Ablehnung der Bewerbung bei der Polizei, was kann ich tun?

18 Antworten

Weiß gar nicht wie sicher ich mich und meine Angehörigen fühlen würde wenn ich von einem Polizisten beschützt würde, der seine eigene Auffassung von der Ahndungswürdigkeit der Delikte hat und/oder sie als Bagatelle einstuft.

Glaube auch kaum das ich in dem Fall die Steuern als sinnvoll eingesetzt sehe könnte.

"Erste wurde zurecht nach § 170 Abs . 2 eingestellt da war ich unschuldig , da soll ich ein Mädchen begrapscht, geschlagen und verfolgt haben."

Darf ich Dich fragen nach welcher Ziffer eingestellt wurde? Da muss stehen: Einstellung nach Par. 170 Abs. 2 Ziffer ??? StGB. Die Ziffer würde mich interessieren.

Bei der Polizei sind nicht nur Strafverfahren von Entscheidung, sondern auch das allgemeine Verhalten. Für Beamte gilt da das Disziplinarrecht. Selbst wenn also der Richter das Verfahren einstellt, kann die Behörde dennoch eine (Disziplinar-)Strafe verhängen. Die Ansprüche/Anforderungen an Beamte sind also erheblich höher als bei normalen Leuten.

Wie alt warst Du denn, als das passiert ist? Falls Du noch jugendlich warst, könnte das mildernd wirken. Dann würde gegebenenfalls ein Leumund befragt. Also jemand, der Dich gut und gut für Dich spricht. Das könnte ein Lehrer sein, nicht aber ein Kumpel.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Wurde denn die Ablehnung damit begründet?

adawdwadawdawda 
Fragesteller
 30.06.2020, 16:45

Ja wegen den Ermittlungsverfahren und wegen Behindertenausweis ( GdB 50 ) sind aber nur soziale Anpassungsstörungen die ich diagnostiziert bekam weil die mich in der Schule damals gemobbt und ausgegrenzt haben, und die Lehrerinnen mich immer zum Psychologen geschickt haben.

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Bitterkraut  30.06.2020, 16:47
@adawdwadawdawda

Mit sozialen Anpassungsstörungen bist du völlig untauglich für den Polizeidienst.

Vielleicht brauchst du ein neues Gutachten.

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adawdwadawdawda 
Fragesteller
 30.06.2020, 16:48
@Bitterkraut

Ich komme gut zurecht , leider klappt es oft beruflich nicht so, aber ich interessiere mich für Gesetze und so, und auswendig lernen kann ich gut, körperlich bin ich auch relativ fit.

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Kuga50  30.06.2020, 17:09
@adawdwadawdawda

Der Grund dürfte der GdB 50 sein. Und für den Polizeidienst wird man dich dann auch nicht nehmen.

bedeutet aber nicht, dass du für den reinen Verwaltungsdienst nicht geeignet bist.

Bewirb dich doch mal bei einer Kommunalverwaltung, Finanzbehörde oder bei der Bundesagentur für Arbeit.

Auch dort musst du Entscheidungen gemäß den jeweiligen Gesetzen treffen.

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Artus01  30.06.2020, 17:22
@Kuga50
bedeutet aber nicht, dass du für den reinen Verwaltungsdienst nicht geeignet bist.
Bewirb dich doch mal bei einer Kommunalverwaltung, Finanzbehörde oder bei der Bundesagentur für Arbeit.

Das kann er tun, allerdings wird man ihn da auch nicht nehmen.

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Artus01  30.06.2020, 17:40
@Kuga50

Tja, so Papier ist geduldig und Gesetze sind dazu da um umgangen zu werden. Ich war selbst über 40 Jahre Beamter und davon gut 15 Jahre nebenbei im Personalrat und in einer Einstellungskommission. Mit der Behinderung stellt ihn keiner ein, eine körperliche Beeinträchtigung ist meist ein weniger grosses Hindernis.

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Kuga50  01.07.2020, 01:28
@Artus01

Ein ehemaliger Personalrat, der solch eine Meinung vertritt, ist bei der Behörde fehl am Platze.

Du bist es nicht wert, dass man mit dir noch redet, bzw. schreibt.

