Privatklage aber verfahren eingestellt?

7 Antworten

Das Verfahren wurde durch die Staatsanwaltschaft eingestellt.

Jedoch hat der Geschädigte noch die Möglichkeit, eine Privatklage zu eröffnen. Ob er das macht, weiß die Staatsanwaltschaft natürlich nicht. Du wurdest lediglich informiert, dass es so etwas geben könnte.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Hallo, ich verweise der Einfachheit auf Wikipedia, da es dort recht gut erklärt ist:

Die Privatklage bietet im deutschen Strafprozessrecht dem Verletzten die Möglichkeit, die Anklage einer Straftat auch ohne Mitwirkung der Staatsanwaltschaft vor dem Strafgericht zu erheben. Dadurch hat er die Möglichkeit, selbst die Anklage bei solchen Straftatbeständen zu erheben, bei denen die Staatsanwaltschaft nur bei öffentlichem Interesse an der Strafverfolgung die Anklage erhebt (Privatklagedelike, siehe Aufzählung unten).

Die Privatklage kann ohne Mitwirkung der Staatsanwaltschaft betrieben werden. Sie steht im Gegensatz zur öffentlichen Klage. Die Privatklage ist aber nur für eine begrenzte Zahl (Enumerationsprinzip) von Straftaten statthaft. Diese Straftaten dürfen nicht in Tateinheit mit einem Offizialdelikt stehen. Die einschlägigen Straftaten sind nach § 374 StPO:

Klageberechtigt ist stets nur der Verletzte oder derjenige, auf den das Antragsrecht nach § 77 Abs. 2 StGB übergegangen ist. Der Kläger muss jedoch prozessfähig sein. Fehlt diese Eigenschaft, so kann nur der gesetzliche Vertreter (Eltern bzw. Betreuer) Privatklage erheben. Im Bereich des gewerblichen Rechtsschutz sind auch gewerbliche Interessenverbände klageberechtigt. Bei bestimmten Antragsdelikten sind nur die Dienstvorgesetzten zur Erhebung der Klage berechtigt.

Unzulässig ist die Privatklage gegen Personen, die zur Tatzeit Jugendliche waren, unter Umständen erhebt in diesen Fällen der Staatsanwalt Anklage (§ 80 Abs. 1 JGG). Außerdem ist eine Privatklage nicht gegen Exterritoriale (§§ 18–20 GVG), sowie gegen Mitglieder des Land- oder Bundestags möglich, wenn keine Erlaubnis des Parlaments besteht. Zulässig ist die Prozessvertretung durch Rechtsanwälte. Der Angeklagte im Privatklageverfahren kann einen Verteidiger hinzuziehen.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung

Das bedeutet, dass die STA keinen Anlass sieht, hier von Amts wegen ein Ermittlungsverfahren einzuleiten. Hingegen bleibt es dem Gegner unbenommen, zivilrechtlich eine Klage einzubringen.

BlubberAffe1 
Fragesteller
 08.11.2019, 08:27

Dachte jetzt das er mich direkt privat angeklagt hätte

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FordPrefect  08.11.2019, 08:28
@BlubberAffe1

Eine Zivilklage kann jeder jederzeit gegen jeden einreichen. Das interessiert aber die STA nicht.

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ErnstPylobar  08.11.2019, 08:31
@FordPrefect

Nein, nicht zivilrechtlich! Das wäre sowieso immer möglich. Vorher und nachher. Privatklage ist nicht dasselbe wie Zivilklage. Privatklage ist keine Klage, sondern eine Anklage, nämlich das Gegenstück zu öffentlichen Anllage. Das heißt, die angeblich Geschädigte müsste anstelle der Staatsanwaltschaft Anklage erheben. Wird nicht geschehen.

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FordPrefect  08.11.2019, 09:58
@ErnstPylobar

Das stimmt. Allerdings ist hier auch nicht zu erkennen, worum es letztlich geht, insofern kann es entweder ZPO oder StPO sein - oder sogar beides :-)

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ErnstPylobar  08.11.2019, 08:29

Nein, nicht zivilrechtlich! Das wäre sowieso möglich. Privatklage ist nicht dasselbe wie Zivilklage. Privatklage ist keine Klage, sondern eine Anklage, nämlich das Gegenstück zu öffentlichen Anllage. Das heißt, die angeblich Geschädigte müsste anstelle der Staatsanwaltschaft Anklage erheben. Wird nicht geschehen.

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Hier geht’s nicht um Zivilrecht. Das wäre sowieso immer möglich. Vorher und nachher. Privatklage ist nicht dasselbe wie Zivilklage. Privatklage ist keine Klage, sondern eine Anklage, nämlich das Gegenstück zu öffentlichen Anklage. Das heißt, die angeblich Geschädigte müsste anstelle der Staatsanwaltschaft Anklage erheben. Wird nicht geschehen.

Die Möglichkeit der Privatklage bleibt. Es sind die unbeliebtesten Verfahren am Amtsgericht mit hohen Hürden hinsichtlich der Beweislast.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Seit über 20 Jahren Leiter einer Rechtsanwaltskanzlei.