanken machen weil ich nie mit der Polizei zu tun hatte aber habe im Zuge dessen gehört dass da eben auch nur Dinge stehen für die man auch tatsächlich verurteilt wurde.

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Rodrigo89  04.07.2020, 23:49
@Nightwing99

Es entspräche nicht unseren Rechtsgrundsätzen, wenn da auch was anderes drinstünde. Was ich eigentlich schade finde.

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Sirius66  05.07.2020, 06:55
@Rodrigo89

Das "große"? Du meinst das erweiterte? Da stehen - grob gesagt, müsste ich genauer auch nachlesen - alle Vergehen im Zusammenhang mit Missbrauch und Sexualdelikte drin. Für Berufe mit Schutzbedürftigen.

Im Führungszeugnis sonst Strafen/Urteile ab 90 Tagessätzen und/oder 3 Monaten Haft.

Allerdings stehen ab 2 deliktgleichen Vergehen beide drin, auch wenn beide drunter liegen.

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Ja, musst du. Es lief schließlich ein Ermittlungsverfahren gegen dich, ist aber alles kein Genickbruch.

waddaadad 
Fragesteller
 03.07.2020, 18:10

habe allerdings auch einen Behindertenausweis mit GdB 50, das schränkt mich aber nicht wirklich ein, es wurden mal vor Jahren soziale Anpassungsstörungen diagnostiziert und ich habe den Ausweis ein leben Lang - aber ohne Merkzeichen.

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peti12314  03.07.2020, 18:13
@waddaadad

Als Schwerbehinderter bei der Polizei ist nicht so einfach... wie es da genau aussieht kann ich dir aber leider nicht sagen.

Einfach probieren.

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Stadewaeldchen  03.07.2020, 18:16
@waddaadad

Wenn dich die Behinderung nicht einschränkt musst du sie in der Bewerbung und auch beim Vorstellungsgespräch nicht erwähnen. Muss man halt abwägen, was vorteilhafter ist.

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waddaadad 
Fragesteller
 03.07.2020, 18:16
@Stadewaeldchen

na gut, dann kann man aber nicht den Kündigungsschutz und andere Vorteile in Anspruch nehmen , wenn man den Ausweis nicht vorzeigt.

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Plakos  03.07.2020, 18:17
@peti12314

Da brauch er erst gar nicht probieren. Am besten beim Zoll bewerben, die nehmen auch Schwerbehinderte Menschen.

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Stadewaeldchen  03.07.2020, 18:25
@waddaadad

Für den Kündigungsschutz reicht es, wenn du binnen einer Frist (ich glaub, es waren 4 Wochen) nach Erhalt der Kündigung deinen Behindertenstatus mitteilst.

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peti12314  03.07.2020, 18:25
@Stadewaeldchen

Das ist eine Behörde. Dort gibt es formal nicht mal eine "Kündigung".

Man ist ab Tag 1 Bundesbeamter oder Landesbeamter.

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Stadewaeldchen  03.07.2020, 18:31
@peti12314

Völlig korrekt . Sofern er sich nicht bei der Polizei in einem Beruf, der nicht mit der Erfüllung hoheitlicher Aufgaben zu tun hat (Verwaltung, Technik, IIT) trifft das zu.

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Sirius66  03.07.2020, 18:54
@Stadewaeldchen

Das ist ein gefährlicher Rat. Mit einer Bewerbung für den Polizeivollzugsdienst macht er sich damit strafbar, weil er täuscht.

Zusammen mit dem eingestellten Verfahren (wegen Dusseligkeit des Geschädigten eingestellt!!!) macht ihn das charakterlich völlig untragbar.

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Stadewaeldchen  03.07.2020, 18:58
@Sirius66
Das ist ein gefährlicher Rat. Mit einer Bewerbung für den Polizeivollzugsdienst macht er sich damit strafbar, weil er täuscht.

Quelle dafür ist?

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Sirius66  03.07.2020, 19:43
@Stadewaeldchen

Quelle???? Unsere Rechtsprechung!

Arglistige Täuschung 

Deutsches Zivil- und Verwaltungsrecht. Stellt dabei nach § 123 BGB einen Anfechtungsgrund dar.

