Warum bietet man als privater Verkäufer PP an? Bekanntlich gewinnt da *immer* der Käufer - weswegen sich das ausschließlich für gewerbliche Verkäufer rechnet. Du wirst dein Geld via PP nie erhalten. Dir bleibt nur der Weg der Zivilklage gegen den Käufer.
Ein Übertrag ist nicht möglich. Ein Export der Daten per PDF oder sonst irgendwie wurde abgelehnt. Ich bin nicht Selbstständig.
Bahnhof.
Wenn der Export nicht möglich ist, was soll der abgebende StB denn da tun?
mein neuer Steuerberater (ein Lohnsteuer EV) kann nicht auf die Daten zugreifen
Der Lohnsteuerverein hat vermutlich keine DATEV-Schnittstelle, weil das gar nicht in deren Profil gehört. Wozu auch?
Ist das rechtens?
Wieso denn nicht?
Du kannst doch jederzeit die Belege neu einscannen.
Was ist nun nicht angekommen - die Zahlung beim vorherigen ZA, bei dem die Rechnungen noch offen waren? Das kannst du ja dann sicher belegen durch entsprechende Nachweise. In diesem Fall den vorherigen ZA schriftlich (Einwurfeinschreiben) zur Übersendung der Unterlagen an den neuen ZA auffordern mit Fristsetzung.
Eher nicht.
Das Problem ist, dass die Zähleinrichtung vor dem ersten Abnehmer am jeweiligen Strang installiert werden muss. Das bedeutet aber, man muss an den Abzweig der jeweiligen Steigleitung heran - und das dürfte ohne die Wand aufzuschlagen kaum machbar sein. Und dann müsste man das an allen entsprechenden Leitungssträngen wiederholen.
Das ist eine Kernsanierung. Unter € 150.000.-- bis € 200.000.-- brauchst du da nicht einmal anfangen. Nimmt man noch die zwingend zu erfüllenden Energiesanierungsauflagen dazu (Dach/Fassadendämmung etc.), dürfte es im worst case billiger sein, das Gebäude abzureißen und gleich neu zu bauen.
Hallo mein Partner ist Auszubildener und hat ein gehalt von knapp 850 € und er hat schon mehrfach mit denen telefoniert
Wozu?
Alles, was man wissen muss, findet man selbstverständlich online:
https://www.rundfunkbeitrag.de/buergerinnen_und_buerger/formulare/befreiung_oder_ermaessigung_beantragen/index_ger.html
Und wenn kein Befreiungs- pder Ermäßigungsgrund vorliegt, dann muss der reguläre Beitrag je Monat bezahlt werden. Das sind aktuell € 18,36 / Monat.
Jetzt wollen die seine Firma anschreiben und sein Gehalt pfänden
Natürlich. Bescheide der Beitragszentrale sind als öffentlich-rechtliche Forderung direkt vollstreckbar.
Wenn das Ausbildungsgehalt die einzigen Einkünfte darstellen, müsste ggfs. Anspruch auf Wohngeld und/oder weitere Leistungen bestehen. Dann wäre nicht nur der finanzielle Spielraum erheblich größer, sondern auch der Empfänger vom Rundfunkbeitrag ggfs. freigestellt.
Wir haben auch schon beim Amt nachgefragt aber da wusste wohl niemand was wir wollen
Das kann ich im Kontext sogar nachvollziehen.
Und nein, von € 850.--/mtl. kann man sich in den meisten Fällen ohne weitere Mittelzuflüsse mMn eben keine eigene Wohnung leisten.
Gelten die Pflanzabstände von Privatgärten auch für öffentliche Grünflächen?
Ja. Allerdings solltest du dann auch schreiben, in welchem BL das Ganze sich ereignet, denn das ist Landesrecht. Ist denn die Grenze zwischen privatem und öffentlichem Grund klar erkennbar (eingefriedet)?
Zumindest nach aktueller Rechtslage nicht. In UK sind das die berühmten "banking holiday monday" Tage, aber diese Regelung gibt es in D nicht. Hierzulande gibt es allerdings auch erheblich mehr Feiertage.
Entweder es genügt, den lokalen Rechner neu zu starten (falls nicht tatsächlich die Sitzung zweimal gestartet wurde) oder der Administrator des Remote PCs oder TS muss die bestehende Sitzung manuell beenden.
Jedoch hat er aus unerklärlichen Dingen damals aufgehört.
Nun steht der Rohbau seit ein paar Jahren da.
Das übliche Problem, wenn nicht genügend Kapital vorhanden ist. Sieht man in anderen Ländern / Regionen zuhauf.
Nun stell ich mir aber die Frage ob man das so überhaupt noch weiterbauen könnte?
In unseren nassen / kalten Breiten eher nicht. Eine Weile hält das der Rohbau schon aus, aber irgendwann werden die Feuchtigkeitsschäden / Frostschäden so gravierend, dass eine Sanierung des Bestands teurer käme als Abriss und Neubau.
