Muss ich eine neue Fremdleitung auf meinen Grundstück dulden?


25.04.2024, 11:04

Also nochmal zur Klarstellung! meine Flurstücksgrenze läuft auf beiden Seiten 1,5 m in das Straßenflurstück rein! Mein Zaun ist bei 0 m dann kommt ein unbefestigter Bereich bis 1,5m und dann der Plattenweg! Meine Flurstücksgrenze grenzt also an den Plattenweg und im unbefestigten Bereich, das was mein Flurstück ist, hat die Stadtwerke das Kopfloch gemacht ohne eine Ansage!

4 Antworten

Habe seit ca. 5 Jahren ein bebautes Grundstück das ungefähr 1,5 m in den Straßenkörper rein ragt!

Was auch immer das heißen soll. Wenn überhaupt, würde der Baukörper in den öffentlichen Raum kragen, ansonsten bleibt der Sinn im Dunkeln.

in dem Bereich steht eine Laterne und eine Gasleitung läuft da auch drunter durch!

Das ist im öffentlichen Straßenraum der Normalfall.

Nun wurde für die gegenüberliegende Seite ein Gasanschluss erneuert! Also musste in meinen Bereich ein Kopfloch hergestellt werden!

Nein, sondern auf öffentlichem Grund. Zumindest deinen Angaben zufolge.

Was ich schon mal unschön fand, ist das uns niemand über die Bauarbeiten im Vorfeld Bescheid gegeben hat,

Das ist - solange die Arbeiten nicht Privatgrund tangieren - auch nicht vorgeschrieben.

noch um Erlaubnis gefragt wurde!

Auch das ist nicht erforderlich. Warum auch?

Muss ich den Bau neuer Leitungen ausnahmslos hinnehmen bzw. dulden?

Ja. Das ist selbst auf Privatgrund zu dulden, allerdings wird dann auch der Eigentümer rechtzeitig darüber informiert (in der Regel Monate vorher).

GS2000  25.04.2024, 08:27
Was auch immer das heißen soll. Wenn überhaupt, würde der Baukörper in den öffentlichen Raum kragen, ansonsten bleibt der Sinn im Dunkeln.

Wurde zuerst auch so verstanden, scheint jedoch das Grundstück mit einer Ecke in den öffentlichen Verkehrsraum hineinzustehen und eine gerade Leitungsführung deswegen zu verhindern. Normal werden solche Umstände verhindet.

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FordPrefect  25.04.2024, 08:29
@GS2000

OK. Vielleicht wurde die Straßenführung mal geändert. Seltsam auf jeden Fall.

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seladon197 
Fragesteller
 25.04.2024, 11:07

Hab meiner Nachfrage noch eine erklärende Ergänzung angefügt!

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Solange keine Dienstbarkeit eingetragen wurde besteht auch keine Verpflichtung zur Duldung. Oft werden Leitungen durch Grundstücke gelegt, ohne vorher überhaupt zu fragen. Wenn direkt dagegen vorgegangen wird, sind die Chancen auf eine Beseitigung mehr als gut.

Manche Einflüsse auf Grundstücke werden nach einer bestimmten Zeit (oft nur fünf Jahre) ohne dagegen vorzugehen zu erdulden.

Ungeachtet dieser Situation dürfte ein Verkauf an der Spitze zwangsweise durchsetzbar sein, da hier das öffentliche Interesse durchaus bestehen dürfte.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

Und du wirst so sehr davon betroffen, dass es es auf keinen Fall dulden möchtest?

Ja, das musst Du. Dass Du nicht informiert wurdest, ist unschön, aber leider heutzutage irgendwie gang und gäbe.