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Sirius66  04.07.2020, 07:33
@Stadewaeldchen

Ach komm, nö .... Was arglistige Täuschung ist, ist bekannt. Bewerber, die täuschen, werden vom Bewerbungsverfahren ausgeschlossen oder aus dem Dienst entfernt.

Hin und wieder erfolgt sogar eine Rückforderung der Bezüge. Ob gerichtlich oder nicht, ist mir völlig egal.

Ist so. Schon oft erlebt. Urteile hab ich nicht, such ich nicht. Du kannst das glauben oder nicht. Es ist so und der Rat, es zu verschweigen ist Kappes. Fertig.

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Stadewaeldchen  04.07.2020, 08:48
@Sirius66
Was arglistige Täuschung ist, ist bekannt

Um das noch mal klarzustellen: Ich habe dem Fragesteller nicht empfohlen zu lügen. Allein deshalb liegt schon mal gar keine Täuschung vor.

Man muss bei einer Bewerbung eine Behinderung grundsätzlich nicht erwähnen und die Frage des Arbeitgebers nach einer Behinderung ist in aller Regel genauso unzulässig wie z.B. die Frage nach einer Schwangerschaft.

4. Behinderung
Die Frage nach einer möglichen Behinderung ist nur dann zulässig, wenn der Arbeitgeber aufgrund der speziellen Anforderungen des Jobs berechtigte Zweifel an der Eignung des Bewerbers hat. Ansonsten ist eine solche Frage unzulässig, dies folgt aus dem SGB IX und dem AGG.

https://www.kanzlei-hasselbach.de/2017/unzulaessige-fragen-vorstellungsgespraech/02/#behinderung

Behinderung – unzulässig
Der potentielle Arbeitgeber darf bei der Bewerbung nicht nach einer Behinderung fragen.
Ausnahme: Hat der Arbeitnehmer berechtigte Zweifel an der Eignung des Bewerbers für den Job, darf die Frage gestellt werden.

https://www.karriere.de/mein-recht/rechte-bei-der-jobsuche-diese-fragen-sind-im-bewerbungsgespraech-verboten/24524546.html

Von daher glaub ich dir

Hin und wieder erfolgt sogar eine Rückforderung der Bezüge. Ob gerichtlich oder nicht, ist mir völlig egal.
Ist so. Schon oft erlebt

in diesem Zusammenhang einfach nicht.

Du kannst das glauben oder nicht. Es ist so und der Rat, es zu verschweigen ist Kappes. Fertig.

es geht nicht ums glauben, sondern ich weiß eben, dass die Frage nach einer Behinderung grundsätzlich unzulässig ist.

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Sirius66  04.07.2020, 09:33
@Stadewaeldchen

Aber nicht bei einer Bewerbung für den Polizeivollzugsdienst! Du hast NICHTS verstanden!

Dein EIGENES Zitat!!!!!

Die Frage nach einer möglichen Behinderung ist nur dann zulässig, wenn der Arbeitgeber aufgrund der speziellen Anforderungen des Jobs berechtigte Zweifel an der Eignung des Bewerbers hat. 

Wenn du das nicht verstehst, ist das dein Problem. Der FS wird hoffentlich kapieren, wie wertvoll dein Rat ist!

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Stadewaeldchen  04.07.2020, 09:36
@Sirius66
Aber nicht bei einer Bewerbung für den Polizeivollzugsdienst!

Warum sollten dort andere Regeln gelten als bei jedem andern Beruf?

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Sirius66  04.07.2020, 09:37
@Stadewaeldchen

Himmel .... Informiere dich! Diese Plattform und meine Wenigkeit sind nicht geeignet, dir das Leben zu erklären!

Oder lies deine eigenen eingefügten Zitate!

Man sollte es verstehen, bevor man es verwendet!

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Stadewaeldchen  04.07.2020, 09:38
@Sirius66

Zu deinem Edit.

  1. Satzzeichen sind keine Rudeltiere
  2. Wo siehst du denn in dem konkreten Fall "berechtigt Zweifel" an der Eignung des Fragestellers?
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Stadewaeldchen  04.07.2020, 09:40
@Sirius66
Himmel .... Informiere dich

Hab ich, das AGG war unter anderem Teil meiner Berufsausbildung.

