Werden die finanziellen Folgen einer Scheidung umgegangen, wenn das Paar eine Lebenspartnerschaft eingeht und keine Ehe?

4 Antworten

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Die Ehe konnte rechtlich zunächst nur zwischen Mann und Frau geschlossen werden. Eine eingetragene Lebenspartnerschaft konnte von der Einführung des Lebenspartnerschaftsgesetzes (LPartG) 2001 bis zur Einführung der Ehe für alle 2017 zwischen gleichgeschlechtlichen Paaren geschlossen werden. Seit der Ehe für alle begründen jedoch alle Paare eine Ehe. Rechtlich sind beide weitestgehend gleichgestellt, Unterschiede bestehen noch in Adoptions- und Abstammungsfragen. Begrifflich wird eine Ehe geschieden und eine eingetragene Lebenspartnerschaft aufgehoben, wenn das Paar seine rechtliche Verbindung lösen möchte.

https://www.lebenspartnerschaft.de/unterschied-ehe-und-eingetragene-lebenspartnerschaft.html

Mit Trennung können die Lebenspartner voneinander Unterhalt verlangen, der sich nach den Lebensverhältnissen und den Erwerbs- und Vermögensverhältnissen richtet. Dieser Unterhaltsanspruch entsteht mit Trennung und endet mit der Rechtskraft des Aufhebungsurteils der Lebenspartnerschaft. Ab dem Moment einer Inverzugsetzung des anderen Lebenspartners kann Unterhalt auch für die Vergangenheit verlangt werden. Es ist also wichtig den Partner in Verzug zu setzen.

https://www.perathoner-pfefferl.de/familienrecht/eingetragene-lebenspartnerschaft

Oder meintest du eine normale Beziehung ohne Trauschein bzw. nicht die eingetragene Lebenspartnerschaft?

Da hat man nur bei gemeinsamen Kindern eine finanzielle Unterhaltspflicht. Oder wenn man sich gemeinsam ein Haus oder eine Wohnung gekauft hat. Aber man muss nicht für den Anderen zahlen wie beim Trennungsjahr und es gibt natürlich auch keinen "nach beziehungsmäßigen" Unterhalt wie nachehelichen Unterhalt.

Nein. Warum auch? Eine eingetragene Lebenspartnerschaft ist rechtlich annähernd einer Ehe gleichgestellt - genau dafür wurde sie seinerzeit ja eingeführt, ehe die Ehe für alle kam, und sie abgelöst hat.

Technisch ja, da die Auflösung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft keine Scheidung ist.

Die Kosten heißen entsprechend anders.