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Artus01  01.07.2020, 08:19
@Kuga50
Ein ehemaliger Personalrat, der solch eine Meinung vertritt,

Wo habe ich diese Meinung vertreten. Ich habe lediglich angegeben wie die Kommission solchen Bewerbungen umgeht, am Ende ist das eine Mehrheitsentscheidung. Warum sollte eine letztlich eine Behörde anders entscheiden als eine Unternehmen?

Freundchen erst mal ein bisschen den Verstand (sofern überhaupt vorhanden) gebrauchen bevor man lospoltert.

Du bist es nicht wert, dass man mit dir noch redet, bzw. schreibt.

Und Du bist schlicht und einfach eine Niete!

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Bitterkraut  01.07.2020, 12:09
@Kuga50

Aber nicht für den Polizeidienst. Man kann nichz mit Intergrationshelfer auf Streife gehen..

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Kuga50  01.07.2020, 13:58
@Bitterkraut

Du hast meinen Hinweis scheinbar nicht gelesen:

Der Grund dürfte der GdB 50 sein. Und für den Polizeidienst wird man dich dann auch nicht nehmen.
bedeutet aber nicht, dass du für den reinen Verwaltungsdienst nicht geeignet bist.
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Kuga50  01.07.2020, 14:12
@Artus01
Wo habe ich diese Meinung vertreten. Ich habe lediglich angegeben wie die Kommission solchen Bewerbungen umgeht, am Ende ist das eine Mehrheitsentscheidung. Warum sollte eine letztlich eine Behörde anders entscheiden als eine Unternehmen?

Seit wie vielen Jahrzehnten befindest du dich denn schon im Ruhestand?

Hier kannst du mal den Erlass des Ministerium des Innern - NRW lesen.

https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_vbl_detail_text?anw_nr=7&vd_id=17981

Und für die anderen Bundesländer, bzw. für den Bund gibt es ähnliche Erlasse.

Du scheinst ja wirklich keine Ahnung zu haben und die Niete gebe ich dir schon aus diesem Grund zurück. Und bezüglich des "Freundchen" kannst du von Glück sagen, dass wir uns nie begegnen.

Wobei ich noch daran zweifele ob du je als Beamter tätig warst!

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Artus01  01.07.2020, 14:21
@Kuga50

Derartige "Erlasse" interessieren keine Sau, denn Papier ist geduldig.

Und bezüglich des "Freundchen" kannst du von Glück sagen, dass wir uns nie begegnen.

Ganz meinerseits, denn das würde dir wahrscheinlich nicht gut bekommen.

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Kuga50  01.07.2020, 14:22
@Artus01

Nach diesem Text ist mir völlig klar, dass du nie ein Beamter warst, spielst dich also nur auf.

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Artus01  01.07.2020, 16:01
@Kuga50

Wenn ich irgendwann mal einen Hellseher aufsuchen wollte, so weiss ich schon das ich zu dir bestimmt nicht gehen würde.

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Kuga50  02.07.2020, 01:13
@Artus01

Nur noch ein Nachsatz.

Beamte dienen dem Staat und sind für das Volk da.

Bedeutet sie müssen sich auch an die Gesetze und Erlasse der Ministerien halten.

Tun sie dies nicht, haben sie im öffentlichen Dienst nichts zu suchen und sollten aus dem Beamtenstatus entlassen werden.!

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Artus01  02.07.2020, 07:35
@Kuga50

Wow, ein Moralist.

Beamte dienen dem Staat und sind für das Volk da.

Vollkommen korrekt, daher sind sie auch darauf bedacht gerade in wichtigen Dingen keine Fehlentscheidungen zu treffen die dem Volk unsinnige Kosten abverlangen. Zugegeben, nicht immer gelingt das.

Bedeutet sie müssen sich auch an die Gesetze und Erlasse der Ministerien halten.

Schonmal was von Ermessensspielraum gehört? Sehr wahrscheinlich nicht.

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Kuga50  02.07.2020, 10:16
@Artus01

Auf dein dummes Geschwätz kann man nicht mehr antworten.

Ein Ermessensspielraum würde nur dann möglich sein, wenn dies im Gesetz oder im Erlass aufgeführt ist, was bei dieser Entscheidung jedoch nicht der Fall ist.

Also hast du gegen geltendes Recht verstoßen und hättest aus dem Beamtenstatus entfernt werden müssen.