Man sollte es verstehen, bevor man es verwendet!

In der Tat.

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Sirius66  04.07.2020, 09:49
@Stadewaeldchen

Tu mir und allen Fragenden den Gefallen und äußere dich nicht zu gesundheitlichen Fragen bezüglich einer Bewerbung für den Polizeivollzugsdienst.

Schon allein die medizinische Selbstauskunft und die Entbindung von der Schweigepflicht für Befunde und Atteste aller behandelnden Ärzte bedeutet für den FS das Aus.

Du weißt das nicht. Das ist nicht schlimm. Ich weiß es genau, denn das ist mein Beruf.

Ein GdB bedeutet pdu. Verschweigt er es, täuscht er.

Das ist Fakt. Sicher. 1000%ig. Kannst du vielfach nachlesen oder zu Dienstzeiten des medizinischen Dienstes der Polizei anrufen. Vlt spricht du direkt mit mir. Freu mich.

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Stadewaeldchen  04.07.2020, 10:13
@Sirius66
Ein GdB bedeutet pdu. Verschweigt er es, täuscht er.
Das ist Fakt. Sicher. 1000%ig. Kannst du vielfach nachlesen

Dann nenn mir doch bitte einfach eine Quelle, damit lass ich mich am leichtesten überzeugen. Wenn die medizinische Untersuchung im Polizeidienst dein Beruf ist sollte dir das doch sehr leicht fallen.

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peti12314  04.07.2020, 12:23
@Stadewaeldchen

Die PDV nach dem der Arzt sich richtet ist nicht frei einsehbar. Man kann aber grundsätzlich sagen das die Einstellung in den Polizeivollzugsdienst an hohe medizinische Bedingungen geknüpft ist.

Ich habe selbst schon gesehen das jemand wegen einem fehlenden Backenzahn polizeidienstuntauglich war. In der zivilen Arbeitswelt einfach undenkbar.

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Stadewaeldchen  04.07.2020, 12:29
@peti12314

Ob der Fragesteller tauglich ist oder nicht ist ohnehin eine ganz andere Geschichte. Das hier die Latte ziemlich hoch liegt ist mir auch durchaus bewusst. Aber die Version dass er sich wegen Täuschung strafbar machen würde wenn er seine GdB verschweigt ist keinesfalls haltbar.

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peti12314  04.07.2020, 12:31
@Stadewaeldchen

Strafbar vielleicht nicht, aber wenn es raus kommt, gibt es die Entlassung. Das tut für jeden der ernsthaft Motivation und Willen für diesen Beruf mit bringt deutlich mehr weh als ein Strafverfahren.

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Sirius66  04.07.2020, 14:24
@Stadewaeldchen

Gut, wenn es nur der Begriff "strafbar" ist, der dich stört .... Es ist ein Täuschungsversuch im Auswahlverfahren! Arglistige Täuschung ist strafbar! Er wird danach gefragt und würde eiskalt lügen, verschweigen, arglistig täuschen! (Manche tun das auf schlechten Rat von Unwissenden)

Was ist daran so schwer zu verstehen?

Auch wenn die Behörden keinen Strafantrag stellen, wird das Dienstverhältnis sofort beendet.

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Stadewaeldchen  04.07.2020, 14:43
@Sirius66
Arglistige Täuschung ist strafbar

Das verschweigen einer Behinderung bei einer Bewerbung ist aber nun mal keine anglistische Täuschung. Aber wir drehen uns hier im Kreis. Entweder belegst du deine Behauptung von der arglistigen Täuschung oder wir sparen uns weitere Diskussionen hier.

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Sirius66  04.07.2020, 16:28
@Stadewaeldchen

Doch! In diesem Fall schon! Weil der Polizeivollzugsdienst damit nicht machbar ist! Die pdv300 ist da nunmal rechtsgültig!

Und die pdv ist Verschlusssache! Ich werde hier gewiss nicht für einen völlig belehrungsresistenten Menschen irgendwas belegen!

Du kannst Ausschlussgründe auf jeder Homepage jeder Polizei nachlesen!