Die Mediathek ist ja nur ein digitales Archiv, welches über eine Funktion auf dem Fernseher angesteuert werden kann - mittels lokalem Internetzugang. Der muss aber auch stabil und leistungsfähig sein. Wenn - wie hier zu vermuten - das TV Gerät per WLAN in das heimische Netz eingebunden wurde und nicht per LAN-Kabel, dann muss der Fernseher auch an einer Stelle hängen, die guten Empfang für eben jedes WLAN Netz bietet. Meist / oft ist das gerade nicht der Fall, weil der Router halt nicht im selben Raum sich befindet wie der Fernseher etc.. Da kommem Repeater ins Spiel - sie verstärken die Sende/Empfangsleistung im heimischen WLAN Netz, indem sie mit dem Router gekoppelt werden, und damit das WLAN Netz vergrößern bzw. stabilisieren. Einmal gekoppelt, kann man sie auch leicht an einen anderen Ort umstecken; sie benötigen lediglich eine Steckdose.
Welche Modelle in Frage kommen, hängt auch etwas davon ab, welcher Telekom Router denn genau vor Ort installiert wurde.
Das ist ein ehemaliger Firmen-Laptop, der mit einer Unternehmenslizenz aufgesetzt und installiert wurde. Das ist nicht änderbar ohne komplette Neuinstallation des Betriebssystems (USB - Stick), und die wiederum ist nur möglich, man das UEFI Bios auf Booten von USB umstellen kann.
Sofern es um € 1.000.-- brutto handelt, wäre dies noch im Rahmen des Grundfreibetrages - vorausgesetzt, es handelt sich um die einzigen Einkünfte.
Ob hier Versicherungsschutz in KV und PFV besteht, hängt von der Art der Einkünfte ab. Bei einer sv-pflichtigen Beschäftigung ja.
Das hängt vom Vertrag und in gewisser Weise von der Kulanz des Veräußerers ab.
Grundsätzlich wird der Kaufvertrag nicht hinfällig, nur weil der Abnehmer verstorben ist. Der Vertrag ist dann durch seine Erben zu erfüllen; immerhin fiele das KFZ ja auch direkt in die Erbsache. Im Kontext dürfte aber - sofern noch keine Auslieferung erfolgt ist - sich der Vertrag rückabwickeln lassen.
Bei einem verbundenen Finanzgeschäft (Finanzierung) sähe das ggfs. anders aus.
Ich verstehe die Frage nicht.
Meine Nachbarn haben im Garten vor, und unter meinen Balkon, eine Kiste, und Spielsachen gestellt.
Wenn der Garten nicht dir gehört, und der Besitzer bzw. derjenige, welcher das Nutzungsrecht des Gartens innehat, dies genehmigt, dann ist dies nicht zu beanstanden. Deine Mietsache endet mit der Begrenzung deines Balkons.
Die Installation von Videoüberwachungskameras im öffentlich zugänglichen Bereich eines Hauses - und dazu zählt auch das Treppenhaus - ist bei Vorliegen der Zustimmung *aller* betroffener Mietparteien zulässig. Sie ist jedoch zwingend außen *vor* dem Betreten des überwachten Bereichs sichtbar anzuzeigen, da hier auch Aufnahmen Dritter erstellt werden, die sonst ihren Anspruch auf Zustimmung bzw. ihre Ablehnung nicht mittels Nichtbetreten der entsprechenden Räume geltend machen könnten.
Muss ich trotz der Inanspruchnahme der Kleinunternehmerregelung jeden Monat meine Umsatzsteuervoranmeldungen einreichen?
Grundsätzlich ja. Bei Neugründungen ist die USt-VA immer monatlich einzureichen; im dritten Jahr wird sich das vermutlich auf vierteljährlich bzw. jährlich umstellen lassen.
Was man in einem Büro eben so trägt und worin man sich wohlfühlt.
Hose, Bluse / Shirt und ggfs. eine Weste oder Jacke darüber. Schlichte Schuhe. Fertig.
Genau. Weil Al Jazeera ja auch als Quelle bekanntlich so brauchbar ist. Nämlich ungefähr so glaubwürdig wie RT oder NIUS in Deutschland.
Vielleicht solltest du dir mal durchlesen, was er tatsächlich gesagt hat (was zugegebenermaßen schon peinlich genug war, wofür er sich aber längst entschuldigt hat):
https://www.br.de/nachrichten/deutschland-welt/faktenfuchs-mufti-von-jerusalem-war-nicht-hitlers-ideengeber,Txk5oru
Inwiefern dieser sinnfreie Umweg irgendeine Bedeutung für die Steuerbarkeit in Deutschland haben soll, erschließt sich nicht. Der Vermögenszuwachs wird doch beim Empfänger vetsteuert. Solange selbiger in Deutschland steuerpflichtig ist, ändert sich durch diese Konstruktion rein gar nichts.