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Artus01  02.07.2020, 13:28
@Kuga50
Ein Ermessensspielraum würde nur dann möglich sein, wenn dies im Gesetz oder im Erlass aufgeführt ist,

Ein Ermessenspielraum ist immer vorhanden, zumal der von dir angeführte Erlass nicht der Einzigste ist. Im Gegenteil, nach den einschlägigen Gesetzesvorschriften gibt es reichlich Erlasse, Verfügungen, Rundverfügungen und -erlasse. Wer sich damit ein bisschen auskennt findet immer einen gerichtsverwertbaren Grund jemanden nicht einzustellen. Wenn man sich stur nach diesen Vorschriften richtet, wird überhaupt niemand mehr eingestellt.

Also hast du gegen geltendes Recht verstoßen

Das haben mir schon reichlich Leute unterstellt.

und hättest aus dem Beamtenstatus entfernt werden müssen

Und das haben auch schon viele versucht, allerdings erfolglos. Von den reichlichen Strafanzeigen mal gar nicht zu reden.

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Bitterkraut  02.07.2020, 13:46
@Artus01

Eure ganze Diskussion ist doch für die Katz, die Frage dreht sich um den Polizeidienst und nicht um euch.

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Kuga50  03.07.2020, 11:05
@Artus01
Und das haben auch schon viele versucht, allerdings erfolglos. Von den reichlichen Strafanzeigen mal gar nicht zu reden.

Daraus erkennt man ja schon, was du für ein Mensch bist.

Ich bleibe bei meiner Meinung, dass du für den ÖD bzw. Beamtenstatus nicht geeignet bist.

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Kuga50  03.07.2020, 11:08
@Bitterkraut

Nicht nur, denn seine Kommentare bezogen sich auf diese Antwort von mir:

Der Grund dürfte der GdB 50 sein. Und für den Polizeidienst wird man dich dann auch nicht nehmen.
bedeutet aber nicht, dass du für den reinen Verwaltungsdienst nicht geeignet bist.
Bewirb dich doch mal bei einer Kommunalverwaltung, Finanzbehörde oder bei der Bundesagentur für Arbeit.
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Kuga50  03.07.2020, 13:32
@Bitterkraut

Richtig, daher habe ich ihm ja auch mitgeteilt, dass er keine Chance hat bei der Polizei.

Sinnvoll ist es aber einem TE den Weg aufzuzeigen den er gehen kann.

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Artus01  03.07.2020, 15:30
@Kuga50

Schön das du dir so eine Meinung zutraust. Das haben mein Vorgesetzten damals anders gesehen, denn ich habe genug in dem Mist herumgewühlt den Andere nicht wollten oder nicht damit zurechtkamen. Zugegebenermassen hat mir das auch sehr viele Freiheiten eingebracht, zumindest in den letzten 20 Jahren.

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Kuga50  04.07.2020, 14:28
@Artus01

Im höheren Dienst lernt man Verantwortung zu übernehmen und auch Entscheidungen zu treffen.

Auch dann wenn es einem Personalrat nicht gefällt.

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Artus01  04.07.2020, 14:44
@Kuga50

Danke das Du es mittlerweile endlich kapiert hast.

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Kuga50  04.07.2020, 14:47
@Artus01

Ich habe den Eindruck, dass du nichts kapiert hast.

Bei solch einem Personalrat, der gegen geltendes Recht verstößt hätte ich die Entlassung beantragt.

Und diese Diskussion betrachte ich jetzt als beendet, denn was ich von dir halte, kannst du dir sicherlich denken.

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Artus01  04.07.2020, 15:43
@Kuga50
Bei solch einem Personalrat, der gegen geltendes Recht verstößt hätte ich die Entlassung beantragt.

Wie ich bereits schrieb haben das schon einige versucht, erfolglos. Du würdest es mit Sicherheit nicht schaffen. Denn ich habe gegen kein geltendes Recht verstossen, ich habe es noch nichtmal gebeugt.

Aber Du hast Recht, mit selbsternanntn Moralapostel, die auch noch meinen über hellsehrische Fähigkeiten zu verfügen, diskutiere ich auch nicht weiter.

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Aber sowas wird Dich immer bei sowas verfolgen. Bei der Polizei musst Du eien reine Weste haben...

waddaadad  02.07.2020, 14:17

ja aber das ist doch eine reine Weste weil nicht vorbestraft

wenn der Strafantrag nicht zurückgezogen würde und der Fragesteller hätte meinetwegen Sozialstunden bekommen, sähe es anders aus.

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