Und alles muss wahrheitsgemäß angegeben werden. Und wenn die Frage lautet (Beispiele!):

  • Haben Sie Asthma?
  • Leiden Sie an Blutgerinnungsstörungen?
  • Haben Sie einen Grad der Behinderung?

Und der Allergiker, der Bluter oder FS sagt NEIN - ist das Täuschung. Das steht auf JEDEM Formular, was der Bewerber ausfüllen muss.

Im Falle des FS würde die soziale Anpassungsstörung aber wahrscheinlich auch ohne GdB für eine pdu reichen.

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Stadewaeldchen  04.07.2020, 16:32
@Sirius66

Du scheinst überlesen zu haben dass ich an keiner Stelle dem FS geraten habe unwahre Angaben zu machen.

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Sirius66  04.07.2020, 16:41
@Stadewaeldchen

Ach, rudern wir jetzt anders?

Um was geht es denn hier dauernd? Um das NICHT Angeben einer Schwerbehinderung!

Sinnlos, dir Blindem irgendwie die Farben erklären zu wollen! Ich hoffe, der FS macht nicht wegen dir Fehler!

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Stadewaeldchen  04.07.2020, 16:45
@Sirius66
Um das NICHT Angeben einer Schwerbehinderung!

Ja,. richtig in der Bewerbung bzw. bei Vorstellungsgespräch. Das ist was völlig anderes als auf eine Frage bei der Eignungsuntersuchung eine Unwahre Antwort zu geben, oder? Da ruder ich auch nicht anders, das erzähl ich die ganze Zeit und da kamst du direkt mit arglistiger Täuschung um die Ecke. Also dreh mir bitte nicht die Worte im Mund um.

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Sirius66  04.07.2020, 17:06
@Stadewaeldchen

Ich zitiere aus FEINEM Beitrag:

Wenn dich die Behinderung nicht einschränkt musst du sie in der Bewerbung und auch beim Vorstellungsgespräch nicht erwähnen. Muss man halt abwägen, was vorteilhafter ist

Falsch. Muss er. Schon in den Bewerbungsunterlagen. Sonst Täuschung. Konsequenz Ausschluss.

DARUM geht es die ganze Zeit. Um diesen falschen Rat! Die ganze folgende Diskussion baut hierauf auf!

Da muss ich nichts umdrehen. Du hast einfach nicht gewusst, dass es bei Bewerbungen im Polizeivollzugsdienst anders zugeht. Kennst die PDV nicht.

Du kannst das aber nicht zugeben und ruderst mit fadenscheinigen Argumenten zurück.

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Stadewaeldchen  04.07.2020, 17:11
@Sirius66
Falsch. Muss er. Schon in den Bewerbungsunterlagen. Sonst Täuschung.

Dafür habe ich schon länger nach einem Beleg gefragt, den konntest du nicht liefern. Da nützt auch der Verweis auf die PDV300 nichts (die muss ohnehin kein Bewerber kennen).

Also belege deine Behauptung

Muss er. Schon in den Bewerbungsunterlagen. Sonst Täuschung.

oder spar dir weitere Litaneien.

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Sirius66  04.07.2020, 17:21
@Stadewaeldchen

Hab ich gesagt. Belegt sind die Bewerbungsunterlagen. Es geht um beamtenrechtlichen Grundlagen. Die Bewerbungen sind alle gleich.

Es gibt bei allen Polizeien Formulare, die man ausfüllen muss. Du kannst sie dir gern downloaden. Da wird explizit nach allem gefragt. Falsche Angaben werden als Betrugsversuch gewertet, steht überall drauf.

Wer bewusst Dinge nicht angibt, die ein Ausschlussgrund sind - diese werden ebenfalls in einem Formblatt mitgeteilt - betrügt.

Es gibt 17 Polizeien. Unterlagen sind auf jeder der 17 Homepages zu finden.

Belege doch du, dass er einen Grad der Behinderung bei einer Bewerbung für den Polizeivollzugsdienst nicht angeben muss. Damit wäre ihm sicher unheimlich gedient.

Oder wir stellen diese Frage einfach mal ein!

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Sirius66  04.07.2020, 18:34
@Stadewaeldchen

Die Frage nach psychischen Erkrankungen hast du aber gefunden? Und den Hausarztbogen?

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